Wann findet in Niedersachsen die amtsärztliche Untersuchung statt?

1 Antwort

Die amtsärztliche Untersuchung wird definitiv schon vor Einstellung ins Beamtenverhältnis auf Widerruf durchgeführt.

Ob bei der Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Probe oder vor der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit eine weitere amtsärztliche Untersuchung erfolgt, ist Dienstherrn abhängig. Viele verzichten grds. auf eine weitere amtsärztliche Untersuchung. Die wäre nur erforderlich, wenn der Dienstherr massive Zweifel an der weiteren Dienstfähigkeit hat.

Mit den niedersächsischen Regelungen bin ich nicht vertraut. Ich selbst bin beim Zoll (Beamtin auf Lebenszeit), und bei mir gab es nur eine amtsärztliche Untersuchung vor der Ernennung zur Beamtin auf Widerruf.

Mit der amtsärztlichen Untersuchung wird allerdings solange gewartet, bis man das komplette Auswahlverfahren bestanden und die Einstellungszusage erhalten hat.

Folgendes kann bei der amtsärztlichen Untersuchung gemacht werden:

  • Anamnesebogen zu Vorerkrankungen, Medikamenten- und Drogenkonsum, Alkoholkonsum und Rauchen
  • Seh- und Hörtest
  • Blut- und Urinprobe
  • Blutdruckmessen 
  • Reflexe testen
  • Brust- und Bauchraum abhorchen/abhören
  • Größe messen
  • Gewicht wiegen

Bei der amtsärztlichen Untersuchung vor einer Verbeamtung ist man verpflichtet, alle Angaben zu früheren und aktuellen Krankheiten, Drogen-, Alkohol-, Medikamentenkonsum wahrheitsgemäß zu machen. Keine oder falsche Angaben können später noch disziplinarische Konsequenzen bis hin zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis zur Folge haben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zollbeamtin / Beamtin im gehobenen Zolldienst