Kann man sich die Stufenlaufzeit im TVöD anrechnen lassen?
Aktuell bin ich in EG6 Stufe 3 eingestuft, seit 4 Monaten ist meine Chefin (Beamtin mit EG13) krank und ich übernehme Aufgaben von ihr. Nun habe ich beim Personalchef angefragt ob ich nach paragraph 14 TVöD die Mehrarbeit bezahlt bekomme. Er möchte aber das ich eine Stellenbeschreibung mache die man rückwirkend (maximal 6 Monate) machen kann. Seit 1.9 bin ich in die Stufe 3 gekommen, das heißt wenn ich rückwirkend in eine höhere Entgeldgruppe komme muss ich wieder in Stufe 2 anfangen. Gibt es eine Möglichkeit die Stufenlaufzeit anzurechnen damit ich in Stufe 3 bleiben kann auch mit einem höheren Entgeld?
1 Antwort
Das ist eine spezielle Frage, die im Forum des ÖD besser aufgehoben wäre.