Selbstständig während der Ausbildung?

3 Antworten

Das ist derzeit sogar verboten! Außerdem kannst du mit der Berufserfahrung auch deine ausbildung verkürzten !

Zum einen solltest du dich, bei all deiner praktischen Berufserfahrung zwingend auf deine Ausbildung konzentrieren.

Zum anderen könnte es Ärger mit deinem Ausbildungsbetrieb geben, da du in direktem Wettbewerb stehst.

Zum anderen brauchte man für die Selbstständigkeit in diesem Beruf den Meistertitel. Soweit mir bekannt ist dies nun entfallen.

Aberstelle dir eine selbstständigkeit mal nicht so einfach und cool vor.

https://www.finanzchef24.de/wissen/gruender/selbststaendig-als-fliesenleger

Mir scheint , dass du bar jeglicher kenntnisse vom Gewerbetreiben bist.

Was verstehst du unter einnehmen?

Deinen Umsatz oder deinen Gewinn?

Welche Kosten kommen auf dich zu?

Ca, 50€ Gebühr für die Gewerbeanmeldung und dann sicherlich einige tausende von Euronen für das entsprechende Werkzeug.

Ich lege meine Hand dafür jetzt nicht ins Feuer, aber zumindest in einem "normalen" Angestelltenverhältnis ist es so, dass du die Genehmigung vom Arbeitgeber benötigst, um dich selbständig zu machen (außer, im Vertrag ist etwas anderes direkt definiert). Und selbst dann darf das Ganze in aller Regel dem Arbeitgeber nicht zu Schaden kommen, sprich du darfst kein direkter Wettbewerber mit deinem Gewerbe zu deinem AG sein.

Kosten dürften bei einem normalen Gewerbe nur die Anmeldung (je nach Gemeinde ca. 35€) sein + Verwaltungsaufwand (v.a., da du fortan dann deine Einkommenssteuererklärung machen musst, wenn du dies nicht schon tust). Steuermäßig wird eben dein Einkommenssteuersatz je nach Einkommen erhöht, Freibetrag liegt 2019 bei - meine ich - 9168€ (das gilt dann für Gewerbe und Ausbildung zusammen), darüber zahlst du Einkommenssteuer. Gewerbesteuer liegt erst weitaus höher. Umsatzsteuer kannst du dich von befreien lassen bei dem Umsatz.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mehrfacher Gründer & Gesellschafter