Kleines Nebengewerbe, was muss ich an Steuern kalkulieren?

6 Antworten

Bei diesem Umsatz und Gewinn zahlst du keine Gewerbesteuer (bis zu einem jährlichen Gewerbeertrag von 24.500€). Einkommenssteuer ist abhängig von deinem Hauptberuf, der Freibetrag ändert sich jährlich und liegt (für Ledige) 2019 bei 9.168€. Liegst du mit deinem gesamten Einkommen darüber, bezahlst du auf diesen Betrag Steuern.

Auch kannst du bei diesem Umsatz von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, wodurch das Abführen von Umsatzsteuer ("Mehrwertsteuer") entfällt. Deine Rechnungen weist du dann logischerweise ohne die 19% USt. aus, kannst aber natürlich auch keine USt. geltend machen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mehrfacher Gründer & Gesellschafter

bei 1000 € Gewinn solltest Du pauschal mit ca. 25-35% (also 250-350€) mehr an festgesetzter Einkommensteuer rechnen, keine USt, wenn Du die Anwendung der Kleinunternehmerregelung (bis 17500€ Umsatz möglich) beantragst, keine Gewerbesteuer, da weit unter Freibetrag. Falls Dein Gewinn unterdem Härteausgleich (410€) liegt und du außer Arbeitslohn keine anderen Einkünfte hast, fällt auch keine Einkommensteuer an.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – und vor allem Lebenserfahrung

Bei diesen Umsatz

Keine Gewerbesteuer

Keine Umsatzsteuer, wenn du von der Kleinunternehmerregelung gebrauch machst

Vermutlich auch keine Einkommensteuer, weil du ja bereits Lohnsteuer von deinem AN gehalt abführst

Da das ein Geschäft ist wo du Waren einkauftst und verkauftst kann es aber sehr gut sein wenn du auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet.

Brieftasche1982 
Fragesteller
 27.08.2019, 14:12

Achso, ist die Lohnsteuer getrennt von meinem Hauptgehalt?

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1) Keine Gewerbesteuer, da der Gewinn unter 24.500 Euro bleibt.

§11 GeStG

... und bei natürlichen Personen sowie bei Personengesellschaften um einen Freibetrag in Höhe von 24 500 Euro, ...

2) Kleinunternehmer, sofern die Umsätze unter 50.000 bleiben. Nach dem Sachverhalt liegt der Gewinn zwischen 36.000 und 42.000.

(19 Abs1 UStG) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

3) Für die Einkommensteuer gibt es eine Freigrenze von 410 Euro. Die meisten Unternehmer werden sich dahin rechnen.

Sonst sind für 1.000 Euro Einkommensteuer und zwar (Daumenregel) 30% zu zahlen, also 300.

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Brieftasche1982 
Fragesteller
 27.08.2019, 14:07

Danke.

Diese Freigrenze von der Einkommensteuer ist ja aber 410 im Jahr oder? Außerdem habe ich ja noch ein Gehalt von meinem Hauptjob, wird das nicht da draufgeschlagen?

Oder sind Einkommensteuer auf mein Gehalt und auf meinen Gewinn aus dem Nebengewerbe zwei völlig verschiedene und voneinander getrennte Dinge?

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Hinkelsteiner  27.08.2019, 14:13
@Brieftasche1982

Der Gewinn aus gewerblicher Tätigkeit und deine Einnahmen als Arbeitnehmer werden - nach eventuellen Freibeträgen - zum Gesamtbetrag der Einkünfte zusammengerechnet.

Gehalt 25.000 + Gewinn 1.000= Gesamtbetrag der Einkünfte 26.000.

Verbleibt der Gewinn bei den 410 oder weniger, fällt er weg, also nur 25.000.

Hast du exakt 411 als Nebeneinkünfte, dann sind alle drin, also 25.411.

Denn es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag.

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Wie verhält es sich mit den anderen beiden, mit wie viel müsste ich pi mal Daumen rechnen?

Mit Null.

Bei einem Umsatz in der genannten Höhe bist du Kleinunternehmer, d.h. die Umsatzsteuer wird nicht erhoben. Ausnahme: Du optierst zur Regelbesteuerung.

Bei der Gewerbesteuer gibt es einen Freibetrag von 24.500 €.

Brieftasche1982 
Fragesteller
 27.08.2019, 10:15

Danke. Weißt du auch etwas zur Mehrwertsteuer?

Und liege ich mit meiner Einschätzung zur Einkommenssteuer richtig?

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nachged8  27.08.2019, 10:21
@Brieftasche1982

Ich weiß es ist nicht die Antwort, die Du hören willst, aber ich würde Dir raten mit einem Steuerberater zu sprechen.

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PatrickLassan  27.08.2019, 10:40
@Brieftasche1982
Weißt du auch etwas zur Mehrwertsteuer?

Das ist nur eine umgangssprachliche Bezeichnung der Umsatzsteuer.

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