Gerichtstermin wegen Diebstahl? ?

3 Antworten

warum gibt es einen Gerichtstermin bei diesen Bedingungen zudem die tat nicht mehr abgestritten würden kann weil mich der Ladendetektiv mit dem geklauten im Rucksack erwischt hat

Weil du eine Straftat begangen hast. Mit 14 bist du strafmündig, kannst entsprechend vor Gericht gestellt werden. Der Laden hat sich entschiedne Anzeige zu erstatten und dass du es zugegeben hast nachdem du erwischt wurdest, also zu einem Punkt, als es unsinnig gewesen wäre es abzustreiten, macht die Sache auch nicht wieder gut.

Straftat ist straftat. Auch wenn es einem leid tut.

muss ich das Gericht bezahlen oder so was weil es wurde sogar ein zeuge aufgerufen der ladendetektiv

Grundsätzlich muss der Verurteilte die Kosten tragen, bei Jugendlichen kann aber davon abgesehen werden (§ 74 JGG). So wird es vermutlich auch bei dir sein.

was soll ich im Gericht beachten soll ich mich irgendwie entschuldigen oder so was?

Verhalte dich höflich, erscheine angemessen gekleidet etc., zeige Reue, sage die Wahrheit. Sich zu entschuldigen ist auch immer eine gute Sache.

Was wird denn ungefähr meine strafe sein?

Vermutlich geht das allenfalls in Richtung Sozialstunden. Du bist noch sehr jung, es war dein erstes Mal und du zeigst Reue und wirst es vermutlich auch nicht mehr tun.
Jugendarrest wird das noch nicht.

kat16erchen  15.07.2021, 15:41

Bevi

wegen 60<----€ GERICHTSTERMIN?

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BeviBaby  15.07.2021, 15:44
@kat16erchen

Mit 60 € ist er über die Grenze der Geringwertigkeit drüber und er ist noch Jugendlicher, sodass hier auch noch dei Erziehungsfunktion eine gewisse Rolle spielt.

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kat16erchen  15.07.2021, 15:45
@BeviBaby

Also wegen jugend + erziehung? weil geringwertüberschreitung ist noch sache der sta.

aber sind dann die umkosten gerechtfertigt?

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Nico13489963 
Fragesteller
 15.07.2021, 15:48

Okay vielen Dank das hat mir echt weitergeholfen.

noch eine Frage: was muss man in sozial Stunden machen also klar soziale Arbeit aber was für eine zum Beispiel?

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BeviBaby  15.07.2021, 15:56
@Nico13489963

Das können ganz verschiedene Sachen sein. Es gibt sehr viele soziale Einrichtungen, bei denen du die per se ableisten kannst.

Da wird dir die Jugendgerichtshilfe auf jeden Fall weiterhelfen können, doch es können sowohl karitative Einrichtungen sein, als auch Sachen draußen wie z.B. Reinigungsarbeiten, Müll aufsammeln etc. etc.

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Du bist mit deinen 14 Jahren strafmündig und bei einem Preis von 60€ spricht man nicht mehr von einer geringfügigen Sache aus. Das sind die Gründe, weshalb du angeklagt wirst

Also ich finde einen gerichtstermin ziemlich überzogen, da muss mehr hinter stecken

an kosten hast du mit

detektivkosten ca. 200€ zu rechnen

gerichtskosten ca. 300€

Du solltest schleunigst rausfinden was da noch hinter steckt. weil die 60€ können unmöglich alles sein!