Gewerbe als Beamtin?

4 Antworten

Du brauchst eine Nebentätigkeitserlaubnis deiner Dienststelle. Dabei ist entscheidend, dass das zeitliche Ausmaß deine Ausbildung nicht gefährdet und das kein Interessenkonflikt mit deiner dienstlichen Tätigkeit entstehen kann.

Das dürfte beim Nägelmachen kaum möglich sein.

Beamte verdienen doch schon extrem viel Geld und haben ohne Rentenbeiträge schon eine komplette Vollkaskoversorgung im Alter. Aber manche können wohl den Hals nicht voll genug bekommen.

Erste Anlaufstelle ist immer der direkte Vorgesetzte: Die Tätigkeit muss auf jeden Fall beim Arbeitgeber gemeldet werden. Die Regel lautet: Sie darf die berufliche Leistungsfähigkeit nicht beeinflussen, also maximal eine Stunde am Tag und der Erholungsurlaub muss der Erholung dienen und nicht einer anderen Arbeit. Das ist in der freien Wirtschaft so. Verbieten darf der Arbeitgeber es nicht, es sei denn, man macht dem eigenen Unternehmen Konkurrenz oder verwertet Insiderkenntnisse.

Als Beamter hängt da die Latte wahrscheinlich höher. Korruption ist verboten. Wenn z.B. Leute mit denen man als Beamter zu tun hat gleichzeitig Kunden sein könnten, dann besteht ein Interessenskonflikt und der Verdacht, dass hier Korruption stattfindet. Schließlich ist man als Selbständige von Kunden abhängig.

Für Beamte gibt es auf jeden Fall zusätzliche Regeln, daher: immer den Chef fragen, die selbständige Tätigkeit genau beschreiben, den Zeitaufwand und Tätigkeitsort darlegen sowie die typischen Arbeitszeiten und das Klientel. Am besten schriftlich, das keiner was anderes sagen kann und dann vom Vorgesetzten Rat bzw. die Genehmigung schriftlich geben lassen.

Immer schriftlich! Aber wie gesagt, ein Beamte steht im Dienst des Staates und der Gemeinschaft - nicht im Dienst des Mammons. Wer als Beamte meint, unbedingt nebenher arbeiten zu müssen, ist meiner Meinung nach charakterlich und sittlich nicht für die Arbeit im Staatsdienst und eine Verbeamtung geeignet.

Charakterlich nicht geeignet, weil der Staat der Souverän des Beamten ist und er all seine Arbeitskraft in den Dienste des Staates stellen soll. Dafür bekommt er eine Besoldung, großzügige Privellegien und eine kostenlose Vollkaskoversorgung.

Sittlich nicht geeignet, weil man dadurch ohne eigene Not anderen Leuten die Arbeit wegnimmt, die auf den Zuverdienst dringender angewiesen sind. Z.B. alleinerziehende Frauen, die so einen Tätigkeit benötigen, weil sie anders keine Arbeit mit ihrem Kind arrangieren können.

Und an einen Beamten kann man durch aus hohe charakterliche und sittliche Anforderungen stellen. Schließlich repräsentiert ein Beamter unseren Staat.

LaraMaria45 
Fragesteller
 01.08.2021, 15:42

Auch wenn ich es schade finde sich immer wieder rechtfertigen zu müssen, aber ich bin 20 Jahre alt und habe selber ein 2 jähriges Kind. Ich habe viel gelernt um dieses Studium machen zu können und meinem Kind ein gutes Leben bieten zu können. Mein Freund und ich ziehen nun nach 5 Jahren Beziehung endlich zusammen und da er im Studium im Bereich Gesundheitsmanagement sehr wenig verdient hat es nicht im geringsten etwas damit zutun den Hals nicht voll genug zu bekommen. Ich möchte eine Nebentätigkeit von zuhause ausführen können, um eine Wohnung, und mein Kind ausreichend finanzieren zu können. Ich nehme niemandem eine Arbeitsstelle oder Möglichkeit weg, ich lerne und bilde mich weiter damit ich trotz meinem jungen Alter meinem Kind vieles bieten zu können. Und wenn sie etwas nachdenken können sie sich wohl auch vorstellen das eine Studium Besoldung für 3 Personen nicht reicht! Es ist wirklich traurig das es immer Menschen gibt die urteilen und Menschen schlecht reden, ohne den wirklichen Hintergrund zu kennen. An einer solchen Stelle könnte man sich einfach enthalten.

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Geochelone  01.08.2021, 16:02

Ich habe selten eine so ahnungslose und unsachliche Antwort gelesen. Du hast offensichtlich keine Ahnung über die Einkommensverhältnisse der niedrigen Besoldungsgruppen.

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Die Höhe ist egal, aber du musst das Ausüben einem Tätigkeit von deinem Dienstherren genehmigen lassen.

Im Studium wirst du das wohl kaum genehmigt bekommen.