Unterschrift nur mit 2 Buchstaben dem Vornamen Anfang und dem Nachnamen Anfang?
Kann man bei einer Unterschrift nur mit 2 Buchstaben vom Namen und Nachname unterschreiben?
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Der Name, jedenfalls der Nachname muss vollständig wiedergegeben werden. Das erfordert jedoch nicht, dass die Unterschrift als solche auch lesbar ist - es genügt, dass die vollständige Wiedergabe des Namens zumindest im Ansatz als solche erkennbar ist. Ein bloßes Symbol ohne Bezug zum Namen genügt nicht, auch muss die Unterschrift hinreichend individualisierende Merkmale aufweisen, die -jedenfalls bei einem Vergleich- eine eindeutige Zuordnung erlauben.
Ich zitiere aus BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2019 - VI ZB 51/18:
Die Berufungsbegründung ist [...] handschriftlich mit einem Schriftzug unterzeichnet, der individuelle und entsprechend charakteristische Merkmale aufweist [...]. Für die Frage, ob eine formgültige Unterschrift vorliegt, ist aber nicht die Lesbarkeit oder die Ähnlichkeit des handschriftlichen Gebildes mit den Namensbuchstaben entscheidend, sondern es kommt darauf an, ob der Name vollständig, wenn auch nicht unbedingt lesbar, wiedergegeben wird (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 29. November 2016 - VI ZB 16/16, VersR 2017, 506, Rn. 12; vom 3. März 2015 - VI ZB 71/14, VersR 2015, 1045 Rn. 11; BGH, Beschluss vom 9. Februar 2010 - VIII ZB 67/09, juris Rn. 11; jeweils mwN).
Das ist die formelle Rechtslage, die so streng aber nur selten geprüft wird. In der Praxis sehen selbst die meisten offiziellen Stellen das etwas entspannter.
Unterschrift meint Unterschrift.
Wie viele Buchstaben deine Unterschrift enthält und ob darin Buchstaben überhaupt optisch erkennbar sind, kann dir niemand vorschreiben. Es ist deine Unterschrift.
Meine eigene Unterschrift ist gar nicht lesbar und lässt sich eher als Symbol statt eines Namens beschreiben. Und sie steht exakt so auch in meinem Ausweis.
Schau Dir mal Unterschriften von Persönlichkeiten an...Da erkennt man nyx mehr außer dem, wenn überhaupt!
Bei meinem Nick würde nur ein sehr großes S am Anfang und ein paar Wellen vom m und n stehenbleiben. Dazwischen wäre nur Chaos!
Spxxx~~~~
Der Nachname muss vollständig sein, der Vorname hingegen ist sogar komplett entbehrlich sofern nicht ausdrücklich gefordert.
Lesbar ist etwas anderes als eine Abkürzung - wobei der BGH sich dahingehend schon geäußert hat, dass das zumindest ansatzweise erkennbar sein muss.
wobei der BGH sich dahingehend schon geäußert hat, dass das zumindest ansatzweise erkennbar sein muss.
So sieht es aus. Es muss erkennbar sein, dass es sich um eine (vollständige) Wiedergabe des Namens handeln soll, dazu muss der Name aber nicht zwingend lesbar sein.
kenne ich anders , der Name muss nicht mal lesbar sein