Ist eine Quittung auch ohne Firmenstempel gültig?
Hallo zusammen ich habe mir von einen Handwerker unsere Garten machen lassen und habe den Handwerker auch die Quittung mitgegeben . Mir ist aber jetzt aufgeladen dass der Handwerker nur unterschreiben hat (also man erkennt bei der Unterschrift nicht seinen Vornamen oder Nachnamen) .
der Firmenstempel fehlt allerdings ist die Quittung trotzdem gültig ?
Ich habe auch zur Sicherheit den Handwerker die Rechnung die ich von ihm erhalten habe auch unterschrieben lassen . Was sagt ihr dazu ist alles gültig oder eher nicht ?
Danke im Voraus:)
6 Antworten
Die Quittung ist auch ohne Stempel gültig, wenn sie unterschrieben wurde. Es gibt nicht mal eine Pflicht, dass ein Unternehmen überhaupt einen Stempel besitzen muss.
Reden wir noch von einer Quittung oder von einer Rechnung? Ich weiß auch nicht warum Du dem Handwerker eine Quittung mit gibst? Verwechselt Du vielleicht ein paar Begriffe?
Ja, muss auch sorry sagen, hab Dich mit dem Fragesteller verwechselt ;-)
Eine Quittung ist eine Empfangsbestätigung für den Erhalt einer Leistung. Sie ermöglicht es dem Schuldner zu beweisen, dass die dazugehörige Forderung, die aus einem gegenseitigen Schuldverhältnis resultiert, erfüllt worden ist.
Du schreibst:
Ich habe auch zur Sicherheit den Handwerker die Rechnung die ich von ihm erhalten habe auch unterschrieben lassen .
Während die Quittung das Erhalten einer Leistung bestätigt, stellt die Rechnung eine Forderung an den Schuldner. Eine Rechnung, die einen Vermerk auf eine erhaltene Zahlung enthält, kann auch als Quittung gelten. Gleichzeitig kann eine Quittung auch als eine Rechnung für Kleinbeträge unter 150 Euro genutzt werden.
Du schreibst:
Mir ist aber jetzt aufgeladen dass der Handwerker nur unterschreiben hat (also man erkennt bei der Unterschrift nicht seinen Vornamen oder Nachnamen) .
Wenn du eine Quittung über den Empfang des Rechnungsbetrags ausgestellt hast, sollte diese auch Angaben zum Empfänger, einen Verwendungszweck, sowie die Rechnungsnummer enthalten.
ähm, Handwerkerleistungen erkennt das Finanzamt nur an, wenn UNbare Zahlung!
Du redest hier vom sog. "Handwerker-Bonus" - Haushaltsnahe Dienstleistungen. Davon ist in der Frage aber überhaupt nicht die Rede!
Was eine Quittung ist habe ich bereits in meiner Antwort erklärt.
Eine Quittung ist eine Empfangsbestätigung für den Erhalt einer Leistung.
- Empfänger der Leistung ist in diesem Fall der Handwerker.
- Bestätigt wird der Empfang des vereinbarten Preises.
Betrag dankend erhalten:
Ort, Datum,______Unterschrift______
Es wurde gefragt:
der Firmenstempel fehlt allerdings ist die Quittung trotzdem gültig ?
Der Fragende möchte wahrscheinlich sicher sein, dass der Handwerker den Betrag nicht einfach noch mal verlangen kann.
ähm, den Zusammenhang im Bezug auf Handwerkerbonus und haushaltsnahen Dienstleistungen, hast alleine du hergestellt.
Hintergrundwissen finden Interessierte hier:
Hallo zusammen ich habe mir von einen Handwerker unsere Garten machen lassen und habe den Handwerker auch die Quittung mitgegeben
was soll daran KEINE Handwerkerleistungen sein?
ganz abgesehen davon: das Thema Handwerkerleistungen sprechen hier MEHRERE an!
"Der Fragende möchte wahrscheinlich sicher sein, dass der Handwerker den Betrag nicht einfach noch mal verlangen kann."
diesen Zusammenhang stellst alleine Du her!
Fakten statt Smalltalk!
was soll daran KEINE Handwerkerleistungen sein?
Es hat niemand die Leistung des Handwerkers bestritten!
ganz abgesehen davon: das Thema Handwerkerleistungen sprechen hier MEHRERE an!
Auch das möchte ich nicht in Abrede stellen. Für mich ist jedoch immer nur die individuelle Fragestellung maßgeblich.
diesen Zusammenhang stellst alleine Du her!
Das glaube ich ehrlich gesagt nicht. Ich gehe viel mehr davon aus, dass der Auftraggeber die steuerrechtlichen Bestimmungen nicht kennt.
Warum akzeptierst du die Dinge nicht einfach wie sie sind?
Dein Hinweis zur bargeldlosen Bezahlung, als Voraussetzung, um vom Finanzamt anerkannt zu werden ist vollkommen richtig.
Nur ist das nicht Gegenstand der Fragestellung.
Daran ändern auch solche "Nachschläge" nichts.
achso, aber deine Nachschlag, dass der Unternehmer evtl. doppelt kassieren könnte ist selbstverständlich aus der Fragestellung ableitbar!
du windest dich wie ein Aal.
Leb wohl!
Wenn Du das von der Steuer absetzen möchtest, ist das nicht möglich - hier muß zwingend überwiesen werden.
Alles OK.
Hättest Du keine Rechnung erhalten -ich gehe davon aus, daß sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht- müßte die Quittung Namen und Anschrift des Geldempfängers enthalten , also das, was normalerweise in einem Stempelabdruck steht.
Die Quittung ist trotzdem gültig. Du hast ja auch die Rechnung zusätzlich, auf der bestimmt die Angaben der Firma sind oder nicht?
Profi-Tipp: bezahle Handwerker immer nur per Überweisung oder EC Karte.
Barzahlungen lassen sich nicht von der Steuer als Handwerkerleistung absetzen nach §35a EStG.
Aber die Firma muss doch im Briefkopf auftauchen mit Anschrift wenn ich richtig informiert bin inkl. Steuernummer.