Parken verboten? Wo gibts Auskunft?

Hoffentlich habt ihr alle einen schöneren morgen als ich! Denn der Nachbar meines Freundes klingelte das Haus um 9 wach und mich anzuweisen mein auto zu entfernen. Hiermit sind wir schon beim Problem.

Zuerst mal zur Parksituation:

Es handelt sich hier um einen verkehrsberuhigten Bereich. Die Straße ist grau gepflastert. Die Bürgersteige werden durch rote Steine und kleine, graue Bordsteine von der Straße abgehoben. Diese sind aber zu schmal um dort zu parken. Deshalb befinden sich in der Mitte der Fahrbahn Verkehrsinseln, zwischen denen sich abwechselnd grau und rot gepflasterte Flächen befinden, auf denen wir parken. Auch durch graue Bordsteine abgegrenzt.

Der besagt Nachbar ,der hier Aufgrund seiner Position als Vermieter viel zu sagen hat, verbietet uns allen auf einer dieser rot gepflasterten Flächen zu parken, weil er seinen Wohnwagen und seine 3 Autos dann nicht so gut raus fahren könne. Dort könnten normalerweise 2-3 Autos parken. (Meiner Beobachtung nach kann er einfach nicht fahren und benutzt doppelt so viel Fläche, wie er eigentlich bräuchte. Und trotzdem hat er die Parkfläche, auf der mein Auto ursprünglich stand, nicht befahren.)

Dieses mal hat er mich angewiesen mein Auto zu entfernen und in Zukunft nicht wieder dort abzustellen. (Obwohl sonst oft keine andere Parkfläche frei ist)

Allerdings erklärte die Polizei, die hier mal wegen eines Verkehrsunfalls tätig war, der auf genau dieser roten Fläche zustande kam, dass das parken auf dieser Fläche so vorgesehen ist.

Hier nun die Frage:

Wo kann ich herausfinden (Notfalls schriftlich) wie die Parksituation hier geregelt ist? Ich möchte gegenüber einem Vermieter schon handfeste beweise haben, da es zwischen anderen Anwohnern/Mietern und diesem Vermieter immer wieder zur Diskussion um diese (Park-)Fläche kommt.

Hier sieht man oben rechts die Einfahrt des Herren und in der Mitte die besagten (Park-)Flächen.

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Verkehrsrecht, parken, nachbarn streit
Betreten von parkflächen verbieten und Anzeige erstatten?

Hallo zusammen. Ich kam heute mit Meinem Nachbarn in ein verbalen Gerangel. Zuerst mal wohne ich an einer Straße wo diverse Reihenhäuser senkrecht zu Straße gebaut sind. Passend zu den Reihenhäuser stehen auch Garagen an der Straße dran die aneinander gebaut sind und somit einen gemeinsamen Garagenhof bilden. Ich wohne an einer hausreihe und mein Nachbar in ner anderen und unsere Garagenhöfe sind durch einen Durchgang und einer Hecke getrennt. Ich soll seiner Meinung nach vor 8 Wochen seine Tochter fast rückwärts angefahren haben als ich auf auf seinem Garagenhof (der mit anderen geteilt wird) mein Auto gewendet habe während sie wohl mit Kreide darauf gespielt hat. Da ich davon selber nichts mitgekriegt habe und er mich nie drauf angesprochen hat bezweifel ich es das es wahr ist. Aufjedenfall wollte ich heute wieder kurz auf seiner Fläche wenden als er mich von hinten zugestellt hat und mir aggressiv gesagt hat das das betreten verboten ist (welches er durch ein gelbes Schild in der Mitte der garagenreihe seit kurzem gekennzeichnet hat.) weil wie gesagt ich angeblich seine Tochter fast angefahren habe. Und falls ich je wieder nur ein Reifen darauf stellen würde, würde er Anzeige gegen mich erstatten. Nicht falsch verstehen, ich kann verstehen das er sich Sorgen um seine Tochter macht nur kam der mir heute so blöd und aggressiv das ich gerne mal die sachliche Lage wissen würde. Kann man durch ein Schild die komplette parkfläche sperren? (wahrscheinlich hat er sich mit den Nachbarn der Häuserreihe abgesprochen). Dürfen Kinder dort einfach so Spielen? Dürfte ich Anzeige erstattet sobald jemand auf meinem parkhof wenden bzw nur ein Reifen abstellt wenn ich ein Schild hinhänge?

Danke schonmal im voraus :)

Auto, Verkehr, verboten, Recht, Rechte, Anzeige, Nachbarn, parken, Straße, Auto und Motorrad
Über Kanaldeckeln etc. darf nicht geparkt werden - auch nicht, wenn sie im eingezeichneten Parkraum liegen?

Die Frage steht im Prinzip schon oben. Grundsätzlich hat man ja in der Fahrschule gelernt, dass das Abstellen eines Fahrzeugs über einem Kanaldeckel der Zugänglichkeit wegen nicht gestattet ist.

Heute ist mir allerdings mal wieder bei uns in einem Wohn- und Geschäftsgebiet folgende Situation aufgefallen: Entlang einer Hauptstraße mit Geschäften sind beidseits vom Bürgersteig farblich Parkstreifen abgesetzt. Es ist ein durchgehender Streifen, er ist nicht optisch in Parkboxen unterteilt. In diesem farblich durch die Pflasterung abgesetzten Parkstreifen waren heute mehrere sehr große Schachtabdeckungen, mehr als ein kleiner Gulli… Da der Parkraum hier sehr begrenzt ist und ich einen eiligen wichtigen Termin hatte, habe ich mich trotz meiner Unsicherheit darauf gestellt und ein Parkticket gezogen. Ich dachte, dass die Fläche schon schraffiert sein müsste, wenn explizit diese 2 oder 3 m frei gehalten werden sollten, wenn sie schon exakt in der Pflasterung des Parkstreifens liegen… Liege ich mit dieser Ansicht richtig? Ich meine die Pflasterung ist ja extra zur Hervorhebung des Parkstreifen aufgebracht. Ausfahrten, Hydranten und Ähnliches sind optisch ausgespart und anders gepflastert. Also war halt meine These, dass das wohl auch der Fall sein müsste, wenn man diese Abdeckungen explizit freihalten sollte.

Da es bei uns im Stadtgebiet sehr viele Bereiche gibt, in denen das Parken wirklich knapp ist und ich nicht die Möglichkeit habe mit öffentlichen Verkehrsmitteln dorthin zu kommen, ist es halt schon interessant für die Entscheidung für oder gegen eine Parkfläche, ob ich die oben beschriebene Fläche beispielsweise eigentlich hätte freihalten müssen.

Wie haltet ihr sowas? Oder kann jemand eine verbindliche Auskunft dazu geben?

T3Fahrer

Auto, Recht, parken, Straßenverkehrsordnung, Auto und Motorrad
fair parken GmbH wegen angeblich fehlende Parkscheibe soll man 19,90 € zahlen, muss man das?

Hallo,

ich habe gestern ein Zettel auf meiner Windschutzscheibe bekommen . Dort wurde angekreuzt unter 

Zu überweisender Betrag/Tatbestand:

[X] 19,90 € - fehlende Parkscheibe/Parkvignette

Ich habe es nicht vergessen und weiß ganz genau hier auf diesem Parkplatz darf man 1 Stunde kostenlos parken und habe natürlich die Parkscheibe sichtbar gelegt und auf die Zeit geachtet. Bin kurz essen gegangen und nach ca. 30 Minuten war ich zurück und sah diesen Zettel.

Ich habe denen gestern eine email gesendet an info@fairparken.com, und gebeten den Betrag von 19,90 € zu stornieren, weil zum Zeitpunkt eine Parkscheibe gewesen war. Aber bis heute keine Antwort zurückerhalten.

Ich hab keine Ahnung, wieso der Mitarbeiter es nicht gesehen hat, vielleicht weil mein Fahrzeug sehr groß ist (ist ein Transporter) oder die Sonne hat an diesem Tag gescheint und er konnte nicht sehen.

Aber habe nie es missbräuchlich genutzt. 

Muss ich es zahlen und was sollte man jetzt machen?

Ich habe es so geschrieben per email und dann gesendet, war es schlecht? Und deswegen antworten die nicht?

Hallo fair pakren GmbH,

ich habe ein Zettel eben von euch bekommen, Aktenzeichen xxx. Dort wurde angekreuzt ich hätte die Parkscheibe vergessen am 09.11.2018 um xxx. Das stimmt nicht, ich habe die Parkscheibe hinterlegt und natürlich auf die Zeit geachtet. 

Mit großer Regelmäßigkeit gehe ich in dem betreffenden Supermarkt einkaufen oder mal kurz in den Imbiss, was erledigen.

Ich habe den Parkplatz nicht missbräuchlich genutzt, sondern zum Zeitpunkt als Kunde kurz des besagten Imbiss besucht und max. 30 Minuten dort gestanden.

Ich bitte den Betrag von 19,90 € zu stornieren. 

Bitte um Antwort. Danke schon Mal fair parken.

Auto, KFZ, Recht, Falschparken, parken, Parkscheibe
Strafzettel, Wiederspruch oder in den sauren Apfel beißen?

Moin Moin,

ich möchte einmal ein paar Meinungen einholen, ob es sich lohnt gegen einen Strafzettel vorzugehen, oder nicht.

Ich habe mein Auto in einer Straße geparkt in der es einen Abschnitt mit “Absolutem Halteverbot“ gibt und einen Abschnitt ohne. Ich parkte selbstverständlich nach diesem Halteverbot. Nun ist es so, dass ich einen Strafzettel bekommen habe, weil ich a.) „verbotswidrig auf dem Gehweg parke“ (§12 Abs 4, §49 StVO)

und b.) „an einer engen Straßenstelle“ parke.

Mit mir parkten natürlich auch noch andere Autos in dieser Straße, welche aber keinen Strafzettel bekommen haben ( oder Ihn schon entfernt haben, dass weiß ich natürlich nicht).

Mir wird nicht ganz klar, wie einerseits bemängelt wird, dass ich mit meinem Fahrzeug den Gehweg blockiere, sprich bitte weiter auf der Straße parken soll. Im nächsten Tatvorwurf mir aber zur Last gelegt wird, dass die Straße allgemein zu eng ist um dort zu Parken.

ich finde entweder sollte dann das absolute Halteverbot auf die ganze Straße ausgeweitet werden, oder das Parken sollte dort erlaubt sein.

Wie sich die Verwarngeldhöhe von 20€ zusammensetzt ist mir auch schleierhaft. Laut meinen Recherchen sollten die beiden Tatvorwürfe mich etwas mehr kosten ( Ich meine gegen eine geringere „Strafe“ beschwere ich mich natürlich nicht, aber das würde die eventuelle Willkür der Mitarbeiterin des Ordnungsamtes unterstreichen.)

Nun sind es ja nur 20€, aber wie gesagt ich fühle mich da ungerecht behandelt.

Kann mir hier jemand einen Rat geben ?

MfG

Phillip

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Polizei, Recht, Verkehrsrecht, Ordnungsamt, parken, Straßenverkehrsordnung, Widerspruch, Auto und Motorrad
Nachbarn belegen alle Parkplätze?

Hallo,

Ich schildere mal kurz die Situation:
Vor kurzem sind in unserer Nachbarschaft ein Ehepaar mit Ihrem Sohn neu dazu gezogen. Das Haus das Sie besitzen hat eine sehr lange und breite Einfahrt (sind mit die einzigen Nachbarn in der Straße mit einer langen Einfahrt die anderen haben nur eine Garage) in der mind. 2 Autos reinpassen außerdem haben Sie eine große Garage mit Platz für 2 Autos. Es ist so das die Nachbarn 4 Autos haben 2 davon sind große VW Busse eins ist ein Firmenwagen. Wir wohnen in einer Spielstraße was die neuen Nachbarn leider nicht verstehen sprich Sie fahren mit mind. 40 km/h die Straße runter und gefährden auf der Straße spielende Kinder oder Radfahrer. In der Straße gibt es leider nur 5 Parkmöglichkeiten die der Nachbar seit dem Hauskauf und den Renovierungsarbeiten besetzt sprich kein anderer darf dort Parken der 5 Parkplatz wird von einem Auto besetzt welches keiner kennt steht aber schon seit ein paar Wochen dort.
Wir haben auch 4 Autos haben uns aber extra noch 2 Parkmöglichkeiten auf unseren Grundstück bauen lassen das eine Auto steht im Winter bei unserem Wochenendhaus da es ein Saisonauto ist.
Jetzt meine Frage:
Ist das nicht irgendwie unverschämt? Da die anderen Bewohner der Straße extra 1-2 Straßen weiter Parken müssen weil Sie keinen Parkplatz bekommen oder ist das einfach Pech gehabt? Gibt es irgendwie eine Regelung? Oder kann mir einer erklären aus welchem Grund man 4 Parkplätze besetzt obwohl man selber auf seinem Grundstück Parken kann? Nicht das ich falsch verstanden werde ich will hier in keinem Fall die neuen Nachbarn durch den Dreck ziehen verstehe nur irgendwie seine Handlungsweise nicht vielleicht kann mir das einer erklären?

Danke fürs Helfen und durchlesen!

Recht, Nachbarn, parken, Auto und Motorrad

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