Wie viel kann man sich vom Informatik Bachelor anrechnen lassen?
Hallo,
ich würde gerne dual Verwaltungsinformatik (Bachelor of Arts- IT Anteil soll bei 35-50% liegen, je nach Behörde und praktische Aufgaben) bei einer Behörde studieren wollen. Weil ich mich nebenberuflich selbstständig im IT-Bereich machen will, würde ich jedoch gerne auch später berufsbegleitend Informatik studieren, da man als IT-Freelancer IT Kenntnisse ja irgendwie nachweisen muss.
Meine Frage wäre, müsste ich dann beim Informatik Studium von null anfangen oder könnte ich mir ein paar Semester anrechnen lassen oder sogar direkt beim Master anfangen?
Ist es vielleicht auch möglich neben des dualen Studiums ein Fernstudium zu machen? Wenn ja, würde ich das Fernstudium machen wollen, aber natürlich nicht in Regelstudienzeit und muss der Arbeitgeber zustimmen?
3 Antworten
Ob du Sachen angerechnet bekommst, kann man vorher schlecht sagen. Das hängt davon ab, wie sehr sich die Inhalte überschneiden und variiert von Hoschule zu Hochschule. Tendenziell dürfte es bei einem Wechsel von FH zu Uni schwierig werden.
oder sogar direkt beim Master anfangen?
Das hängt auch von der Zulassungsordnung ab. Je nachdem wie viele IT Module es am Ende sind (und zwar echte Informatik Module und nicht so ein Misch Masch) kann es aber passieren, dass du entweder Module nachholen musst (dann dauert dein Studium entsprechend länger) erst gar nicht zugelassen wirst.
Ist es vielleicht auch möglich neben des dualen Studiums ein Fernstudium zu machen?
Ääh ich glaube du unterschätzt den Aufwand eines Studiums etwas (zumindest wenn man gute Noten schreiben will). Außerdem ist in den meisten Bundesländern eine Mehrfachimmatrikulation nicht möglich.
Da müsstest du in die Studienordnung schauen, ob du eine gewisse Anzahl an CP pro Semester erbringen musst.
Hauptproblem ist wie erwähnt, dass viele Bundesländer eine Doppelimmatrikulation nicht erlauben.
Da du eine Beamtenlaufbahn innerhalb des öffentlichen Dienstes anstrebst, muss dein künftiger Dienstherr zumindest deinem Nebenjob zustimmen. Auch als Tarifbeschäftigte/r müsstest du dies anzeigen- es gibt eine Stundenobergrenze auf welche sich der Nebenjob begrenzen muss.
Dass ein Fernstudium anzeigepflichtig wäre - wüsste ich nicht, würde dennoch empfehlen diese - wenn es soweit kommt - mit Personalrat oder Personalabteilung abzuklären.
Mit den anrechenbaren Zeiten kann ich dir nicht helfen.
Hallo ich habe mich mal informiert und herausgefunden, dass die Grenze bei 20% liegt und der Gewinn nicht höher als 40% des Beamtengehalts liegen darf/sollte. Letzteres soll eine ungefähre Richtlinie sein.
Da ergeben sich gleich mehrere Fragen für mich. Wie schlimm ist es wenn man über die 40% kommt und vor allem kann man das ja nicht immer hervorsehen. Gelten diese 40% nur zu Beginn und was ist wenn die Einnahmen aus einer Freizeitaktivität kommen? Letzteres mit den 40% hat mich gewundert, wenn man an bestimmte Bundesabgeordnete denkt, die zwar nicht in der A-Besoldung sind, ja aber trotzdem teilweise Nebeneinkünfte von hunderttausende haben...
Als Beamte/r bist du verpflichtet sämtliche Veränderungen im Bereich deines Nebenjob anzuzeigen, als Tarifbeschäftigte/r kann es in der Abwägung des AG liegen - der Wechsel in Teilzeit- ist für die Tarifbeschäftigten leichter.
Und der Bereich der Abgeordneten ist nicht meine Liga- aber je höher die Besoldung, desto dehnbarer sind Vorschriften.
Mit Verwaltungsinformatik nimmt dich kein Arbeitgeber ernst, wie willst du da an Projekte rankommen? (ausser indem du deinen Stundensatz extrem niedrig drückst)
Studier Informatik an einer angesehenen Uni, dann kannst du über die Freiberuflichkeit nachdenken.
Deswegen würde ich ja Informatik nebenbei studieren irgendwann. Ich würde halt gerne im ÖD arbeiten, aber gleichzeitig eine Nebentätigkeit haben, da ich dann zu einem Sicherheit habe und Chancen auf gutes Gehalt.
Mit dem klassischen Informatik Studium kommst du in deiner Gegend mit hoher Wahrscheinlichkeit immer in den öffentlichen Dienst, such doch zum Spaß mal freie Stellen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses Loch im öffentlichen Dienst sich in den nächsten Jahren schlagartig schließt.
Nur dann vermutlich nicht als Beamter.
Wenn ich Interesse an dem Weg hätte, würde ich auf direktem Weg Informatik studieren- und vielleicht hier bereits parallel Gewerbe anmelden- kommt drauf an was du dir so vorstellst. Dann Berufserfahrung sammeln, dann im öffentlichen Dienst bewerben.
Inwieweit du mit deiner dualen Ausbildung im öD in der Privatwirtschaft Chancen hättest, kann ich nicht beurteilen.
Kann man sein Fernstudium nicht in die Länge ziehen während des Dualen? Also ein Semester pro Jahr beispielsweise.