Nebentätigkeiten als Beamter?
Hallo,
ich bin gerade noch am Überlegen, ob ich im ÖD anfangen will. Für mich ergibt sich die Frage ÖD oder freie Wirtschaft.
Ich habe mal in einer Richtlinie gelesen nicht mehr als 40% der Besoldung und nicht mehr als 20% der Arbeitszeit, jedoch habe ich einige Beamte kennengelernt, die ein Restaurant führen oder anderweitig Nebentätigkeiten hatten und die 40% Regel übersteigen. Der Dienstherr erlaubt es. Da ich eine Hobbytätigkeit mache und damit einiges an Geld verdienen kann, weiß ich leider nicht, ob ich dass immer auf 20% der Arbeitszeit eindämmen muss. Vor allem muss man das doch eigentlich immer einhal4en oder nicht!?
Ich würde durch ein duales Studium den gehobenen Dienst erreichen und das wäre dann 2,5k netto. Ich finde es zwar für 21 (nach drei Jahre) relativ viel und vor allem verdiene ich früh relativ viel, aber langfristig würde ich ja nicht unbedingt viel mehr verdienen. Mit Glück Master und höherer Dienst dann mehr als 4k netto.