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UG-Beteiligung ohne Arbeitszeit & Gehalt?

Hallo, ich habe eine etwas knifflige und spezielle Frage bezüglich einer UG Gründung. Ich bin noch bis Ende des Jahres Werkstudent (20h/Woche) und habe nebenbei noch einen Minijob (volle 556€ Auszahlung & ca. 6-8h/Woche). Diesen kann ich dank der 26-Wochen-Regelung am Wochenende erledigen (Ist zeitlich befristet). Nun möchte ich mit einem Kumpel eine UG gründen (jeweils 50% Beteiligung).

Meine Frage lautet; kann ich die UG ohne weiteres gründen oder sollte ich da aufpassen da mir das sonst auf die Füße fallen könnte?

Ich habe mir gedacht, das ich vorerst angeben werde, mit 0h/Woche UG beteiligter zu werden und sozusagen als ein stiller Gesellschafter fungiere. Würde ja bedeuten das ich keine Arbeitsstunden in die UG investiere und da Auszahlungen vorerst auch nicht stattfinden sollen, eigentlich doch auch nachvollziehbar.

Dadurch wäre ich ja an sich nur Beteiligter und mein Studium sowie meine Werkstudententätigkeit würden weiterhin im Vordergrund stehen. (Voraussetzung um Werkstudent zu sein/bleiben).

Hintergrund der Thematik ist, dass wir für unseren Launch eine UG brauchen (u.a. wegen Haftungsausschlüssen). Oder wäre es besser das mein Kumpel vorerst die UG selbst gründet und sobald meine Werkstudententätigkeit beendet ist durch einen Zusatz mich aufnimmt bzw. ich mich in die Gesellschaft einkaufe?

Ich danke für jeden Input!

Mfg

Steuern, Selbständigkeit, Gründung, Recht, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, UG, Unternehmensgründung, Werkstudent

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