Car flipping als Schüler?
Hey, sagen wir mal man würde neben der Schule her ab und zu ein Auto kaufen, es ein bisschen „aufhübschen” und es dann mit einem kleinen Profit zu verkaufen…
müsste man ein (klein)Gewerbe anmelden oder irgendwelche anderen Anmeldungen?
2 Antworten
Das Gewerberecht kennt keine Freibeträge oder -mengen. Wenn du also Autos erwerben und mit Gewinn weiterverkaufen willst, dann musst du das von Anfang an beim Gewerbeamt anzeigen.
Bei der Gewerbeanmeldung gibt es weder Groß- noch Kleingewerbe.
Das ist eine ziemliche Grauzone. Wenn du das Auto auf dich anmeldest und eine Weile fährst, dann ist es schwieriger, ein Gewerbe zu unterstellen, als wenn du das unangemeldet weiter verkaufst. In gewissem Maße, wenn es nicht zu aufällig ist, ist die andere Frage, ob das FA überhauopt etwas mitkriegt.
Das FA bekommt aber von dem Gewerbeamt eine Mitteilung und dann muss man eine entsprechende Buchhaltung führen und Steuern auf Gewinne sowie Gewerbesteuer bezahlen. Deshalb macht auch regelmäßig nicht das Gewerbeamt Ärger, sondern das FA.
Also unser Gewerbeamt liebt es, Buß- und Zwangsgeldbescheide zu erlassen...
Was hat das Finanzamt mit der Gewerbeanmeldung zu tun? Dafür gibt es das Gewerbeamt.