Darf der Vermieter jemandem erlauben vor meiner Garage zu parken?
Hi.
Vor kurzem hatte ich eine ziemliche Auseinandersetzung mit meinem Vermieter, da ein Nachbar von mir (nicht in meinem Haus wohnhaft nur auf meiner Straße) meine Garage zugeparkt hat, dies aber diesem durch MEINEN Vermieter erlaubt wurde (laut eigener Aussage).
Ich bezahle monatlich Geld für die Garage und bin dadurch rechtmäßiger Besitzer (NICHT Eigentümer, das ist mir bewusst).
Daher meine Frage: Darf mein Vermieter einfach irgendwelchen Leuten die ich nicht bzw. Kaum kenne erlauben, meine Garageneinfahrt zuzuparken?
An dem Abend wurde die Polizei durch mich verständigt, welche dann auch vor Ort waren und das Auto abschleppen wollten (zu Recht).
Mein Vermieter bekam dies mit, und hat die Polizisten so lange Belabert, bis sie auch nur ohne einen Strafzettel zu verteilen wieder abgerückt sind. Am nächsten Tag entstand besagte hitzige Diskussion, in der ich mehrfach unsachlich beleidigt und runtergemacht wurde.
8 Antworten
Nein, das darf er nicht. Er hat als Vermieter dem Mieter eine verkehrssichere Zufahrt zur Garage zur gewährleisten.
Wenn du dadurch einen ECHTEN Nachteil bekommst, kannst du ihn verklagen.
Nein darf er nicht. Nächstes mal Polizei oder Ordnungsamt einschalten wenn die Gerage zugeparkt ist.
Solange du für die Garage bezahlst nicht. Rede nochmal mit ihm und wenn er nicht aufhört bezahl einfach nicht. So eine Frechheit.
Was sagt der Vermieter denn dazu?
Er hat mich in dem Gespräch mehrfach einfach unsachlich beleidigt, und mir eine nicht-Verlängerung des Mietvertrags angedroht.
So gesehen hat mein Vermieter ja mit der ganzen Sache rein gar nichts zutun, das ist ja Sache zwischen mir und dem anderen Nachbarn. Deswegen bin ich mir auch nicht sicher ob DAS überhaupt so rechtens ist.
Ich wollte demnächst aber sowieso mit meiner Freundin umziehen, also hab ich einfach gleich die Kündigung fertig gemacht, denn so ein unreifes und kindisches Verhalten muss ich mir nicht bieten lassen.
das ist ein schlechter Rat! Nur weil der eine Teil seiner Verpflichtung aus der Vermietung nicht nachkommt, sollte es der andere ihm nicht gleichtun. Sonst verletzt der Mieter nämlich seine Pflicht zur Leistung der Miete, was dem Vermieter in die Hände spielen kann.