Was ist schlimmer , fremd gehen oder jdm. anzeigen und es kommt vor Gericht wegen einer Kleinigkeit nur ?
Bitte keine weiteren Fragen stellen
Ein paar
Einer ist fremdgegangen
Einer hat angezeigt und es kommt zum Gerichtstermin weil Person X schon Vorstrafen hat,Person B wusste davon nix
10 Stimmen
5 Antworten
Angezeigt zu werden, sagt noch gar nichts.
Ich wurde auch mal angezeigt. Es gab einen Termin bei der Polizei, ich habe die Fragen beantwortet und der Polizist meinte "mir war klar, dass das 'ne Ente ist". Ich wüsste nicht, was daran schlimm sein sollte.
Gegebenenfalls hat die fragliche Person tatsächlich gegen ein Gesetz verstoßen, aber es ist etwas das man selbst nicht schlimm findet... z.B. weil die Person Gastgeber einer zu lauten Party ist, an der man selbst viel Spaß hatte.
Kleinigkeiten kommen doch nicht vor Gericht, auch nicht, wenn man vorher schon etwas angestellt hat.
Die Anzeige ist ja komplett unabhängig von dem Fremdgehen. Der eine hat was verbrochen und verdient eine Strafe.
Erwachsene Menschen möchten bitte ihre Streitigkeiten untereinander regeln. Den Staat als Bestrafer einzuschalten, kann, aber muss man nicht machen. Mit den Konsequenzen die sich daraus ergeben möchtet Ihr bitte klar kommen. Schön wird das nicht.
Wer angezeigt werden kann hat gegen Gesetze verstoßen und somit zu recht angezeigt
Wer angezeigt werden kann hat gegen Gesetze verstoßen
Seit wann das?
Es kann z.B. auch ein Nachbar zur Polizei gehen und eine Anzeige wegen Ruhestörung erstatten... und hinterher kommt heraus, dass alles vollkommen legal war.
Jeder kann jeden anzeigen, wenn er meint dass derjenige was falsch gemacht hat. Ob tatsächlich ein Gesetzesverstoß stattgefunden hat, wird erst danach ermittelt.
Genau meint ich auch so ,durch Vorstrafen kann es manchmal auch ein Fach ohne Beweise zum Gerichtstermin kommen
Ich wollte wissen ,ist es schlimmwr wenn deine Freundin dir fremdgeht oder du durch sie ein Gerichtstermin hast wegen einer Anzeige von ihr !??
Seit wann hat jeder, der angezeigt wird, etwas verbrochen?
Das zu beurteilen, obliegt immer noch dem Gericht, vor dem der Fall anhand der Anzeige ggf. verhandelt wird.