Gewerbe – die neusten Beiträge

Gemalte Bilder privat verkaufen?

Hey!

ich male sehr gerne und viel und bei mir daheim quillt schon alles über von meinen Bildern. Manchmal male ich meinen Freunden etwas und dann sagen sie immer, dass ich damit auch Geld verdienen könnte. Jetzt würde ich gerne versuchen meine Bilder zu verkaufen, ich weiß aber ein paar Sachen nicht genau.

  1. muss ich ein Gewerbe anmelden, wenn ich eine Internetseite erstelle und dort meine Bilder anbiete, sie aber nicht von dort verkaufe? Also nur Fotos oder Beispielfotos reinstelle und vllt einen Preisvorschlag (natürlich sehr niedrig weil ich unbekannt bin), die Bilder sind aber zum Selbstabholen und werden online NICHT verkauft?
  2. Muss ich mich als freier Künstler eintragen lassen?
  3. muss ich ein Gewerbe anmelden wenn ich sie auf Etsy verkaufe und nicht über meine Website?
  4. Wie verpacke ich am besten die Bilder zum verschicken? (male mit Aquarell, Acryl und teilweise Öl, also sowohl auf Papier als auch auf Leinwand)
  5. wenn mir jemand auf meiner Instagramseite schreibt und ein Bild kaufen will, kann mir das schaden? Wenn das öfter vorkommt und ich nicht angemeldet bin? Habe ein öffentliches Profil dort und weiß nicht ganz wie da die Richtlinien sind

Ich bin total unbekannt, habe nichts in die Richtung studiert oder gelernt und will auch nur ungefähr den Materialwert gedeckt haben. Mir ist klar, dass das nicht so viel abwerfen wird, aber ich will auf keinen Fall Ärger bekommen.

vielen Dank!

Kunst, malen, zeichnen, Online-Shop, Webseite, Recht, Gewerbe, Künstler

Gewerbe zu spät angemeldet | Ordnungswidrigkeit zur Sache äußern?

Hallo zusammen.

Ich habe ein Hobby. Webseiten bauen (Jetzt auch mein Job).

Auf ein paar Webseiten nutze ich AdSense. Ich verdiene kein Geld, sondern mache eher Minus. Primär sollten mir meine Webseiten helfen einen Job/Praktikum nach der Uni zu bekommen (was auch sehr gut geklappt hat).

Ich verdiene ca. 5 Euro im Monat und mache Minus weil der Server pro Monat ca. 10 Euro kostet.

Ich wusste schon immer, dass ich auch eine so kleine Menge versteuern muss, jedoch wäre ich nie auf die Idee gekommen, dass bei den Mengen eine Gewerbeanmeldung nötig ist.

Bei meiner ersten Steuererklärung hat man mir dann geraten das Gewerbe anzumelden.

Das habe ich getan. Bei der Anmeldung hat mir die Sachbearbeiterin gesagt, dass ich mit einer Strafe bis zu 1000 Euro rechnen muss.

Ich hoffe natürlich, dass die Strafe milde ausfällt, vielleicht sogar bei meiner Situation fallen gelassen wird.

Nun die Frage: Soll ich zu dem Termin gehen und mich äußern? Ich würde einfach die Wahrheit sagen.

UPDATE: Ich musste 125 Euro zahlen. Ich hätte Widerspruch einlegen können. Ich hätte auch sehr gute Chancen, dass es fallen gelassen wird, aber die Sachbearbeiterin weiß das natürlich nicht zu 100%. Falls dem Widerspruch nicht zugestimmt würde, würde sich die Strafe erhöhen wegen Bearbeitungsgebühren etc. Das Risiko war mir das nicht Wert. Ich habs einfach bezahlt und die Sache ist durch.

Recht, Gewerbe, Wirtschaft und Finanzen

Babysitter - Gewerbe, Gewerbeschein und Firmenname?

Hallo,

ich bin gelernter Sozialassistent und momentan in der Ausbildung zum Erzieher.

Ich möchte gerne etwas Geld dazuverdienen, und habe auf Ebay-Kleinanzeigen eine Anzeige zur Kinderbetreuung geschaltet.

Kur darauf wurde diese gelöscht mit dem Hinweis, dass es sich um ein Gewerbe handelt und somit ein Impressum mitsamt all meiner Privaten Daten fehlt.

Ich habe darauf hin eine Beschwerde eingereicht, als Antwort kam darauf:

“Deine Anzeige wurde gelöscht, da sie nicht unseren Nutzungsbedingungen entsprach. Als Freiberufler bist du gesetzlich verpflichtet deinen Anzeigen ein vollständiges Impressum hinzuzufügen. Dieses sollte aussagekräftig sein und den vollständigen Personennamen (Vor- und Nachname), sowie die Postadresse enthalten. Bitte beachte hierbei, dass ein Postfach nicht ausreichend ist. Zusätzlich nennst du bitte für die Kontaktaufnahme eine Telefonnummer oder deine E-Mail-Adresse.”

Dann kam gerade eine weitere Antwort, die sagt:

"Deine Anzeige wurde gelöscht, da es sich bei deiner Tätigkeit um eine Dienstleistung handelt, für welches du öffentlich wirbst. Die Dienstleistung wird in deinem Fall nicht nur im Freundeskreis erbracht. Du benötigst zur Erbringung dieser Dienstleistung einen Gewerbeschein und ein aussagekräftiges Impressum, mit Firmennamen und einer ladungsfähigen Adresse. Nähere Informationen gibt dir dazu dein zuständiges Gewerbeamt."

Meine Frage ist, stimmt dies so? Muss ich für einen kleinen 10, 20€ Babysitter “Job” tatsächlich all meine Privaten Daten, meinen Nachnamen, meine Private Handynummer, meine Private Adresse, meine Private E-Mail öffentlich für jeden zugänglich und sichtbar veröffentlichen? Und damit riskieren, betrugen und belästigt zu werden? Und benötige ich tatsächlich einen Firmennamen und ein Gewerbeschein?

Nochmal zum Verständnis, es geht ums Babysitten neben Studium bzw. Ausbildung.

Kein Au-Pair, kein regelmäßige Kinderbetreuung über Jahre, Keine Kinderfrau oder ähnliches, sondern nur eine Betreuung für ein, zwei Stunden, falls Eltern mal ausgehen wollen, oder einen Termin haben.

Kinder, Geld, Nebenjob, Recht, Minijob, babysitten, Babysitter, Gewerbe, Ausbildung und Studium

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