Kann man ein Gewerbe auch wieder abmelden?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Man kann nicht nur, man muss anmelden, wenn man es nicht mehr ausübt (siehe 14 GewO). Tust du es nicht, ist das eine bußgeldbewerte Ordnungswidrigkeit.

Ja sicher. Vermutlich da, wo man es auch anmeldet. Und das wird sicher Gebühren kosten. Nein, ich weiß nicht, wie viel. Und nein, ich weiß auch nicht, wo man das macht.

klar kann man das

Ist das aufwendig oder kostenpflichtig?

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