Öffentlicher Dienst – die neusten Beiträge

Mit 33 nochmal den anderen Weg gehen?

Hi Leute,

ich arbeite derzeit in der Wirtschaft im Marketing und sitze im Büro. Ich bin 33 Jahre und bis auf meine Berufserfahrung im CallCenter, Gastronomie und als Quereinsteiger im Marketing habe ich sonst leider nichts vorzuweisen.

Ich habe weder eine Ausbildung noch ein Studium, aber ich glänze mit einer sehr gesunden Arbeitsmoral.

Ich will aber eine neue Route einschlagen. Etwas bei dem ich vielleicht nochmal richtig auf die Schulbank müsste und total reinklotzen könnte, damit ich danach mit einem netten Zeugnis/Abschluss einen vernünftigen, beruflichen und vor allem erfüllenden Weg einschlagen kann.

Ich würde, wenn mir der Weg sinnig vorkommt auch mein Abitur per Fernstudium nachholen. Was sowieso traurig ist, dass ich kein Abi habe bzw. es nie nachgeholt habe.

Bitte spart nicht mit euren Erfahrungsberichten, Ideen, Vorschlägen und Ratschläge... Es könnte alles hilfreich sein und mein Leben und vielleicht auch das eines Mitlesers, in neue Dimensionen bringen.

In Betracht käme einfach alles,.. sogar Auswandern usw.,.. natürlich müsste ich das mit meiner Lebenspartnerin absprechen, aber sie ist auch nicht gebunden, bzw. steht vor der gleichen Frage eines Berufswechsels.

Liebe Grüße und einen warmen zweiten Advent euch allen

Lenti

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Zertifikat als Fotograf - Wo und wie erhalten?

Hallo zusammen!

Ich arbeite seit inzwischen 6 Jahren als selbstständiger Fotograf. Ich habe mir alle notwendigen Kenntnisse wie viele Kollegen in der heutigen Zeit selbst angeeignet und war in dieser Zeit für eine Vielzahl von Kunden tätig.

Nun wurde ich im Rahmen einer Teilzeit Tätigkeit als Fotograf im öffentlichen Dienst angestellt. Aufgrund einer fehlenden Ausbildung / Abschluss / Zertifikat / Nachweis o.ä. muss ich mich vorerst mit einer deutlich niedrigeren Gehaltsgruppe zufrieden geben.
Anhand von Referenzen und einem Portfolio sowie einem kurzen praktischen Test bei meinem Vorstellungsgespräch konnte ich meine Kenntnisse bereits vor meiner Einstellung präsentieren - ohne Erfolg, denn:

Trotz erneuter Prüfung durch das zuständige Ministerium konnten meine 6 Jahre Tätigkeit nicht als "einschlägige Berufserfahrung" angerechnet werden.
Mir wurde mitgeteilt, dass ich nach Ablauf der Probezeit eine erneute Prüfung der Eingruppierung erreichen kann, sofern ich bis dahin einen nicht genauer definierten Abschluss oder ein Zertifikat vorlegen kann, um meine Fähigkeiten zu bestätigen.
Warum dafür meine Tätigkeit innerhalb der Probezeit nicht ausreicht und welche Art von Nachweis geltend gemacht werden kann, konnte mein Arbeitgeber mir bisher nicht beantworten.

Nun stellt sich für mich die Frage, wo ich kostengünstig und ohne einen kompletten Kurs zu absolvieren, ein Zertifikat o.ä. als Fotograf erhalten kann.
Welche Einrichtungen bieten so etwas an und wie kann ich danach am besten suchen? Es geht hier nicht um einen Lehrgang oder Kurs, sondern insbesondere um eine Prüfung o.ä., die ohne großen Zeitaufwand absolviert werden kann.

Prüfung, Fortbildung, Fotograf, Öffentlicher Dienst, Zertifikat

Kinder auf dem Schulweg mit Fahrdiensten, wer zahlt?

Es ist ein Thema mit dem ich eigentlich nichts zu tun habe. Ich bekomme auch nicht so viel Geld wie dafür abgerechnet wird, für Fahrdienste werden bis zu 70 € die Stunde verlangt, manchmal wird das für Behinderte und Kinder durchgeführt. Kennt ihr einen Politiker der sich dafür stark macht ? Findet ihr vielleicht sogar, dass die Betroffenen das selbst zahlen müssen?

Für manche Fahrten ist es auch vorgeschrieben eine Begleitperson dabei zu haben, ich mache das lieber und so könnte ich doppelt so viel machen, wenn ich frei arbeiten würde, als Kleinunternehmer mit eigenem Auto. Usw.

Das würde mich wirklich interessieren. Wir leisten diese Arbeit und ich frage mich manchmal, wo das Geld dafür herkommt.

( Bei mir selber war das z.b damals ein Umzug mit Eltern und Möbelfirma und ab da aus zu Fuß zur Grundschule zu gehen, stattdessen. Aber wie gesagt, das kann nicht jeder machen )

Ich halte mich nach wie vor an dem Leitspruch fest, dass Behinderte die im Rollstuhl sitzen ein Recht auf unentgeltliche Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln haben. Ich zähle mich selber zu einem der öffentlichen Dienstleister, aber es ist ein privates gewerbliches Unternehmen.

Ich würde nie auf die Idee kommen einen Kunden/dessen Eltern selbst nach Geld zu fragen, bekomme Aufträge von anderen Leuten in der Firma. Ich bekomme ja meine Aufträge nicht direkt von da aus, wo die Mitfahrer/innen sind, wie bei einem Taxifahrer. Andere Arten diese Arbeit auszuführen interessieren mich aber auch.

Meiner Meinung nach ist die Tätigkeit auch sinnvoll und sollte auch von der Regierung unterstützt werden.

Auffällig ist dass man mir bisher nicht einmal ein Trinkgeld angeboten hat, deswegen komme ich auf die Idee mal hier nachzufragen.

Die Eltern 60%
Schulpflicht, die Regierung 20%
Müsst ihr selbst machen und Harz4+200 20%
Die Mitfahrenden müssen Schulden machen 0%
Öffentliche Einrichtung mit Finanzbuchhalter/inn 0%
Kinder, BW, Öffentlicher Dienst, Rollstuhl, öffentliche Verkehrsmittel, Schulpflicht NRW, Werkstatt für behinderte Menschen

Nachzahlung oder nicht? Bin ich im Recht?

Hi, ich hatte folgenden Emailverkehr mit meinem Arbeitgeber:

ICH: 15.01.2021

Sehr geehrte Frau …,

Aus der Mail vom 21.10.2015 von Frau… geht hervor, dass eine Höhergruppierung von Stufe 2 in Stufe 3 am 01.03.2016 erfolgte.

Demnach müsste ich mich seit 01.03.2020 in Stufe 4 befinden. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich noch in Mutterschutz (jedoch nicht in Elternzeit), der meines Wissens nach mit angerechnet wird.

Laut Lohnabrechnungen/Jahresabrechnung befinde ich mich jedoch immer noch in Stufe 3.

Das würde dann theoretisch eine rückwirkende Höherstufung bedeuten.

Liege ich mit meiner Rechnung richtig? 

Freundliche Grüße 

ANTWORT: 12.01.2022

Sehr geehrte Frau…

Wir haben ihren Fall geprüft und können Ihnen die erfreuliche Mitteilung machen, dass Sie seit März 2020 den Anspruch auf die Stufe 4 Ihrer Entgeltgruppe haben. Eine Nachzahlung hierfür erfolgt mit der nächsten Gehaltsabrechnung.

ICH: 31.01.2022

Sehr geehrte Frau …,

Sie schrieben, dass eine Nachzahlung mit der nächsten Gehaltsabrechnung erfolge.

Das Gehalt für Januar 2022 habe ich letzte Woche Donnerstag auch erhalten. Leider konnte ich jedoch keine Nachzahlung feststellen. Wann kann ich damit rechnen?

Mit freundlichen Grüßen.

ERST NACH MEINER EMAIL IN DER ICH NACHGEFRAGT HABE, KAM DIESE MAIL.
IST DAS RECHTENS?:

ANTWORT: 01.02.2022

Gem. § 20 MuSchG (Zuschuss zum Mutterschaftsgeld) besteht für die Zeit der Schutzfrist Anspruch auf einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld von Seiten des Arbeitgeber.

Als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wird das durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist gezahlt.

Da Sie sich ab 02.02.2020 in Mutterschutz befanden, wurden die Monate November 2019 – Januar 2020 für die Berechnung des Zuschusses zu Grunde gelegt.

In dieser Zeit befanden Sie sich noch in der Stufe 3 Ihrer Entgeltgruppe. Daher erfolgt keine Nachzahlung.

Recht, Lohnabrechnung, Mutterschutz, Öffentlicher Dienst, Tarifrecht, Tarifvertrag, Verwaltung, Höhergruppierung, TVöD SuE

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