Gerichtstermin Öff. Dienst Gehalt?

4 Antworten

  • Öffentlicher Dienst - Zeugenaussage vor Gericht

Die Personalabteilung irrt:

Eine Zeugenvernehmung vor Gericht stellt eine Erfüllung allgemeiner staatsbürgerlicher Pflichten i.S.d. § 29 Abs. 2 TVöD dar, sodaß Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts zu gewähren ist.

Das gilt auch im TV-L oder anderen Tarifverträgen des öD.

Hi,

Beim ersten Fall (Als Kläger) stimmt das. Die ausgefallene Zeit kannst du, bei Sieg vor Gericht, dem Schuldigen als Auslagen präsentieren und er muss das zahlen.

Bei der Vorladung als Zeuge siehts anders aus

Ist der Arbeitnehmer vom Gericht als Zeuge geladen, ist der Arbeitgeber in jedem Falle verpflichtet, den Arbeitnehmer von der Arbeit freizustellen. Der Arbeitnehmer muss insoweit keinen bezahlten oder unbezahlten Urlaub beantragen.

Ich wurde geladen, doch einigten sie sich vorher durch Vergleich.

Ich bin auch im Öffenltlichen, und mir wurde gesagt::"Privatsache."

Vom Gericht hätte ich ein Erfrischungsgetränk bekommen, laut Aussage von dort.

Entweder stellst du das dem Personalreferat, dem Personalrat und / oder dem Gericht.