Darf ein Firmentransporter vor Schaufenster parken?


09.06.2020, 18:51

Der Vermieter der Wohnung des Fahrzeughalters stört sich nicht daran. Das Ladenlokal ist unser Eigentum.

3 Antworten

Die Gestaltung der Aussenreklame und Schaufenster ist ein wichtiger Faktor im Wettbewerb um die Kundschaft.

Wird der Mieter im Gebrauch der Mietsache beeinträchtigt, kann er eine Mietzinsherabsetzung verlangen. Schaufenster und Reklameschilder sind Teil des Mietobjekts und dienen dem Anlocken von Kundschaft. Wird die Funktion der Schaufenster und Reklameschilder als Werbeträger durch ein Gerüst, Baumaterial oder hier einem übergroßem Transporter beeinträchtigt, liegt ein Mangel am Mietobjekt vor. Die uneingeschränkte Einsehbarkeit der Schaufenster und Reklameschilder für Kunden ist dann nicht mehr gewährleistet, gehört jedoch zur Gebrauchstauglichkeit des Mietobjekts. Der Mieter muss Immissionen, welche sein Mietobjekt nachteilig beeinflussen, nicht einfach tolerieren. Vielmehr darf er für den Zeitraum der Beeinträchtigung und je nach deren Schwere eine Mietzinsreduktion verlangen und der Mietzins hinterlegen. Die Herabsetzung beträgt je nach den konkreten Umständen des Einzelfalles 5 - 15 % der Miete.

Außerdem würde ich mal prüfen, ob die restliche Breite des Weges noch als Feuerwehrzufahrt ausreichend breit ist.

Ein Schaufenster heißt ja nicht umsonst so. Denke nicht das das Ok ist.

kläre ihn auf, das das so nicht geht, notfalls Photos machen und den Vermieter informieren