Wann findet in Niedersachsen die amtsärztliche Untersuchung statt?
Ich habe mich bei einer niedersächsischen Kommune auf ein duales Studium zum Verwaltungsbeamten beworben wo man bereits zu Studienbeginn verbeamtet wird (auf Widerruf). Meine Frage wäre wann in diesem Verfahren die Amtsärtzliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung stattfindet? Bereits zur Einstellung auf Widerruf? Nach Ablauf des Studiums oder erst zur Verbeamtung auf Lebenszeit? Die Regeln diesbezüglich sollen sich ja nach Bundesländern unterscheiden können.
1 Antwort
Die amtsärztliche Untersuchung wird definitiv schon vor Einstellung ins Beamtenverhältnis auf Widerruf durchgeführt.
Ob bei der Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Probe oder vor der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit eine weitere amtsärztliche Untersuchung erfolgt, ist Dienstherrn abhängig. Viele verzichten grds. auf eine weitere amtsärztliche Untersuchung. Die wäre nur erforderlich, wenn der Dienstherr massive Zweifel an der weiteren Dienstfähigkeit hat.
Mit den niedersächsischen Regelungen bin ich nicht vertraut. Ich selbst bin beim Zoll (Beamtin auf Lebenszeit), und bei mir gab es nur eine amtsärztliche Untersuchung vor der Ernennung zur Beamtin auf Widerruf.
Mit der amtsärztlichen Untersuchung wird allerdings solange gewartet, bis man das komplette Auswahlverfahren bestanden und die Einstellungszusage erhalten hat.
Folgendes kann bei der amtsärztlichen Untersuchung gemacht werden:
- Anamnesebogen zu Vorerkrankungen, Medikamenten- und Drogenkonsum, Alkoholkonsum und Rauchen
- Seh- und Hörtest
- Blut- und Urinprobe
- Blutdruckmessen
- Reflexe testen
- Brust- und Bauchraum abhorchen/abhören
- Größe messen
- Gewicht wiegen
Bei der amtsärztlichen Untersuchung vor einer Verbeamtung ist man verpflichtet, alle Angaben zu früheren und aktuellen Krankheiten, Drogen-, Alkohol-, Medikamentenkonsum wahrheitsgemäß zu machen. Keine oder falsche Angaben können später noch disziplinarische Konsequenzen bis hin zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis zur Folge haben.