Ja, ist evtl. etwas komplex: Eigentümer der vermieteten Immobilie hatte seinerzeit die Finanzierung über eine Lebensversicherung vereinbart. Jetzt übergibt (verkauft) er die Immobilie und das noch nicht getilgte Darlehen des Finanzierers an seinen Bruder. Weil die LV von Beginn an durch die Mieteinnahmen der Immoblie bezahlt wurde und diese Lebensversicherung an den Finanzierer abgetreten ist, will der Übernehmer natürlich die LV für die Finanzierung nutzen. Die LV ist in 5 Jahren zur Auszahlung fällig und kann so und so nur für die Finanzierung genutzt werden (Abtretung). Nun ist nicht klar ob der Übernehmer mit der LV des Bruders diese Finanzierung in 5 Jahren bezahlen darf.

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Seit Jahren organisiere ich Gruppenreisen. So lange das Hotel/Pension die Stornierung zulässt, braucht er auch nicht zahlen. In diesem Fall war der Stornierungstermin überschritten, so zahlt die absagende Person voll. Eine Umbuchung kan er nicht verlangen. Wie llllA125Ylll vollkommen richtig sagt: Er muss zahlen !!!

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Hallo Bonkhorst, danke für die Antwort. Die Weitergabe ist korrekt, weil dieser Interessent den ganzen Betrieb in seinen Geschäftsräumen weiterführt. Selbstverständlich werden meine Kunden schriftlich informiert mit der Empfehlung weiterhin bei meinem Nachfolger einzukaufen. Da der Interessent den Betrieb in seinen eigenen Räumen weiterführt, soll er nur als Übernahmebetrag das wertvollste Kapital -die Stammkundenadressen- bezahlen. Das ist dann alles, was er für die komplette Übernahme des Betriebes zahlt. Ich habe 30 Jahre den Betrieb aufgebaut, da will ich ja nicht alles kostenfrei abgeben.

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