Zuteilung von Aufgaben im öffentlichen Dienst, außerhalb der Stellenbeschreibung?
Hallo Liebe Leute,
ich habe vor 2 Monaten eine Stelle in EG9/3 angenommen und bin mit meinem Studium dafür eigentlich überqualifiziert.
Nun will mir mein Chef mehrere Aufgaben einer anderen Stelle EG 12 zuweisen weil wir personell unterbesetzt sind und ich ja darauf hinarbeiten soll so eine Stelle zu übernehmen wenn sie eventuell mal frei wird.
Meine jetzige Stelle war vorher eine halbtagsstelle und ich habe ja nun viel Zeit da ich in Vollzeit da bin.
In meiner Stellenbeschreibung stehen diese Aufgaben, die ich übernehmen soll natürlich nicht. Ich werde für die Aufgaben einfach nicht entsprechend bezahlt, trotzdem würden Sie mir Spaß bringen und ich würde gerne so bald wie möglich so eine Stelle in EG12 haben. Hab ja aber auch keine Garantie dass das wirklich klappt...
Aber so kann das doch nicht richtig sein.. habt ihr Lösungsvorschläge / Ideen?
2 Antworten
An deiner Stelle würde ich erste einmal die neuen Aufgaben übernehmen und sie gut ausführen, damit dein Chef zufrieden ist. Er kann dir für einen kurzen Zeitraum höherwertige Aufgaben übertragen, sozusagen als Test, ob du für die EG12 geeignet bist.
Wenn diese neuen Tätigkeiten in deine Stellenbeschreibung aufgenommen werden sollen, ist das m.E. auch durch den Personalrat abzusegnen, das hieße, wenn man dir diese Aufgaben offiziell überträgt, dann muss auch der Rubel entsprechend rollen = EG12-Stelle. Dafür müssen auch Mittel bereit stehen.
Du bist nicht überqualifiziert- du hast dich auf die Stelle mit den Anforderungen beworben und das Angebot angenommen. Es steht dir frei dich auf Stellen entsprechend deiner Qualifikationen zu bewerben.
Der Rest : Schwierig, warum seid ihr unterbesetzt? Werden die Stellen nicht ausgeschrieben oder findet sich niemand Geeignetes?
Warum wird die 12er Stelle nicht ausgeschrieben?
Dann stellt sich die Frage, ob in deiner Behörde die Stellen bewertet sind - dann könnte man die Stellenbewertung durch Aufteilung der Aufgaben verändern oder auch beide Stellen abwerten.
Dann hat der Personalrat hier noch mitzureden - Änderung in der Organisation.
Es ist eine Chance- wenn die Stellen nicht bewertet sind, auch wenn der Anspruch auf Höhergruppierung erst entsteht, wenn die höherwertigen Tätigkeiten von der Amts/Personalabteilung schriftlich übertragen werden.
Ich persönlich - wenn die Aufgabe mir gefällt - würde ich sie übernehmen und nach einem Jahr mich nach einer Höhergruppierung erkundigen. Du gehst zwar auch fürs Geld arbeiten- aber nicht nur hierfür. Vorher würde ich aber mit dem Personalrat reden.