Ein landwirtschaftl. Grünland wurde verkauft. Es ist bekanntlich selbstverständlich, dass der laufende Pachtvertrag eines Dritten übernommen werden muss.

D.h. der Pachtvertrag läuft noch bis zum Ablauf des Wirtschaftsjahres (meist der 01.10. bis 30. 09.)

Meine Frage: Darf der neue Besitzer schon Erhaltungsmaßnahmen (Bäume und Büsche beschneiden, Umzäunung erneuern o.ä.) die nicht die Nutzung des noch laufenden Pachtvertrages beeinflussen, vornehmen?