Gewerbe anmelden als "HarzIV-Kind"?

6 Antworten

Ohne die Zustimmung deiner Eltern und dem OK des Vormundschaftsgerichts wird das als minderjähriges Kind eh nichts.

Wenn es dir nur um den Zuverdienst geht, dann solltest du das mit dem Gewerbe erst einmal vergessen, zumindest solange du noch minderjährig bist.

Denn ganz egal ob du nun ein Gewerbe hättest und da Geld verdienst oder im Supermarkt Regale einräumen würdest, dein Einkommen würde so oder so auf deinen Bedarf angerechnet.

Du darfst auch nicht nur 100 € verdienen, dass war unter 15 Jahren der Fall, da standen dir auf Erwerbseinkommen nur diese 100 € Grundfreibetrag zu.

Ab der Vollendung des 15 Lebensjahres gelten die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll, dies wären zunächst 100 € Grundfreibetrag vom Bruttoeinkommen, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen zusätzlich 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto zusätzlich 10 % an Freibetrag dazu.

Würdest du also angenommen neben der Schule arbeiten und da 450 € Brutto in einem Minijob verdienen, dann stünden dir schon einmal 170 € an Freibetrag zu, würdest du dann deine 450 € ohne Abzüge vom Arbeitgeber auf dein Konto bekommen, dann würde dir das Jobcenter diese 170 € Freibetrag theoretisch von deinen 450 € Brutto = Netto abziehen und du hättest im Regelfall dann ein anrechenbares Erwerbseinkommen von 280 €.

Diese 280 € würden deinen Eltern dann von deinem Bedarf abgezogen und du müsstest die dann selber an deine Eltern zahlen, so wie jetzt auch schon dein Kindergeld als dein Einkommen deinen Eltern von deinem Bedarf angezogen wird.

Es bringt dir also gar nichts wenn du nun ein Gewerbe hättest, zahlen müsstest du in jedem Fall, zumindest solange du noch im Haushalt deiner Eltern lebst, wenn nicht, dann hättest du dein verdientes Geld auch nicht zur freien Verfügung, dann musst du deinen Lebensunterhalt auch davon zahlen, also Miete, Lebensmittel, Kleidung, Strom usw.usw.

Mal angenommen du wohnst mit deinen Eltern und einem Geschwister in der Wohnung und deine Eltern müssten 800 € für die KDU - Kosten der Unterkunft ( Warmmiete ) zahlen und die würden auch nach dem SGB - ll angemessen sein, dazu dann angenommen noch 100 € monatlichen Abschlag für den normalen Haushaltsstrom, dafür ist im Regelsatz für den Lebensunterhalt ein pauschaler Betrag vorgesehen.

Deine Eltern würden dann in diesem Beispiel ohne eigenes Einkommen, also auch kein Kindergeld für dich derzeit 328 € Regelsatz ( 14 - 17 ) für den Lebensunterhalt + angenommen von den 800 € Warmmiete geteilt durch 4 Personen einen Kopfanteil von 200 € bekommen, dann würde dein Bedarf bei min.528 € pro Monat liegen.

Nun bekommen sie aber derzeit min.204 € Kindergeld für dich, diese werden dir ohne weiteres Einkommen also unter 18 jähriges Kind im Regelfall zu 100 % auf deinen Bedarf angerechnet, bedeutet, deine Eltern bekommen jetzt schon für deinen Regelsatz von derzeit 328 € nach Abzug der 204 € Kindergeld nur noch 124€ als Aufstockung für deinen Regelsatz + angenommen diese 200 € Kopfanteil für die Warmmiete, also angenommen noch 324 € pro Monat.

Jetzt würdest du angenommen 450 € Brutto = Netto verdienen, dann blieben dir 170 € Freibetrag und 280 € würde anrechenbares Erwerbseinkommen sein und die würden deine Eltern dann für dich nicht mehr bekommen, die würdest du dann selber an deine Eltern zahlen müssen.

Dann würden sie für dich ggf.nur noch den ungedeckten Teil von angenommen min.44 € für dich bekommen.

Würdest du nun mehr verdienen, dann würde zunächst einmal dein Freibetrag etwas ansteigen, aber auch dein anrechenbares Einkommen würde steigen und dann könnte es erst einmal theoretisch sein das du auch als unter 25 jähriges Kind aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Eltern raus sein würdest, wenn du deinen Bedarf von angenommen min.528 € mit deinem anrechenbaren Einkommen selber decken könntest.

Wenn das der Fall sein würde, dann käme dein Kindergeld ins Spiel, denn wenn du das nicht bzw.nur noch teilweise zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würdest, dann würde der Rest was du nicht mehr brauchst wieder zum Einkommen von Mutti oder Vati, je nachdem wer das Kindergeld bekommt und dieser Teil ( max.das volle Kindergeld von dir ) dürfte und würde dann auf den Rest des Bedarfs der BG - angerechnet.

Hätte der Elternteil kein anderes Einkommen auf das es schon Freibeträge berücksichtigt bekommen würde, dann könnte es min.30 € Versicherungspauschale in Abzug bringen, der Rest würde dann mindernd auf den Rest der BG - angerechnet.

So würde es dann auch im Fall eines Einkommens durch ein Gewerbe aussehen, nur dass das ganze noch komplizierter in der Berechnung wäre, denn dann muss man Einnahmen und Gewinn berücksichtigen, denn das was du verdienen würdest wäre ja nicht Brutto = Netto deine, da fallen ja dann dementsprechend Sozialabgaben ggf.Steuern usw. an.

Und an der Zahlung an deine Eltern ( was kein Unterhalt wäre, sondern nur dein Bedarf den du dann selber zahlen müsstest ) würde das ganze am Ende auch nichts ändern, hättest nur viel mehr schriftlichen Aufwand fürs Jobcenter.

Ich würde dir also raten einen Minijob zu suchen und ggf.einen oder mehrere Ferienjobs pro Jahr zu machen, denn da kannst du zusätzlich pro Jahr in den Ferien in bis zu 4 Wochen ( kannst du aufs Jahr auf die Ferien auch verteilen ) ohne Anrechnung auf deinen Bedarf bis zu 1200 € dazuverdienen.

Würdest du mehr verdienen, dann gelten auf den übersteigenden Betrag dann wieder die normalen Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll.

Gibst du im Internet einmal ein ,, ALG - 2 Ferienjob ", da kannst du es alleine oder mit deinen Eltern zusammen ganz in Ruhe nachlesen.


LexieGrey2004 
Beitragsersteller
 12.04.2020, 22:51

Ich danke dir herzlich für diese ausführliche Nachricht. Doch eins hat sich für mich immer noch nicht geklärt. Wenn ich Zuviel verdiene falle ich ja aus der Bedarfsgemeinschaft heraus und muss meinen Bedarf an meine Eltern zahlen und sie erhalten mein Kindergeld. Wenn ich jedoch so viel verdiene, dass ich selbst nach Zahlung meines Bedarfs an meine Eltern noch Geld übrig habe, dürfte ich es dann behalten ?

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isomatte  13.04.2020, 04:25
@LexieGrey2004

Zahlen müsstest du auch schon wenn du nicht genug verdienen würdest um dann aus der BG - deiner Eltern zu fallen, sie würden dann nur dementsprechend weniger Leistungen für dich bekommen und du müsstest nur den Differenzbetrag an sie zahlen und nicht deinen vollen Bedarf.

Würdest du genug verdienen und nach Berücksichtigung deiner Freibeträge auf Erwerbseinkommen dein Kindergeld nicht bzw.nur noch teilweise zur Deckung deines eigenen Bedarfs benötigen, dann würdest du wie gesagt aus der BG - deiner Eltern raus sein.

Das Jobcenter dürfte dann max.den Teil bzw.das volle Kindergeld ( wenn du nichts mehr davon benötigen würdest ) als Einkommen des Elternteils der es bekommt ansehen und dementsprechend auf den Rest der BG - mindernd anrechnen.

Von deinem Erwerbseinkommen dürfte dann nichts mehr auf den Bedarf der anderen angerechnet werden, wenn du sie nicht freiwillig unterstützen wollen würdest.

Dann würdet ihr nämlich eine HG - ( Haushaltsgemeinschaft ) bilden, wenn nicht, dann eine ganz normale WG - ( Wohngemeinschaft ), dass Jobcenter könnte dann versuchen eine HG - zu unterstellen, dieser kann und sollte man dann fristgerecht, schriftlich und formlos widersprechen, also nur kurz angeben das du deine Eltern und ggf.Geschwister finanziell nicht unterstützt, dass sollte dann ein Elternteil schreiben.

Diese Annahme einer HG - erfolgt bzw.dürfte aber erst dann erfolgen, wenn man mehr Netto aufs Konto bekäme als 2 x den zustehenden Regelsatz für den Lebensunterhalt + den eigenen Kopfanteil der Warmmiete.

Wenn man also mal bei meinem Beispiel mit den 800 € Warmmiete, 4 Personen und deinem Bedarf von derzeit 328 € Regelsatz + 200 € Kopfanteil der Warmmiete = min.528 € Bedarf bliebe, dann kämen weitere 328 € dazu, du dürftest dann also locker um die 856 € an Nettoeinkommen haben ohne das eine HG - vermutet werden dürfte.

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ich würde theoretisch pro Monat 1000 verdienen und müsste 400 Euro Unterhalt zahlen. Dürfte ich dann 600 behalten?

Bei einem Gewerbe wird etwas anders gerechnet. Mit den 1.000 € meinst Du vermutlich Umsatz? Umsatz ist nicht gleich Verdienst und man müßte Brutto-Netto-Zahlen kennen um genau errechnen zu können, wieviel Geld auf die ALG 2 - Leistungen angerechnet wird.

"Unterhalt" mußt Du jedenfalls nicht zahlen ;-)

Wie lange würde es dauern bis wir wieder die alte Summe des Sozialgelds erhalten ( mit meinem Unterhalt auch einbegriffen).

Wenn Du mindestens 15 Jahre alt bist, dann sollten Deine Eltern für Dich kein Sozialgeld mehr erhalten, sondern Arbeitslosengeld 2. Und in diesem Fall heißt das Regelbedarf und nicht Unterhalt.

Verdienste von Angestellten werde immer im sog. Zuflußmonat angerechnet. Wie das bei Selbständigen funktioniert, kann ich nicht sagen, da eben Umsatz nicht = Ertrag (Verdienst) ist.

Ich bin 15 Jahre alt und ein Gewerbe anmelden.

In dem alter kannst und darfst du nicht.

Grundsätzlich beträgt das Mindestalter für eine Gewerbeanmeldung 18 Jahre. Minderjährige Jugendliche dürfen allerdings ein Gewerbe betreiben, wenn eine entsprechende Erlaubnis der Erziehungsberechtigten und des Vormundschaftsgerichts vorliegt.

Kurzum Erlauben dir das die Eltern dann darfst du wenn nicht musst bis 18 warten.

https://www.gewerbe-anmelden.info/gewerbeschein/minderjaehrige.html

§ 110 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Dass die Gewerbeausübung nur nach Zustimmung des Familiengerichts möglich ist, hat dir Silberfan schon geschrieben.

Bevor du dir viele Gedanken um Unterhalt machst, solltest du einen Buissinessplan erstellen, der das Familiengericht überzeugen kann. Wenn du dessen OK nicht bekommst, kannst du alle andere Gedankenspiele vergessen...

Nun ich weiß nicht ob man mit 15 ein Gewerbe anmelden kann.... Du solltest dich einfach erkundigen ob du als Kind zur Bedarfsgemeinschaft gehörst wenn dem so ist wird deinen Eltern dein Geld angerechnet und Sie bekommen weniger oder keine Leistung je nach verdienst.... Aber ich glaube mit 15 kriegst du kein Gewerbe eröffnet das müssten deine Eltern machen und auch dann fallen Sie aus dem Leistungsanspruch zumindest der, der das Gewerbe anmeldet.... Und wenn das Einkommen zu hoch ist dann beide....


ViirusMaxiimus  12.04.2020, 02:04

Ich kenne mich mit Steuersatzungen nicht aus aber auch wenn du 1000 Euro verdienst wird das versteuert das heißt von 1000 bleiben dir vielleicht 500...Und Versicherungen und so Zeug brauchst ja auch zb sind Selbstständige soweit ich weiß privat versichert und das kostet usw..

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