Wem gehört dann das Gewerbe?
Hey ihr lieben!
Wenn jmd ein Gewerbe anmeldet kann er sagen (soweit ich weiß) dass zb der und der 50% vom Gewerbe bekommt.
Wenn dann zb eine Freundin sagt sie bekommt 50% vom Gewerbe und ich bekomme 50% vom Gewerbe gehört uns beiden dann das Gewerbe oder wie ist das?
Freue mich über Antworten
Danke im voraus!
LG
4 Antworten
Wer hat dir das erzählt? Irgendwelche Besitzverhältnisse haben mit einem Gewerbe nichts zu tun. Wenn du nur Gewerbe anmeldest, bist du Einzelunternehmer/in, und damit gehören dir, und zwar dir allein, 100% des Gewerbes.
Wenn ihr zusammen unternehmen wollt, müsst ihr eine entsprechende Rechtsform nehmen. Das ist dann aber eine ganz andere Frage und reicht von GbR bis zu Kapitalgesellschaften wie einer GmbH.
Aber ein Gewerbe allein lässt sich nicht in Prozente aufteilen.
Hey, wenn ihr gemeinsam ein Gewerbe betreibt , das ein handelsgewerbe ist, dann seid ihr ob ihr wollt oder nicht eine OHG (idr), ohne das ihr das irgendwo eintragen lassen müsst. Wenn ihr Gegenstände wie Sachen oder Rechte einbringt mit denen ihr wirtschaftet, ist die Gesamthand der Inhaber. Du kannst aber wiederum Anteile an der Gesamthand haben, das sind dann wieder von mit aus 50% über die du unter Umständen auch verfügen kannst.
Passiert regelmäßig. Wenn das Gewerbe ein gewisses Ausmaß überschreitet, dann wird die GbR zur OHG auch ohne Eintragung und ohne dass es den Gesellschaftern bewusst sein muss. Genug?
Du kannst als Personengesellschaft ein Gewerbe anmelden .. das bist du Gewerbetreibender und alleine haftender Eigentümer.
Dann gibts die GbR bei der du zu zweit oder mehreren tätig wirst, wovon ich aber abraten würde das jeder mit seinem Privatvermögen auch für die anderen haftet.
Bei mehreren Gesellschaftern sollte man eine Kapitalgesellschaft gründen, dann kann man alles vertraglich regeln und haftet nur mit seiner Kapitaleinlage.
Wird das Gewerbe von einem Einzelunternehmer betrieben, gehört es ihm bzw. ist mit ihm identisch.
Wird es von einer juristischen Person (zB GmbH, AG) betrieben, gehört es deren Gesellschaftern bzw. Aktionären.
Wird es in Personengesellschaft betrieben (zB GbR, OHG oder KG), ist die Frage nach dem "Gehören" schwer zu beantworten, denn nach außen haften alle Gesellschafter voll. Wie aber Gewinne verteilt werden oder was ein Gesellschafter mitnehmen darf, wenn er aussteigt, ist im Gesellschaftsvertrag zu regeln.
Eine nirgens eingetragene OHG? Die zeig mir mal bitte :-)