Car flipping Tipps?
1 Antwort
Dann mal wieder die Langversion:
Das ist dann gewerbliches Handeln, und zwar ohne Wenn und Aber.
Du musst u.a. dann ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst, und zwar vom ersten Tag an.
Das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du Deine Einnahmen auch versteuern.
Und nein, die Höhe Deiner Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle und versteuern ist nicht das Gleiche wie Steuern zahlen.
Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch in den meisten anderen Fällen zu:
Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?
Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer
Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Produkthaftung, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits ist bei einem solchen Vorhaben eine Grundvoraussetzung; und bei eBay, bei Kleinanzeigen und allen anderen Verkaufsplattformen und bei PayPal ist natürlich auch ein gewerblicher Account obligatorisch.
Übrigens:
Ein Verstoß gegen die Impressumspflicht kann Dich mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.
Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:
Klicken: Alles zur Impressumspflicht
Fehlen Dir diese Kenntnisse - und danach sieht es bei Dir leider aus - dann solltest Du unbedingt zuerst ein Existenzgründerseminar bei Deiner IHK besuchen, damit Du zumindest mal die kaufmännischen Grundlagen beherrschst, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern.
Klicken: Existenzgründerseminar
Dass Du die Gewährleistung für die Autos und Deine Reparaturen übernehmen musst, sollte Dir klar sein, auch dass es im Kfz-Handwerk eine Meisterpflicht gibt.
https://sevdesk.de/blog/kfz-werkstatt-eroeffnen/
Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die zuständigen Behörden haben da mittlerweile ganz verblüffende Möglichkeiten...;-)
„Wer künftig mehr als 30 Artikel im Jahr verkauft, oder über 2.000 Euro einnimmt, dessen Daten muss der Plattformbetreiber den Finanzbehörden übermitteln“.
Klicken: Plattformen-Steuertransparenzgesetz
Klicken: Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DPI/DAC7)
Klicken: Wann das Finanzamt bei Onlineverkäufen nachhakt
Internethandel ist ein Haifischbecken. Und Du bist nicht der Hai.
Wenn er gewerblich mit Autos handelt und an denen für den Verkauf Reparaturen durchführt, ist das sicherlich kein meisterpflichtiges Gewerbe.
Mein Bruder studiert BWL und kennt sich sehr gut mit Finanzen und Gesetzen aus. Er würde die ganze Buchhaltung übernehmen.