Verbeamtung trotz Therapie?

3 Antworten

Natürlich kannst Du. Aber ob das geschieht, kann Dir hier keiner beantworten. Wir wissen nicht, was Deine zu therapierendes Problem ist (es geht uns auch nichts an). Nicht die Verbeamtung ist das ausschlaggebenden, sondern Deine zukünftige Tätigkeit und ob sie mit Deinem Handicap vereinbar ist.

Der Amtsarzt wird Dich immer fragen, ob und, wenn ja, welche Beschwerden Du hast. Mit dem Wissen darum kann er entscheiden, ob Du geeignet bist oder nicht. Selbstverständlich kannst Du die Therapie unerwähnt lassen. Dann findet sie in seiner Beurteilung auch keine Berücksichtigung. Zum Beispiel könnte es sein, dass die Therapie erfolgreich ist und damit beim Berufseintritt irrelevant.

Viel besser wäre es, in der Therapie über Deinen Berufswunsch zu sprechen und den Therapeuten nach seiner Auffassung über Deine Eignung zu befragen.

Gruß Matti

Ich glaube, dass das geht. Bei uns damals hatten die auch tatsächlich mehr auf das Gewicht geachtet, als auf solche Dinge.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung