Citroen C3 zu hoch für Duplex Garage - was tun?

Hallo zusammen.

Ich habe kürzlich eine Wohnung gemietet. Im Mietvertrag wird auch der Stellplatz in einer Duplexgarage aufgeführt, der für monatlich 70 Euro dazu gemietet wird. Die Maße des Parkplatzes sind nicht angegeben. Der Parkplatz wurde uns zwar gezeigt, allerdings konnten wir natürlich nur die untere Ebene ansehen. Über die Maße oder eventuelle Höhenbegrenzung wurde kein Wort verloren. Da ich auch meiner Meinung nach kein überdurchschnittlich großes Auto fahre, habe ich nicht daran gedacht, dass es da Probleme geben könnte. Jetzt haben wir durch Zufall beim ersten Benutzen der Garage mit einer Mitmieterin gesprochen und festgestellt, dass die oberen Decks nur 1,50m hoch sind. Mein Citroen ist aber 1,53m hoch. Was kann man da tuen? Ich möchte ungern 70 Euro jeden Monat zahlen für etwas das ich nicht nutzen kann. Die Wohnung möchte ich aber natürlich behalten (abgesehen davon hat diese einen Kündigungsausschluss von 2 Jahren).

Ich weiß dass man die Garage nicht separat kündigen kann, wenn sie im Mietvertrag der Wohnung mit drin ist.

Auch weiß ich, dass man sich da als Fahrer "überdurchschnittlich großer Autos" vorher informieren soll siehe verschiedene Gerichtsurteile von SUV oder Porsche Cayenne -Fahrern. Aber ich fahre einen Kleinwagen... ?!?!?! Das kann doch nicht sein oder?

Hat vielleicht jemand genauere Infos zur Rechtslage? Vielen Dank im Voraus.

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Darf beim Auto das Warnblinklicht beim kurzzeitigen, korrekten Halten am Fahrbahnrand (nicht im Park-/Halteverbot; nicht in zweiter Reihe) eingeschaltet werden?

Darf beim Auto das Warnblinklicht/die Warnblinkanlage beim kurzzeitigen, korrekten Halten am Fahrbahnrand (nicht im Park-/Halteverbot; nicht in zweiter Reihe) eingeschaltet werden, etwa, wenn man korrekt parkt/hält (bis zu drei Minuten), aber man zusätzlich auf das stehende Fahrzeug aufmerksam machen möchte, etwa wenn man kurzfristig an einer befahrenen Straße am Ende einer Parkreihe für kurze Zeit zum Be- oder Entladen hält und einen Auffahrunfall durch andere schnell fahrende Fahrzeuge und unaufmerksame Autofahrer zum Selbstschutz einschalten möchte (etwa wenn der Bereich bei überhöhter Geschwindigkeit anderer Autofahrer schwer einsehbar ist, also als Präventionsmaßnahme)?

Außerdem darf man beim kurzzeitigen Halten am Straßenrand auch den Seitenblinker zur Parkrichtung einschalten (ist doch richtig?!), der anzeigt, dass man am Fahrbahnrand steht. Sobald der Motor ausgeschaltet wird, funktioniert der Blinker allerdings nicht. Ist dann der Warnblinker als Ersatz zulässig, da dieser auf funktioniert, wenn das Auto bzw. bei Verbrennermotoren die Zündung ausgeschaltet ist.

Dieser Fall wird mir aus der Straßenverkehrsordnung nicht eindeutig ersichtlich:

§ 15 Liegenbleiben von Fahrzeugen

Bleibt ein mehrspuriges Fahrzeug an einer Stelle liegen, an der es nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann, ist sofort Warnblinklicht einzuschalten. Danach ist mindestens ein auffällig warnendes Zeichen gut sichtbar in ausreichender Entfernung aufzustellen, und zwar bei schnellem Verkehr in etwa 100 m Entfernung; vorgeschriebene Sicherungsmittel, wie Warndreiecke, sind zu verwenden. Darüber hinaus gelten die Vorschriften über die Beleuchtung haltender Fahrzeuge.

§ 16 Warnzeichen

(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben, 1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Absatz 5) oder 2. wer sich oder Andere gefährdet sieht.

(2) Wer einen Omnibus des Linienverkehrs oder einen gekennzeichneten Schulbus führt, muss Warnblinklicht einschalten, wenn er sich einer Haltestelle nähert und solange Fahrgäste ein- oder aussteigen, soweit die für den Straßenverkehr nach Landesrecht zuständige Behörde (Straßenverkehrsbehörde) für bestimmte Haltestellen ein solches Verhalten angeordnet hat. Im Übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer Andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder Andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen.

(3) Schallzeichen dürfen nicht aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen.

https://dejure.org/gesetze/StVO/16.html

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Nachträglich nach Verkehrsunfall (ohne Unfallbericht) Anzeige oder Schadensersatz möglich?

Mal angenommen, Auto A parkt auf einem Parkplatz eines Supermarkts ganz normal. Person A (Besitzer vom Auto A) ist im Laden drin und sieht daher sein Auto gar nicht.

Es gibt Auto B, einen Mietwagen, steht auf der beiden Seiten des Autos B als Aufkleber.

Auto B will neben Auto A einparken. Es sind zwei Leute im Auto B. Person B1 fährt und Person B2 (Mitfahrer) steigt aus und hilft Person B1 beim Einparken.

Auto B berührt Auto A ganz leich. Eine Person C (Fahrer eines dritten Autos C) beobachtet den Fall und wartet Person A ab, um ihm mitzuteilen, was passiert ist.

Person A kehrt zu seinem Auto zurück. Person B2 und Person C sind da. Lt. Aussage von Person C hätte ein leichtes Zusammenstoß passiert. Lt. Person B2 sei aber nichts passiert. Person A schaut sein Auto und ebenfalls Auto B an. Sie findet da nichts, daher wird (aus seiner Gutmütigkeit) kein Unfallbericht aufgenommen. Die Schuld an diesem Unfall wird schriftlich nicht zugeben, weil Person A und Person B2 beide der Meinung sind, da sei nichts passiert. Person B1 ist während dieser Klärung im Laden.

Person C fühlt sich betrogen, schrieb daher das Kfz-Kennzeichen und Uhrzeit vom Auto B auf. Zur Sicherheit gibt sie ihre Visitenkarte der Person A. Auf dieser Karte schreibt Person A zusätzlich das Kfz-Kennzeichen und Uhrzeit vom Auto B auf.

Am Ende des Falls sagt Person A zum Fall: "es hat sich hier alles erledigt", da sie keine Krätzer usw. gefundet hat. Keine Austausch von persönlichen Daten mit Person B1/B2.

Etwa später merkt Person A: es sind kleine Schäden doch auf seinem Auto aufgetaucht.

Person A ist mein Freund. Personen B1, B2 und C kenne ich überhaupt nicht.

Die Frage ist: kann Person A nachträglich Person B1 oder B2 anzeigen? Hat es überhaupt sinn, oder sind deren Reparaturkosten als Lerngeld zu betrachten? Ist es rechtlich möglich, diese Kosten geltend zu machen, oder hat mit dem Satz "es hat sich hier alles erledigt" Person A erklärt, dass ihr keinen Schaden entstanden ist? Kann man hier vom Unfallflucht sprechen?

Bitte auch die entsprechende Gesetzgebungen zitieren bzw. die rechtliche Lage der Situation aus Sich von Person A und Person B1 ebenfalls mitteilen.

Person A hat die folgenden Daten:

  • Kfz-Kennzeichen und Uhrzeit vom Auto B
  • Bezeichnung der Mietwagenfirma (vom Auto B)
  • Visitenkarte der Person C
  • Mündliche Zusage der Person C zur Bereitschaft als Zeuge auszusagen was und wie sie den Fall erlebt hat
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Frage zu gespielter Belästigung und Umgang mit fremdem Eigentum?

Ich kann durch mein Fenster hier auf zwei öffentliche Parkplätze schauen (wohne in einem ruhigen Wohngebiet, nicht mitten in der Stadt). Jedenfalls steht auf einem dieser Parkplätze ein Auto mit auswärtigem Nummernschild und das wohl schon mehrere Tage - nehme ich an. Mir fällt es erst seit vorgestern auf. Jedenfalls sehe ich jetzt fast täglich Nachbarn aus meiner Straße, die dauernd in das Auto reinschauen, direkt daneben stehen und drüber reden (ich kann leider auch bei offenem Fenster nicht hören, was sie sagen, dafür bin ich zu weit weg). Und es hängt auch ein von irgendeinem Nachbarn geschriebener Zettel unter den Scheibenwischern... auch dieser Zettel wird von den anderen Nachbarn fast täglich vom Auto weggenommen, kurz durchgelesen und dann wieder hingehängt.

Mich nervt ehrlich gesagt dieses Verhalten meiner Nachbarn... da darf jeder Mensch parken der will und auch so lange er will. Und wenn er sein Auto 2 Monate da stehen lassen will... auch ok! Aber worüber sollen meine Nachbarn sonst reden, wenn sie unmittelbar neben dem Auto stehen und da dauernd reinglotzen und iwelche Zettel dranhängen?

Ich überlege mir, ob ich heute, wenn es dunkel ist, den Zettel vom Auto wegnehme... ich will wissen, was da drauf steht. Und ich hab auch nicht vor, den Zettel dort wieder unter die Wischer zu klemmen.

Was würdet ihr tun?

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Angeblicher Parkrempler?

Moin liebe Community,

ich habe eine Frage bezüglich eines angeblichen Parkremplers mit Fahrerflucht. Der angebliche Unfall ereignete sich auf einem öffentlichen Parkplatz vor meiner Arbeitsstelle. Als ich nach Feierabend zu meinem Auto zurückging fand ich einen Zettel an meiner Windschutzscheibe, dass mein Fahrzeug durch einen Verkehrsunfall beschädigt wurde. Daraufhin habe ich mein Kfz auf das Gründlichste untersucht und keinerlei Schäden feststellen können. Einige Tage später habe ich in der Dienststelle angerufen und gefragt was es damit auf sich hat. Der Polizeibeamte konnte mir nicht wirklich weiterhelfen, da ein Praktikant/Azubi den Fall aufgenommen hat und er nicht genau wüsste worum es geht. Einige Zeit später kam ein Schreiben von der Dienststelle wo um Stellungnahme gebeten wurde. Also wer zu der Zeit den Wagen fuhr und ob und welche Schäden an meinem Fahrzeug entstanden sind. Habe den Zettel wahrheitsgemäß ausgefüllt und abgeschickt. Jetzt habe ich vor kurzem ein Schreiben von einer anderen Dienststelle bekommen wo ich beschuldigt werde ein Kfz beschädigt zu haben und mich anschließend unerlaubt vom Unfallort entfernt zu habe. Also genau die umgekehrte Situation. Bin jetzt vorgeladen worden. Habe daraufhin die Dienststelle angerufen und denen meine Verwirrung erklärt, da ja angeblich mein Kfz beschädigt sein sollte. Der Polizeibeamte hat mir dann erzählt, dass der Unfallgegner, als er zu seinem Fahrzeug wiederkehrte, Kratzer an seinem Kfz entdeckt hatte die zu meinem Fahrzeug passen. Angeblich seien an meinem Fahrzeug unterhalb des Türgriffs Kratzer die darauf schließen, dass ich mit meiner Tür gegen sein Kotflügel gekommen sei. Fotos sein auch gemacht worden die dies belegen sollen, welche ich gerne mal sehen würde. Ich habe dieses Fahrzeug nicht beschädigt, da bin ich mir ganz sicher. Habe mein Kfz ja untersucht nachdem ich den Zettel gesehen habe, und die angeblichen Kratzer nicht gefunden. Hat jemand von euch eventuell Erfahrungen wie man sich am besten Verhalten sollte? Mir wird ja eine Straftat vorgeworfen und man lässt sich durch die Polizei ja ziemlich schnell verunsichern.

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Wie weit darf das auf dem eigenen Parkplatz vorm Haus stehende Auto in die Straße hineinragen?

Hallo zusammen,

es geht um einen großen Parkplatz direkt vorm Haus in einer verkehrsberuhigten Zone im Wohngebiet, der zu unserer von uns angemieteten Wohnung gehört. Da Parkraum in der Strasse begrenzt ist, parken wir auf dem Parkplatz mit zwei Autos im rechten Winkel zur Strasse. Eins unserer Autos ragt leicht (ca. 20cm) mit dem Hintern auf die Strasse hinaus. Die Räder stehen aber auf dem Parkplatz. Zwischen Parkplatz und Strasse ist kein Gehweg. Und von einer Gefährdung des Verkehrs oder eines Gehweges kann kaum die Rede sein. Links und rechts von unserem Parkplatz grenzen Parkplätze anderer Anwohner an.

Nun verlangt ein Eigentümer im Haus, der den Parkplatz links neben unserem hat, über die Eigentümergemeinschaft, dass wir eines unserer Autos in der Strasse parken und nur noch eines schräg auf unserem Parkplatz. - Ich vermute ja Neid als Beweggrund, weil seine beiden Kombis nicht gemeinsam auf seinen Parkplatz passen :-D - Darf er das?

In der Strasse wird links und rechts am Strassenrand wild geparkt und ich kann mir nicht vorstellen, dass es im Sinne des Ordnungsamtes ist, wenn ein weiteres Auto am Strassenrand parkt und die Durchfahrt erschwert.

Ein Mieter/Eigentümer zwei Häuser weiter parkt übrigens ebenso. Sein Auto ragt noch weiter in die Strasse hinein, da der Parkplatz einfach nicht tief genug ist.

Vielen lieben Dank vorab!

parken, Straßenverkehr

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