Klage weil Motorrad außerhalb des Parkplatzes steht?
ein Bewohner einer anderen Stiege, die auch in derselben Tiefgarage ein Parkplatz hat, aber eben komplett auf der anderen Seite. Möchte ich wegen mich wegen „Besitzstörung“ verklagen, weil ich rechts neben meinem Parkplatz mein Motorrad abgestellt habe, wo aber die Wand ist und niemanden stört.
Sie sagte was von „ es ist ein Gemeindschafts Bereich“ oderso…
Wir besitzen diesen Parkplatz „14“ schon 20 Jahre und wir parkten immer über den Strich oder rechts außerhalb, da man nicht normal aussteigen kann, weil die ein Mieter neben einer Säule parkt und deswegen der mittlere auch schief steht. Nun habe ich mein Motorrad rechts abgestellt und bam, fand ich heute ein Zettel auf dem Sitz.
Die Frau hat sogar Kinder im Innenhof angezeigt, weil die Spaß hatten und laut waren.
Nun zu meiner Frage:
Darf die Person mich verklagen?, sie ist nur eine Bewohnerin und hat nichts mit der Hausverwaltung zutun. Und alle Wohnungen da sind Eigentum.
Am dritten Bild ist dein Wiener Kennzeichen zu sehen - überpinsle das mal ;-)
Danke 😂
7 Antworten
Die Mieterin kann klagen. Aber darauf kannst Du es gut und gerne anlegen. Die Klage wird niemals von einem Gericht angenommen. Um eine Aussicht auf Erfolg zu haben müsste sie schon eine sehr gute Klagebegründung haben. Sie müsste also schon darlegen können warum durch das Motorrad ihre Rechte eingeschränkt sind. Da wäre ich mal sehr gespannt, wie sie das drehen will.
Die Person kann dich nicht verklagen, weil es nicht ihr Besitz ist, den du störst.
Die Hausverwaltung ist die zuständige stelle um die Angelegenheit zu regeln.
Darf die Person mich verklagen?,
Nein, da sie dafür als Bewohnerin gar nicht zuständig ist und ihre Aufforderung auch keine rechtliche Bedeutung hat. An deiner Stelle hätte ich auch gar nicht die Hausverwaltung angeschrieben, um keine schlafenden Hunde zu wecken, Die ist nun möglicherweise auf deine Initiative hin gezwungen, dir das offiziell zu untersagen, was sie sonst einfach unter den Tisch hätte fallen lassen können.
Meine Nachbarin hatte mich auch mal per Rechtsanwalt aufgefordert, meinen Efeu an der Grundstücksgrenze zu entfernen, was durchaus berechtigt war. Daraifhin habe ich geantwortet, dass ich ihn entferne, worauf die Nachbarin auf den Rechtsanwaltskosten sitzen blieb. Bevor ein Gericht ein Urteil gefällt hat, kann man immer noch einen Rückzieher machen, ohne dass Kosten entstehen.
Bei klagefreudigen Nachbarn muss man ruhig Blut bewahren und sie am besetn ignorieren und ins Leere laufen lassen.
Wenn Die Hausverwaltung Dir den Platz ggf auch gegen Entgelt zur Verfügung steht, ist alles in Butter. Mußt natürlich da anfragen! Und der Nachbarin würde ich einen schönen Gruß bestellen, daß die Gemeinschaft keine selbst ernannten Ordnungshüter brauch und sie sich um ihren eigenen Mist kümmern soll. Vorteilhaft wäre es, wenn man von der HV vorher positives Feedback bekommt.
Grundsätzlich hat die Person recht, dass du ein Fahrzeug gratis auf dem allgemeinen Bereich abstellst, ohne Miete zu zahlen - es spielt keine Rolle, ob es stört oder nicht, du nutzt eine Fläche, die nicht dir gehört.
Die Person darf dich anzeigen, verklagen kann dich darauf hin nur ein Gericht.
Meiner Ansicht nach ist jedoch allein der Eigentümer der Garage zuständig. Um des gemeinschaftlichen Frieden willens und um zu verhindern, dass das Gebäude mit zusätzlichen Fahrzeugen zugemüllt wird, wird er es nicht zulassen, dass jemand ausserhalb seines Parkfelds parkt. Aber natürlich darfst du anfragen - als langjähriger Mieter hast du vielleicht Glück.
Ein Gericht verklagt nicht sondern das fällt nur ein Urteil oder trifft eine Entscheidung!