Wem gehört dann das Gewerbe?

4 Antworten

Wer hat dir das erzählt? Irgendwelche Besitzverhältnisse haben mit einem Gewerbe nichts zu tun. Wenn du nur Gewerbe anmeldest, bist du Einzelunternehmer/in, und damit gehören dir, und zwar dir allein, 100% des Gewerbes.

Wenn ihr zusammen unternehmen wollt, müsst ihr eine entsprechende Rechtsform nehmen. Das ist dann aber eine ganz andere Frage und reicht von GbR bis zu Kapitalgesellschaften wie einer GmbH.

Aber ein Gewerbe allein lässt sich nicht in Prozente aufteilen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mehrfacher Gründer & Gesellschafter

KatePearlhearth 
Beitragsersteller
 26.04.2020, 23:11

Ah okay, Vielen Dank!

Hey, wenn ihr gemeinsam ein Gewerbe betreibt , das ein handelsgewerbe ist, dann seid ihr ob ihr wollt oder nicht eine OHG (idr), ohne das ihr das irgendwo eintragen lassen müsst. Wenn ihr Gegenstände wie Sachen oder Rechte einbringt mit denen ihr wirtschaftet, ist die Gesamthand der Inhaber. Du kannst aber wiederum Anteile an der Gesamthand haben, das sind dann wieder von mit aus 50% über die du unter Umständen auch verfügen kannst.


Geochelone  27.04.2020, 07:06

Eine nirgens eingetragene OHG? Die zeig mir mal bitte :-)

PeterMitWurst  27.04.2020, 17:42
@Geochelone

Passiert regelmäßig. Wenn das Gewerbe ein gewisses Ausmaß überschreitet, dann wird die GbR zur OHG auch ohne Eintragung und ohne dass es den Gesellschaftern bewusst sein muss. Genug?

Du kannst als Personengesellschaft ein Gewerbe anmelden .. das bist du Gewerbetreibender und alleine haftender Eigentümer.

Dann gibts die GbR bei der du zu zweit oder mehreren tätig wirst, wovon ich aber abraten würde das jeder mit seinem Privatvermögen auch für die anderen haftet.

Bei mehreren Gesellschaftern sollte man eine Kapitalgesellschaft gründen, dann kann man alles vertraglich regeln und haftet nur mit seiner Kapitaleinlage.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wird das Gewerbe von einem Einzelunternehmer betrieben, gehört es ihm bzw. ist mit ihm identisch.

Wird es von einer juristischen Person (zB GmbH, AG) betrieben, gehört es deren Gesellschaftern bzw. Aktionären.

Wird es in Personengesellschaft betrieben (zB GbR, OHG oder KG), ist die Frage nach dem "Gehören" schwer zu beantworten, denn nach außen haften alle Gesellschafter voll. Wie aber Gewinne verteilt werden oder was ein Gesellschafter mitnehmen darf, wenn er aussteigt, ist im Gesellschaftsvertrag zu regeln.