Darf man als Gewerbe treibender an sich selbst verkaufen?

Hey, ich wollte fragen ob man als Gewerbe treibender bei einem Großhändler (z.B Alibaba) etwas einkaufen kann und zum gleichen Preis bzw. mit minimalen Aufschlag, an mich selber als Privatperson verkaufen kann?

(Keine Sorge ich hab noch kein Gewerbe aber interessiere mich gerade sehr dafür.)

Der Grund dieser Überlegung ist das man theoretisch kostenlos ein Gewerbe anmelden kann und dadurch seine Produkte günstiger bei einem Großhändler bekommt (wollte eigentlich nur den Zwischen-Händler umgehen). Daher als "Privatperson" bei einem Großhändler einkaufen.

Da aber mein Gewerbe kein minus machen darf, dachte ich das Privatentnahmen und Privateinlagen nicht in frage kommen würden. Ich kaufe daher von mir selber und müsste hoffentlich dann das Firmenvermögen (Produkt z.B Schuhe) in Privatvermögen umwandeln können, wie bei einem normalen kauf auch.

(Das beim kauf, verkauf und dem minimalen gewinn noch steuern bezahlt werden müssen ist mir bewusst. Tut jetzt erstmal nichts zur Sache)

Sollte dies nicht funktionieren, wäre es dann möglich das ich und mein Freund ein Gewerbe anmelden, ich dann das günstigere Produkt von ihm kaufe (z.B Schuhe) und er von mir?

Hoffe jemand kann mir helfen. Falls nichts von dem oben gesagten funktioniert, wäre ich auch für andere Lösungsvorschläge bereit ;).

(Möchte hier keinen nerven, diese Frage hat mich nur die ganze Zeit beschäftigt und ich bin trotz Recherche zu keiner Lösung gekommen. Gutefrage.net ist also meine letzte Hoffnung und ich danke jedem der mir antwortet schonmal im voraus :).)

verkaufen, sparen, Recht, kaufen, BWL, Gewerbe, Unternehmen
Selbständig ohne Meisterbrief durch langjährige Erfahrung?

Hallo, 

zuerst einmal möchte ich mich für jede Hilfe bedanken die ich bezüglich meiner Fragen erhalte. 

Folgendes Beispiel: 

Ein langjähriger Mitarbeiter der Firma X möchte sich selbständig machen und die Firma X übernehmen. Der aktuelle Chef der Firma X ist damit einverstanden. 

Die Firma X ist ein meisterpflichtiger Betrieb und in NRW sässig.

Der Mitarbeiter ist schon seit 22 Jahren im Unternehmen und hat auch in den Jahren mindestens schon 6 Jahre in einer führenden Position in dieser Firma gearbeitet.

Nach einigen Recherchen erfuhr ich, dass man auch ohne Meisterbrief sich selbstständig machen kann. 

Hier ein kleiner Auszug aus der Recherche

Quelle: https://www.firma.de/firmengruendung/selbstaendig-machen-ohne-meisterbrief-so-funktionierts/#:~:text=Wer%20keinen%20neuen%20Handwerkbetrieb%20gr%C3%BCnden,die%20Berufserfahrung%20den%20Meisterbrief%20ersetzt.

Übernahme eines Handwerkbetriebs

Wer keinen neuen Handwerkbetrieb gründen, sondern einen bereits bestehenden Betrieb übernehmen will, der braucht hierfür nicht zwangsläufig einen Meistertitel. Da Handwerksbetriebe in der Regel an Mitarbeiter mit langjähriger Berufserfahrung übergeben werden, bei welchen die Berufserfahrung den Meisterbrief ersetzt. Der Vorteil einer Betriebsübernahme ist, dass es bereits einen bestehenden Kundenstamm gibt und das Unternehmen nicht erst von Grund auf aufgebaut werden muss.

Laut diesem Artikel könne man einen Betrieb der schon bereits besteht auch ohne Meisterbrief übernehmen.

Meine 1. Frage wäre ist dies korrekt ? 

Nach weiteren Recherchen erfuhr ich, dass man sich auch mit der sogenannten "Altgesellenregelung" selbständig machen kann. Diese würde so zu sagen den Meisterbrief ersetzen. 

Würde der Mitarbeiter die Ausübungsberechtigung nach dem oben genannten Beispiel erhalten?

Wenn der Mitarbeiter eine Prüfung doch noch ablegen müsste vor der Handelskammer, in wie weit wird geprüft? (schriftlich, mündlich)

Welche Themen werden in dieser Prüfung behandelt? 

Was wären relevante Kriterien, damit man eine Ausnahmebescheinigung erhält um sich in diesem Gewerbe selbständig zu machen?

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