Strafzettel auf Supermarktparkplatz?
Ich habe folgendes Problem, meine Frau hat jetzt schon das Zweite mal eine Knolle von einem Privaten Parkplatzunternehmen bekommen.
Meine Frage ist jetzt, nach dem neuen Urteil von BGH bin ich als Halter verpflichtet den Fahrer anzugeben.
Was ist wenn ich einfach sage, der Fahrer ist ein Kollege und Bekannt aus z.B. USA, Canada oder Russland o.ä.
Ich hatte schon den Fall gehabt, das ein guter Freund der Familie aus Canada geblitzt worden ist mit meinem Fahrzeug. Ich habe dort seinen Name und Adresse aus Canada eingeben und nie wieder was von der Stadt gehört.
Nach Canada kam auch nichts ...
Was meint Ihr dazu?
Mir geht es nicht darum keine Knollen zu bezahlen, nur wegen eine vergessen Parkscheibe 50€ zu bezahlen finde ich etwas heftig....
10 Antworten
Der Kaufbeleg mit Datum und Uhrzeit sollte als Beweis genügen. In meinen Augen unerheblich wer gefahren ist. Fakt ist dass die Parkuhr fehlte. Wenn du jetzt noch sagst dass du zwei von den Dingern im Auto hattest, welcher Uhr willst du dann die Schuld geben. 🤩😂
Moin,
das neue Urteil stärkt die Interessen, der Parkplatzbetreiber bzw Abschleppdienste:
“Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden: Fahrzeughalter können ein erhöhtes Parkentgelt nicht mehr dadurch vermeiden, dass sie bestreiten, gefahren zu sein. Im Rahmen einer sekundären Beweislast müssen Halter zumindest Nachforschungen betreiben und alternative Fahrer benennen, die ihrer statt das Fahrzeug falsch abgestellt haben. Tut der Halter dies nicht, muss er selbst die Strafe zahlen.“
Wenn Du Beweis führen kannst, dass Deine Frau nicht der Führer der KFZ gewesen ist, wird man die Strafe vielleicht erlassen.
Es ist leider notwendig geworden, diese Parkplätze zu "schützen", bei uns kriegt man sonst keinen Parkplatz vor Lidl und Co. Alles von Schülern und Pendlern belegt.
Ich habe auch mal einen Strafzettel wegen einer vergessenen Parkscheibe bekommen und sollte ich glaube 20€ zahlen.
Ich habe dann eine freundliche E-Mail an die Firma geschickt von der das Knöllchen kam (steht meistens auf dem Knöllchen mit drauf) und meinen Kassenbon mit angehängt und freundlich darum gebeten von der Vertragsstrafe abzusehen, da ich ja berechtigt war dort zu parken weil ich dort eingekauft habe. Es kam dann recht zügig eine E-Mail zurück mit der Mitteilung, dass die Forderung einmalig storniert wurde und ich musste dann nichts zahlen. Vielleicht klappt das ja auch bei dir. Wenn du nett nachfragst drücken die bei dir vielleicht auch ein Auge zu.
Entgegen öffentlichen Parklplätzen und Verfolgung einer OWi in diesem Bereich, kann auf einem privaten Supermarktparkplatz auch ein erhöhtes Parkentgelt gegen den Halter geltend gemacht werden, auch wenn dieser nicht der Fahrer war.
Nur wenn er sich weigert, den tatsaechlichen Fahrer zu benennen.