Darf man meinen Parkplatz einfach so zuparken?
Darf man an der Stelle parken? Mein Parkplatz ist dadurch blockiert. Der Randstein ist nicht dauerhaft abgesenkt und die weiße Linie... keine Ahnung wofür die ist...
9 Stimmen
7 Antworten
Also wenn dann Abschleppdienst anrufen und dort sagen das jemand dein privat Parkplatz zugeparkt hat.
So ganz einfach und vor allem eindeutig ist die Frage nicht zu beantworten. Richtig ist zwar dass man an einem abgesenkten Bordstein nicht parken darf. Jetzt kommen hier aber einige "ABERS".
- wenn der Bordstein über eine längere Strecke - und das schein hier der Fall zu sein - abgesenkt bzw niedrig ist da gib es verschiedenen Urteile
- die weiße Linie scheint dann doch wieder einen offiziellen Parkbereich zu kennzeichnen
- ist der freie Platz dein offizieller Stellplatz (Laternengarage) oder nutzt du den mehr oder weniger inoffiziell?
Leider sieht man nicht wie weit der niedrige Bordstein in Fahrtrichtung weiterverläuft und wie lange er schon niedrig ist. Auch das kann eine Rolle spielen
Nicht so ganz. sicher auf deinem Grundstück kannst du das Auto/den Hänger abstellen wo du möchtest. Du hast aber nicht Automatisch ein Zufahrtsrecht. Vielleicht wurde der "Parkplatz" bisher als solcher einfach nur geduldet. Oder der "Pinsler" ist einfach davon ausgegangen: Garagen zu Ende, also Linine.
am besten du klärst das direkt mit der zuständigen Behörde.
Eindeutig nur dann
Wenn ich einen Tanklaster hätte, würde ich den da hinstellen.
Letztendlich sieht es doch so aus, dass es sich um einen offiziellen Parkplatz handelt. Deshalb auch die weiße Linie. Der Platz links von der Garageneinfahrt sieht hingegen nicht wie ein Parkplatz aus, deshalb ist der Randstein auch nicht abgesenkt...
Der Bordstein ist nur an den Ausfahrten abgesenkt. Die weiße Linie wurde auch erst seit ein paar Monaten hingemacht (Wurde aber nie gefragt oder so)
Auf meinem Grundstück darf ich ja auch parken wo ich will oder? Könnte ja auch einen Hänger/Wohnwagen abstellen