Angehender Beamter, Kleingewerbe anmelden?

2 Antworten

Tja, eigentlich hättest du das Gewerbe schon vor 2 Jahren anmelden müssen. Ein "Kleingewerbe" kennt das Gewerberecht nicht, daher kann man auch keines anmelden.

Also mach es jetzt, am besten rückwirkend für den Monat, in dem deine Geschäfte lagen. Wenn du umziehst, musst du es eh abmelden und in Hamburg neu anmelden. Da solltest du unbedingt vor der Anmeldung die Erlaubnis zur Nebentätigkeit von deiner Dienststelle einholen. Wenn du den zeitlichen Umfang mit 1-2 Std./Woche angibst und dein Gewerbe nicht dem Ansehen der Behörde schaden, sollte es keine Probleme geben.

Mit dem Gewerbeschein/Kleingewerbe hat Dein Arbeitgeber nichts zu tun.

Aber wenn Du in Hamburg anfängst, solltest Du umgehend die Nebentätigkeit anmelden. Da Du nicht so wahnsinnig viel Zeit investieren dürftest, wird das kein Problem sein (man muss die Stundenzahl angeben, in der man arbeitet) und zusätzlich darf dieses Design nicht dem Ansehen der Behörde schaden oder gar mit Deinem Beruf unvereinbar sein.