Gewerbe anmelden für Fußbilder?
Hallo liebe Community :)
Da ich durch die Schule und andere persönliche Gründe momentan nicht arbeiten kann, habe ich mir überlegt Fußbilder zu verkaufen um etwas mehr Geld zu haben. Ich habe nicht vor, das monatelang durchgängig zu machen, also nichts regelmäßiges. Sondern nur ab und zu mal, bis ich wieder arbeiten gehen kann.
Jetzt frage ich mich nur, ob ich trotzdem dafür ein Gewerbe anmelden müsste, auch wenn es unter 450€ bleibt? Wenn ich bei Ebay Kleinanzeigen, etc. etwas verkaufe, brauche ich dafür ja auch kein Gewerbe anmelden. Nur, ich sehe eben, dass die Meinung da, bezüglich Gewerbe anmelden bei Fußbildern, auseinander gehen.
Bitte nur ernstgemeinte und hilfreiche Antworten :)
Danke im Voraus :)
4 Antworten
Das Gewerberecht kennt keine Freibeträge. Wenn vorhast, mit deinen Fußbildern Geld zu verdienen, dann ist das ein Gewerbe. Und das ist schon ab dem ersten Inserat anzuzeigen. Ob du dann tatsächlich Gewinn oder Verlust machst, ist dem Gewerbeamt egal. Es wird auch nie fragen. Gewerberecht ist Verbraucher- und Konkurrentenschutz. Deshalb muss das Gewerbeamt wissen, WER WO WAS macht.
Du musst deinen Kunden ja auch ab dem ersten Geschäft die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherschutzrechte gewähren. Deshalb gleich anmelden !
Und bei deinen Anzeigen nicht das Impressum, die Datenschutzerklärung und die Widerrufsrechte vergessen.
Bei mir ist es so, dass ich mehr Geld arbeitslos verdiene, als wenn ich ein Unternehmen gründe. Aus dem folger ich, dass das Gewerbeamt ein Haufen *** ist und wenn auch die Gesetzeslage nunmal so ist, sehe ich keinen Grund diesen unüberlegten Schwachsinn zu verbal argumentativ gutzuheißen. Es sollte Freibeträge geben, alles andere ist Irrsinn.
Sobald es regelmäßig und mit Gewinnabsicht passiert, handelt es sich um ein Gewerbe. Bei Ebay und Co musst Du dich auch als gewerblicher Händler anmelden, wenn Du regelmäßig die gleichen Sachen verkaufen willst. Die 450 Euro Grenze hat damit überhaupt nichts zu tun. Das ist was anderes!
Ich glaube wenn nur zeitweise und unter einer gewissen Einkommensgrenze dann nicht wirklich im praktischen Sinne. Das Finanzamt interessiert das ab einer gewissen Regelmäßigkeit und Summe. Schwieriger ist es falls du irgendwelche Sozialleistungen erhältst wie Arbeitslosengeld, Mitversicherung etc. - soweit ich das verstanden habe, wird es einem schwer gemacht, selbstständig zu werden. Hab auch schon gehört ab 1€ muss man ein Gewerbe anmelden. ... Aber ganz ehrlich, glaubst du jede Hobbyprostituierte meldet ein Gewerbe an? Wie auch immer, um die Rechtslage wirklich gut beurteilen zu können, müsste ich halt dementsprechend auch die Bilder sehen, um deine Frage wirklich sicher beantworten zu können. XD
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Ist ein Gewerbe. Da gibt es keine Freibeträge.
Die 450 Euro grenze gelten für eine nichtselbständige Tätigkeit.
Warum sollte es kein Gewerbe sein, wenn du bei eBay Kleinanzeigen etwas verkaufst ?
Du glaubst... und du hast gehört.... und alles ist falsch. Wenn man keine Ahnung von einem Thema hat, einfach mal die Finger von der Tastatur lassen ;-)