Benötigt man zwingend einen Nachweis für dem weiterverkauf einer Ware?
Nabend, Frage steht oben.
Kann man jedoch schlecht zusammenfassen, gemeint ist ob wenn ich Ware weiterverkaufe auch nachweisen muss, dass ich diese mal gekauft habe.
Es handelt sich bei mir um 10 Jahre alter Schleifsteine die mal gewerblich gekauft wurden jedoch nicht verkauft werden konnten. Nun habe ich mir die Aufgabe gesetzt diese wieder reinzustellen, jedoch habe ich die Kaufbestätigung nicht mehr.
mfg TMC
4 Antworten
Nee, eigentlich nicht. Warum auch?
Nein du brauchst dafür keinen Beleg. Du handelst als Privatperson und nicht als Kaufmann. Von daher ist kein Nachweis nötig.
Ne leider nicht, ich handel dann ja mit einem Gewerbe deshalb frage ich :D
Ja du musst die Belege 6 Jahre mindestens aufheben. Bzw Manche Belege auch für 10 Jahre. Da gibt es eine Tabelle welche vorgibt welche Belege man wie lange aufheben muss
ist das in diesem Fall egal? Die Schleifsteine sind bestimmt schon für 13 Jahre dort drin. PS: Danke für die Antwort :D
Da ist es egal. Man kann ja nicht verlangen dass man alle Belege sein Leben lang aufhebt. Ich würde als Privatperson handeln nicht als Kaufmann.
alles klar danke dir :D das Problem ist das es bestimmt 1000 Stück sind, da muss ich leider ein Gewerbe anmelden :D
Naja kommt darauf an. Wenn du pro Monat nur ein paar verkaufst und nicht über 450€ kommst. Aber das weiß ich nicht ganz genau.
Solange dir niemand vorwirft, Diebesgut zu verkaufen, braucht niemand einen Nachweis. Nur ohne Nachweis der Anschaffungskosten kann ein Gewerbe die Kosten eben nicht als Betriebsausgabe ansetzen.
Existiert das Gewerbe noch?
Nein leider nicht mehr, wurde damals abgemeldet und die "überreste" in eine Garage gelagert.
benötige ich denn einen Nachweis (Kaufbeleg) wenn ich gewerblich handel?