Alte Maschinen restaurieren Meister benötigt?
Ich spiele mit dem Gedanken alte Maschinen wie Drehbänke, Fräsmaschinen und Standbohrmaschinen zu kaufen und komplett zu restaurieren und weiter verkaufen. Bin Elektroniker im Bereich Maschinenbau allerdings habe ich auch Mechanisch einiges drauf. Es ist eher als Hobby gedacht will aber trotzdem Gewinn machen.
Das ich ein Gewerbe brauche ist mir klar aber benötige ich dafür unbedingt den Meister?
4 Antworten
Ich bin mir ziemlich sicher, dass du vorrangig Händler bist und deshalb keine Zulassung von der Handwerkskammer brauchst. Zur Sicherheit solltest du aber dort mal nachfragen.
Solange alles im Rahmen stattfindet würde ich da garnichts für anmelden, wenn du die in bar ankaufst und vorrangig in bar verkaufst passt alles. Das machen auch einige Autoschrauber so, Karre kaufen und mit TÜV ready to go mit Gewinn verkaufen, Natürlich mit Kaufvertrag, den braucht man bei KFZ's aber auch. Und natürlich gekauft wie gesehen, aber du wirst dir schon schnell einen Namen machen.
Denk dran: wer viel fragt kriegt viele Antworten, erst recht bei deutschen Behörden.
Nein, dafür ist kein Meistertitel erforderlich. Dein Hauptgewerbe bzw der Schwerpunkt ist hier der Handel mit Maschinen. Daß da ggf Reparaturen oder Aufbereitungen notwendig sind ist klar.
Du mußt Dich dann aber schon gut auskennen. Denn beim gewerblichen Handel steckst Du gem. Gesetzgeber voll in der Gewährleistung! der Schuß kann auch mal nach hinten los gehen, wenn eine als mängelfreie Maschine dann doch Fehler hat.
Aber ansonsten... nur zu!
ebay ist doch kein rechtsfreier Raum. Natürlich haben die Kunden auch dort Gewährleistungsansprüche gegen dich. Die sind gesetzlich garantiert und du kannst sie nicht ausschließen.
Achso, dachte bei einem Kleingewerbe ist das anders sofern mal es vorab bespricht. Dann ist das also nur bei Privatverkauf so.
Nein... Sobald du ein Gewerbe betreibst egal ob klein oder Groß bist du ein Händler, du kannst die Gewährleistung auf 2 Jahr reduzieren bei gebrauchter Ware aber ausschließen geht nicht.
Nein, du kannst gesetzliche Haftung nicht ausschließen, wenn du das gewerblich betreibst, auch wenn es ein Kleingewerbe ist. Also Vorsicht!
Da du als gewerblicher Händler tätig bist, darfst du deine Gewährleistungspflichte im KV aber nicht ausschließen!
Ich würde nur ein Kleingewerbe aufmachen und die Maschinen auf ebay verkaufen, sollange im Kaufvertrag vereinbart ist das keine Gewährleistung besteht ist das ja inordnung oder?