Anspruch auf Parkplatz als Mieter?


14.01.2021, 21:33

Es gibt nur ein Vermieter und nur Mieter, keine Eigentümer

oklein  14.01.2021, 21:14
  1. Mehrere Vermieter. also eine Eigentümergemeinschaft?
  2. Gibt es nur Mieter oder auch Eigentümer im Haus?
piddy302 
Fragesteller
 14.01.2021, 21:30

Nur Mieter

oklein  14.01.2021, 21:31

und Punkt 1? Es sind 2 Fragen.

piddy302 
Fragesteller
 14.01.2021, 21:32

Ein Vermieter

3 Antworten

  1. Grundsätzlich gilt der schriftliche Mietvertrag. Mündliche - nicht belegbare - Nebenabreden sind i.d.R. nicht belastbar. Insofern gilt der Mietzins (ohne Kenntnis des Textes des MV) offenbar nur für Wohnung nebst Kellerraum.
  2. Eine Mietminderung ist aufgrund des nicht im MV stehenden Stellplatzes auch nicht möglich.
  3. Also - zur Frage selbst - steht es im Ermessen des VM, wer den Stellplatz zugesprochen bekommt.
  4. Die Abweichung zur Ausschreibung hilft Dir da nicht weiter, außer Du willst fristlos kündigen, da der VM einen Fehler im Angebot (Ausschreibung) hatte. Das ist ja nicht das Ziel und außerdem hast Du ja eine Prüfpflicht vor Unterschrift des MV.

Zum Thema 6 WEs und 5 PPls selbst:

generelle Regelung aus der Landesbauordnung: § 37 LBO Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder, Garagen - dejure.org

Eine kleine Erläuterung dazu und (siehe Abschnitt 2) die Möglichkeit, davon abzuweichen: / Begründung. zur Kfz-Stellplatzsatzung - PDF Kostenfreier Download (docplayer.org)

Eine solche Betrachtung würde aber nur bei "Konflikt gegenüber dem VM" durchsetzbar sein.

So viel einmal vorab.

Woher ich das weiß:Hobby
piddy302 
Fragesteller
 14.01.2021, 21:46

Besten Dank für die schnelle, ausführliche und übersichtliche Antwort.

oklein  14.01.2021, 21:54
@piddy302

Gerne.

Noch eine Gegenfrage: Gibt es zum Mietvertrag einen Plan mit den Stellplätzen?

piddy302 
Fragesteller
 14.01.2021, 21:59
@oklein

Leider gibt es keinen Plan mit Stellplätzen.. Schade. Die Wohnung ist tatsächlich kleiner als 95qm. Hierdurch fällt diese zur Reduktionsquote. Das ist ein mega vertrauensverlust gerade zwischen mir und VM ...

oklein  14.01.2021, 23:00
@piddy302

Ich würde den Vermieter dennoch auf nette Art mit dem Thema konfrontieren. Ggfs. kann man ja eine andere Regelung finden wie eine Teilung des Stellplatzes pro Jahr oder ähnlich.

Ganz klar: derjenige, der den Platz mietet hat das Recht, dort zu parken.

piddy302 
Fragesteller
 14.01.2021, 20:42

Der wird ja nicht extra gemietet, sondern zur Verfügung gestellt. Da steht auch nirgendwo ein fester Name

Da ni cht ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart, hast du keinen urchsetzbaren Anspruch auf den Stellplatz.Leider.