Gerichtstermin wegen Diebstahl? ?
Also ich bin 14 Jahre alt und wurde neulich beim Klauen erwischt. Ich dachte eigentlich dass es fallen gelassen wird weil ich 14 bin, keine Vorstrafen habe, und der wert nur 60€ waren. Naja falsch gedacht aufjedenfall kam dann neulich der brief das die Staatsanwaltschaft das nun weiter verfolgt und heute habe ich einen brief bekommen wo das datum des Gerichtstermin steht. Nun habe ich aber doch fragen:
- warum gibt es einen Gerichtstermin bei diesen Bedingungen zudem die tat nicht mehr abgestritten würden kann weil mich der Ladendetektiv mit dem geklauten im Rucksack erwischt hat
- muss ich das Gericht bezahlen oder so was weil es wurde sogar ein zeuge aufgerufen der ladendetektiv
- was soll ich im Gericht beachten soll ich mich irgendwie entschuldigen oder so was?
- Was wird denn ungefähr meine strafe sein?
Ich würde mich wirklich mega über eine baldige Antwort freuen und hoffe dass sich jemand mit dem Thema auskennt oder selbst Erfahrungen hat.
danke schon mal im voraus :)
3 Antworten
warum gibt es einen Gerichtstermin bei diesen Bedingungen zudem die tat nicht mehr abgestritten würden kann weil mich der Ladendetektiv mit dem geklauten im Rucksack erwischt hat
Weil du eine Straftat begangen hast. Mit 14 bist du strafmündig, kannst entsprechend vor Gericht gestellt werden. Der Laden hat sich entschiedne Anzeige zu erstatten und dass du es zugegeben hast nachdem du erwischt wurdest, also zu einem Punkt, als es unsinnig gewesen wäre es abzustreiten, macht die Sache auch nicht wieder gut.
Straftat ist straftat. Auch wenn es einem leid tut.
muss ich das Gericht bezahlen oder so was weil es wurde sogar ein zeuge aufgerufen der ladendetektiv
Grundsätzlich muss der Verurteilte die Kosten tragen, bei Jugendlichen kann aber davon abgesehen werden (§ 74 JGG). So wird es vermutlich auch bei dir sein.
was soll ich im Gericht beachten soll ich mich irgendwie entschuldigen oder so was?
Verhalte dich höflich, erscheine angemessen gekleidet etc., zeige Reue, sage die Wahrheit. Sich zu entschuldigen ist auch immer eine gute Sache.
Was wird denn ungefähr meine strafe sein?
Vermutlich geht das allenfalls in Richtung Sozialstunden. Du bist noch sehr jung, es war dein erstes Mal und du zeigst Reue und wirst es vermutlich auch nicht mehr tun.
Jugendarrest wird das noch nicht.
Mit 60 € ist er über die Grenze der Geringwertigkeit drüber und er ist noch Jugendlicher, sodass hier auch noch dei Erziehungsfunktion eine gewisse Rolle spielt.
Also wegen jugend + erziehung? weil geringwertüberschreitung ist noch sache der sta.
aber sind dann die umkosten gerechtfertigt?
Okay vielen Dank das hat mir echt weitergeholfen.
noch eine Frage: was muss man in sozial Stunden machen also klar soziale Arbeit aber was für eine zum Beispiel?
Das können ganz verschiedene Sachen sein. Es gibt sehr viele soziale Einrichtungen, bei denen du die per se ableisten kannst.
Da wird dir die Jugendgerichtshilfe auf jeden Fall weiterhelfen können, doch es können sowohl karitative Einrichtungen sein, als auch Sachen draußen wie z.B. Reinigungsarbeiten, Müll aufsammeln etc. etc.
Du bist mit deinen 14 Jahren strafmündig und bei einem Preis von 60€ spricht man nicht mehr von einer geringfügigen Sache aus. Das sind die Gründe, weshalb du angeklagt wirst
Also ich finde einen gerichtstermin ziemlich überzogen, da muss mehr hinter stecken
an kosten hast du mit
detektivkosten ca. 200€ zu rechnen
gerichtskosten ca. 300€
Du solltest schleunigst rausfinden was da noch hinter steckt. weil die 60€ können unmöglich alles sein!
Bevi
wegen 60<----€ GERICHTSTERMIN?