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Gewerbe direkt am 18. Geburtstag anmelden (+ Kindergeld)?

Also ich bin wie man an der Frage sieht noch minderjährig. Ich bin jetzt in einer blöden Situation, die sich aber hoffentlich aufklären wird wenn ich 18 bin. Ich habe seit letztes Jahr April (da war ich 16), ein eigenes Business durch Google AdSense und verdiene da gutes Geld. Da ich minderjährig bin, musste ich das Google AdSense Konto auf meine Eltern anmelden, deshalb werden alle Einnahmen auf deren Konto ausgezahlt und das dazugehörige Gewerbe ist natürlich auch auf sie angemeldet. Es ist echt blöd wenn all dein Geld einfach an deine Eltern geht. Das mit den Eltern ist nicht schlimm, denn die stellen mir alles zur Verfügung und ich halte ihr Konto praktisch schon für mein Konto weil da sehr viel Geld von mir drauf ist...

Jetzt werde ich Gott sei Dank in 2 Monaten 18 und werde auch direkt an meinem 18. Geburtstag ein neues Google AdSense Konto auf mich anmelden und ab dem Zeitpunkt werde ich direkt ab dem Tag (also meinem Geburtstag so gegen Abend) auch automatisch Geld verdienen und das halt dann Monat für Monat an mich auszahlen lassen.

Meine Frage wäre jetzt zum einen, kann ich dann direkt am Morgen meines 18 Geburtstag ins Gewerbeamt gehen und es sofort anmelden oder kann das wieso auch immer abgelehnt werden (hab halt so was im Internet gelesen, aber da wurde glaube ich nur wegen der unzureichenden Bezeichnung derTätigkeit abgelehnt)?

Meine zweite Frage wäre jetzt auf das Kindergeld das meine Eltern für mich bekommen bezogen. Kriegen die das weiterhin oder wie siehts da aus, weil das Geld was ich (bzw. im dem Sinne momentan meine Eltern "verdienen") verdiene und auch dann noch verdienen werde ist eigentlich genug, um mich und eine ganze weitere Familie sehr gut zu versorgen und ich weiß nicht ob meine Eltern bei einem Kind, das ab seinem 18 Geburtstag sofort, so viel verdient einen Anspruch auf Kindergeld haben. Wie siehts damit aus?

Freue mich auf eure Antworten

lg

Gewerbe, Google Adsense, Kindergeld

Wie eröffnet man eine Kunstschule für Kinder?

Hallo ihr Lieben,

zu meiner Frage:
ich bin 27 Jahre alt, habe studiert und arbeite freiberuflich als Grafikdesignerin. Dazu habe ich ein Gewerbe angemeldet. Ich habe außerdem viel Erfahrung als Babysitterin und Au Pair und bekam von den Eltern immer gutes Feedback.

Mein Traum ist es schon seit langem, Kindern Kunst- und Kreativunterricht anzubieten. Einen ausgestatteten Raum quasi, in dem ich mich ca. 2 mal wöchentlich etwa 2 Stunden kreativ mit einer Gruppe von Kindern beschäftige. Malen, basteln, fotografieren, bauen, etc.

Ich habe eine große Wohnung und würde gerne einen Raum als Atelier umgestalten, anstatt eine zusätzliche Räumlichkeit zu mieten. So könnte ich Kosten und Co2 (keine Autofahrt) sparen und die Preise für die Eltern sozial gestalten.

Ideen habe ich jede Menge. Bin leider nur ein totaler Noob, was Finanzen, Steuern, Anmeldungen und das ganze Bürokratische angeht.
In Deutschland muss man sich ja manchmal erst durch jede Menge Türen, Ämter, Warteschlangen und Beamtendeutsch kämpfen, bis man versteht, was man genau tun muss, um seinen Traum nicht nur praktisch, sondern auch rechtlich, wirtschaftlich etc. zu realisieren.

Hat jemand von euch Erfahrung in diesem Bereich und kann mir helfen?
Ein Gewerbe habe ich bereits. Müsste ich extra noch was anmelden oder könnte ich den Unterricht unter meinem Gewerbe als Grafikdesignerin betreiben? Muss ich mich zusätzlich absichern? An wen wende ich mich am besten? Gibt es vielleicht sogar staatliche Unterstützungen?

Ich schätze, dass ich ca. 500 € im Monat zusätzlich Umsatz machen werde, also nicht wirklich "viel". Mir geht es eher um die Kinder und den Lerneffekt als ums Geld.

Freue mich sehr, wenn mir jemand bei meinen Fragen helfen und etwas Klarheit schaffen kann!

Liebe Grüße

Vanessa

Finanzen, Kinder, Selbständigkeit, Gewerbe, Versicherungsschutz, Ausbildung und Studium

Kleingewerbe starten wie mit Kindergartenbeitrag usw?

Hallo :) ich frage hier für meine Cousine, da ich gesagt habe ich kann mich mal umhören, aber im Bekanntenkreis kennt sich mit dem Thema keiner so recht aus und sie selbst hat ein Beratungsgespräch erst Ende nächsten Monats bekommen. Sie wohnt mit ihrer kleinen Tochter (1) in einer Wohnung und bezieht momentan Hilfe vom Staat und ist sozusagen bis zum dritten Lebensjahr in Elternzeit (also sie wird in den drei Jahren vom Jobcenter ‚in Ruhe gelassen‘). Die Tochter fängt jetzt an für paar Stunden die Woche zu einer Tagesmutter zu gehen und kommt nächstes Jahr in den Kindergarten. Nun ist es so das meine Cousine früher als Kosmetikerin gearbeitet hat und sehr gut in diesem Gebiet ist und auch wirklich viele potentielle Kundinnen hätte, sie hat auch schon mit ihrem Vermieter geredet ob es in Ordnung wäre in der Wohnung sowas wie ein Home Studio zu machen und er ist damit völlig einverstanden. Sie möchte also um nicht mehr vom Staat zu leben, ein Kleingewerbe anmelden und wir haben es so ausgerechnet, dass sie ihre Kosten dann gut selbst decken könnte. Am Anfang aber eben auch nicht mehr als das, da sie sich ja auch um ihre Tochter kümmern muss und diese für nächstes Jahr erstmal einen Kindergartenplatz bekommen hat der nur bis 12 uhr geht. Nun ist es so, da sie ja von Kindergartengebühren und GEZ momentan verschont wird, dass wir uns fragen wie das mit dem Kleingewerbe wäre, ob sie das dann selber übernehmen müsste? Kennt sich hier jemand aus ? LG

Finanzen, Geld, Gewerbe, GEZ, Kindergarten, Kleingewerbe

Gewerbeabmeldung - Was muss ich bei dem Fragebogen des FA beachten?

Hallo,

ich habe mein Gewerbe abgemeldet. Nun erhalte ich vom Finanzamt einen Fragebogen, welchen ich ausfüllen soll. Kurz zum Hintergrund: Mein Hobby ist das Basteln von Schmuck, um zumindest etwas der Materialkosten wieder rein zu bekommen, habe ich vor ein paar Jahren ein Gewerbe angemeldet, damit ich den Schmuck zum Verkauf anbieten kann. Dies habe ich als Nebenerwerb zu meinem VZ Angestelltenverhältnis praktiziert. Nachdem ich mir das also alles angeguckt habe, muss ich doch feststellen, dass die laufenden Kosten einfach zu hoch sind und es sich nicht lohnt, ich sogar drauf zahle.

Ich möchte das Gewerbe komplett aufgeben, es wird nichts übergeben oder veräußert. Ich habe hier noch etwa 100 Euro an Material liegen, welches ich als Gewerbetreibender angeschafft habe. Ich habe auch Werkzeuge, diese wurden von mir als Privatperson angeschafft, als es noch ein reines Hobby, also vor Gewerbeanmeldung, war. In 2019 habe ich noch keinen Umsatz erzielt. Die Steuererklärung für 2018 habe ich bereits abgegeben.

Gehe ich recht in der Annahme, dass ich dann mein X bei "Aufgabe" setzen muss? Dann gebe ich den Materialwert an, der in mein Privatvermögen geht? Zählen die "alten" privat gekauften Werkzeuge auch zu meinen Wirtschaftsgütern, muss ich diese angeben?

Auf der letzten Seite befindet sich noch eine Tabelle "Künftig werden folgende Einkünfte erzielt". Trage ich dort mein Jahresgehalt meiner VZ Stelle ein?

Ich bin ein so genannter "Kleinunternehmer" und unterliege nicht der USt. Pflicht. Muss ich dennoch eine USt. Erklärung abgeben? Bisher musste ich das nie machen.

Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfe

Viele Grüße

Arbeit, Recht, Finanzamt, Fragebogen, Gewerbe, Wirtschaft und Finanzen

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