Gewerbe – die besten Beiträge

Wo in der USt-VAM eintragen?

Hallo,

ich erziele Einkünfte und Umsätze aus einer Fortnite Map (Online-Spiel).

Da ich Einkünfte und Umsätze erzielt habe und jetzt mein Gewerbe dementsprechend angemeldet habe, muss ich USt-Voranmeldungen vierteljährlich abgeben. Ich habe absichtlich auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet.

Ich bin mir jetzt nicht sicher, wo genau ich die Umsätze eintragen muss.

Das Unternehmen (Epicgames), von dem ich die Zahlungen erhalte, liegt in der Schweiz. Leistungsort = Schweiz § 3a Abs. 2 UStG

Es handelt sich um eine sonstige Leistung, die ich an Epicgames erfülle.

Somit ist diese nicht in Deutschland steuerbar.

Dabei bin ich auf den § 13b UStG gestoßen, was ziemlich gut auf meinen Fall zutrifft.

Dennoch weiß ich jetzt nicht genau, in welcher Kennziffer ich die Umsätze eintragen muss. Ich wäre davon ausgegangen, dass es die Kennziffer 30 (Sonstige Leistungen nach § 3a Absatz 2 UStG eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (§ 13b Absatz 1 UStG) ist, will mich aber lieber nochmal absichern.

Sollte es die richtige Kennziffer sein, würde ich bei den sonstigen Angaben aufgrund der erstmaligen Abgabe noch vermerken, dass das Unternehmen in der Schweiz liegt, damit das Finanzamt gleich bescheid weiß, worum es sich handelt.

Sollte ich zusätzlich dazu noch eine Anmerkung hinzufügen, damit das Finanzamt gleich alle erforderlichen Informationen hat?

Vielen Dank im Voraus!

Finanzamt, Gewerbe, Umsatzsteuer, Voranmeldung

Gewerbe und Krankenkasse allgemeine Frage?

Hallo,

mein Partner und ich beabsichtigen, ein Gewerbe in Form einer GbR zu gründen, da wir eine vielversprechende Geschäftsidee entwickelt haben. Uns ist bewusst, dass mit jeder Gründung ein gewisses unternehmerisches Risiko verbunden ist, weshalb wir die Situation realistisch einschätzen und auch Szenarien in Betracht ziehen, in denen sich das Vorhaben möglicherweise nicht wie geplant entwickelt.

In diesem Zusammenhang stellt sich für uns die Frage, ob es möglich ist, das Gewerbe im Falle eines ausbleibenden Erfolgs bereits nach wenigen Monaten – etwa nach zwei bis drei Monaten – wieder abzumelden. Besonders interessiert uns in diesem Zusammenhang die Regelung bezüglich der Krankenversicherung: Besteht die Möglichkeit, nach einer Abmeldung des Gewerbes wieder in die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse aufgenommen zu werden, sofern die Voraussetzungen dafür weiterhin erfüllt sind? Hintergrund ist, dass wir in der Anfangsphase nur ungern Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung in Höhe von ca. 180 bis 200 Euro monatlich leisten möchten, wenn noch keine Einnahmen erzielt werden.

Zudem hätten wir eine Frage hinsichtlich des Kindergeldanspruchs: Bleibt dieser auch nach der Gründung einer GbR weiterhin bestehen oder kann es hierbei zu Einschränkungen kommen?

Danke für euere Antworten.

Kündigung, Selbständigkeit, Versicherung, Gewerbe, Krankenkasse, Umsatz, Umsatzsteuer, Unternehmen, Abonnement, GbR Gründung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Gewerbe