Einstellung in den Öffentlichen Dienst trotz Zuchtmittel?

1 Antwort

https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__61.html

Einblick darf nur genommen werden, wenn Du bei den in Absatz 1 Nr. 6 aufgeführten Stellen beschäftigt werden sollst; es sei denn es gäbe im Gesetz noch anders lautende Ausnahmen

Du hast auch keine Offenbarungspflicht (Du mußt das nicht selbst mitteilen) - in einem Erfassungsbogen könntest Du lügen, wenn Du danach gefragt würdest:

§ 64 Abs. 1 BZRG lautet: Begrenzung von Offenbarungspflichten der betroffenen Person

(1) Eintragungen in das Erziehungsregister und die ihnen zugrunde liegenden Sachverhalte braucht die betroffene Person nicht zu offenbaren.

Deine "Strafe" steht auch nicht im Führungszeugnis.

Zudem wäre das eine einmalige altersadäquate Verfehlung, die bei einem Auswahlverfahren wohl ignoriert werden würde..

Das ist mein Kenntnisstand - aber das BZRG gehört nicht zu meinen Schwerpunkten...

Sandro139 
Fragesteller
 16.11.2021, 08:19

Also wäre eine Stadtverwaltung nicht berechtigt, in das Erziehungsregister einzusehen ?

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