Einstellung in den Öffentlichen Dienst trotz Zuchtmittel?
Hallo zusammen,
mir wurde bereits 2020 aufgrund von Ladendiebstahl ein Zuchtmittel in Höhe von 80€ auferlegt welches ich auch erfüllt habe. Es war wirklich das dümmste was ich je gemacht habe und ich weiß selbst nicht warum ich es getan habe.
Nun habe ich mich für eine duale Ausbildung im öffentlichen Dienst beworben und würde gerne wissen ob das Erziehungsregister bei einer Verbeamtung auf Probe eingesehen wird?
1 Antwort
https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__61.html
Einblick darf nur genommen werden, wenn Du bei den in Absatz 1 Nr. 6 aufgeführten Stellen beschäftigt werden sollst; es sei denn es gäbe im Gesetz noch anders lautende Ausnahmen
Du hast auch keine Offenbarungspflicht (Du mußt das nicht selbst mitteilen) - in einem Erfassungsbogen könntest Du lügen, wenn Du danach gefragt würdest:
§ 64 Abs. 1 BZRG lautet: Begrenzung von Offenbarungspflichten der betroffenen Person
(1) Eintragungen in das Erziehungsregister und die ihnen zugrunde liegenden Sachverhalte braucht die betroffene Person nicht zu offenbaren.
Deine "Strafe" steht auch nicht im Führungszeugnis.
Zudem wäre das eine einmalige altersadäquate Verfehlung, die bei einem Auswahlverfahren wohl ignoriert werden würde..
Das ist mein Kenntnisstand - aber das BZRG gehört nicht zu meinen Schwerpunkten...
Also wäre eine Stadtverwaltung nicht berechtigt, in das Erziehungsregister einzusehen ?