Holz-Kellertür durch verzinkte Stahltür ersetzen?

Hallo zusammen, ich würde gerne die instabile Holz-Kellertür meines Kellers durch eine verzinkte Stahltür ersetzen lassen (Thema Einbruchsschutz).

Das Problem hierbei: Die jetzige Tür sitzt sehr ungünstig in einer Art kurzem "Gang", welcher zudem auch nur 97,5 cm breit ist. So eine verzinkte Stahltür aus dem Baumarkt hat ja schon eine Standard-Breite von 87,5 cm. An den Seiten wird es also sehr eng, während über der Zarge noch fast 20 cm Luft bis zur Decke verbleiben.

Ich hatte heute einen Handwerker bei mir, der mir davon abgeraten hat, hier irgendetwas zu mauern, da der Aufwand in keinem Verhältnis stehen würde. Die neue Mauer wäre a) zu schmal und müsste b) ja auch irgendwo in die bestehende Wand greifen, weswegen man stemmen müsste. Zudem müsste ein Türsturz eingesetzt werden, etc ... Er würde stattdessen links und rechts 50er Kanthölzer von Boden bis Decke setzen, die Zarge befestigen, das ganze inkl. Lücke über der Zarge mit Rigipsplatten verkleiden und anschließend alles verspachteln.

Ich frage mich nur ganzpauschal, ob irgendwas gegen diese Lösung spricht und würde mich hier über fachkundige Meinungen freuen. Ein Bild sowie den Grundriss der Situation füge ich bei.

Hier sieht man auch, dass mein Nachbar schon vor Jahren die selbe Idee hatte. Allerdings hat er die Änderung direkt in der Bauphase durchgeführt und konnte daher noch alles ordentlich mauern lassen. Ich bin leider erst später ins Haus gekommen und der Voreigentümer meiner Wohnung war für diese Maßnahme scheinbar damals zu sparsam und hat sich für das Modell "Bretterverschlag" entschieden. ;)

Danke!

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Tür, Hausbau, Handwerk, Mietrecht, renovieren, Handwerker, Innenausbau, Trockenbau
Schlechte Arbeit von Maler/Handwerker wegen falscher Farbe von Drittanbieter, wer trägt Verbesserungskosten?

Hallo zusammen,

ich habe vor 1,5 Jahren einen typen aus einer Reinigungsfirma, welcher meinte, alles was mit Renovierung und Sanierung in einem Haus zu tun hat auch abdecken zu können, dementsprechend auch für diese Tätigkeit eingestellt.
Das Resultat, nicht gerade top Arbeit, weil einfach viele kleine Fehler im gesamten Haus auffallen.
Aber das viel größere Problem, sind die bestrichenen Wände im Badezimmer! Die Wandfarbe blättert gefühlt exponentiell ab und nach Monate langer Aufforderung dieses problem zu beseitigen, sagt er mir, er habe der Firma, wo er die Farbe her hat, eine e-Mail verschickt, mit der Aufforderung zur Prüfung bzw. Erstattung einer geeigneten Farbe für das Badezimmer bereitzustellen.

Die besagte Firma schafft es jedoch nicht innerhalb von vielen Monaten auf die Nachricht unseres beauftragten (Handwerkers?) einzugehen und verursacht eine riesige Verzögerung, bis das Problem gefixt wird.
Nun meine Frage. Muss ich jetzt auf die Leistung des Handwerkers warten oder die Entschädigung der Firma an den Handwerker, mit welcher er beabsichtigt seine magere Arbeit zu korrigieren? Was die Firma dem Handwerker schuldet, ist ja nicht mein Problem, warum sollte die Beseitigung dieser Mängel also von etwas abhängen, womit ich nichts zu tun hatte?

Ich bin der Auffassung, dass es in der Pflicht des (Handwerkers)- wie auch immer man ihn beschreiben möchte - ist, seiner Aufgabe sobald es geht nachzugehen, auch wenn es bedeutet für neue Farbe und extra Arbeitsstunden in Vorkasse treten zu müssen! Er wird ja Entschädigt, ich bis dahin aber ich nicht.

Hab ich recht?

Es kann ja nicht sein, dass ich „leiden“ muss, weil er an der Farbe sparen wollte.

Sollte ich in meiner Annahme bestätigt werden, bitte ich um Referenzquellen oder genaue Auszügen zur Gesetzeslage, mit welcher ich dem Handwerker veranschaulichen kann, wo mein Problem beginnt und wann dieses behoben werden muss.

vielen dank, an die, die sich die Zeit zu meinem Artikel nehmen 🙏🏽

Ich kann dieses Bad nicht mehr sehen🤬😅

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Sanierung, Entschädigung, Handwerker, Maler, Rechtslage, renovierungsarbeiten
Rollladen kaputt Reparatur einfordern?

Hallo, der Rollladen zum Balkon ist vor ca. einem Monat runtergekracht und komplett durchgebrochen. Ich habe der Hausverwaltung Bescheid gegeben, die meinten, dass sie sich darum kümmern werden. Jetzt heißt es allerdings, dass im September alle Fenster ausgetauscht werden mitsamt Rollläden. Deshalb wäre eine jetzige Reparatur nicht wirtschaftlich, da dieser mit den neuen Fenstern nicht kompatibel wäre und dann erneut neu gemacht werden muss. Eine Reparatur würde theoretisch ca. 500-600€ kosten und wäre wohl auch erst in einem Monat möglich. Meine Bitte um diese Reparatur wurde abgelehnt.

Mir wurde nur angeboten den Rollladen entweder drinzulassen oder rausnehmen zulassen und außen eine Art Fließ anzubringen, sodass ich diesen tagsüber rausnehmen kann und auch Zutritt zu meinem Balkon habe.

Der Fließ wird die Helligkeit aber nicht vollständig abschirmen und auch nicht gegen Hitze schützen. Morgens knallt die Sonne besonders rein.

Den Rollladen drin zulassen kommt für mich auch nicht in Frage, da dort der Zutritt zu meinem Balkon ist und ich es bedrückend finde den Rollladen tagsüber unten zu haben (habe allerdings noch eine weitere Fensterfront und Fenster, sodass genug Helligkeit tagsüber vorhanden wäre).

Ich hatte die Wohnung mit funktionierenden Rollläden im April diesen Jahres angemietet.

Ich bin normalerweise kein pingeliger Mieter, allerdings stört mich dies sehr, da ich gesundheitlich angeschlagen bin und schon geringe Helligkeit und Hitze meinen Schlaf erheblich beeinträchtigt.

Laut meiner Recherche wäre eine Mietminderung von höchstes 5% möglich, was für mich aber keinerlei Trost wäre.

Meine Frage wäre, ob ich diese Reparatur einfordern kann und ob dies gerechtfertigt wäre.

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar!

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Haus, Wohnung, Recht, Mietrecht, Vermieter, Handwerker, Jura, mieten

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