Mehrere RCD´s lösen nicht aus?

Hallo zusammen,

ich bin Messtechniker und gelernter Elektroinstallateur und habe gerade das Thema Wiederholungsprüfung der E-Installation nach VDE 105-100.

Jetzt habe ich ein Problem. Bei einem Schaltschrank mit ca. 7 RCD Stromkreisen löst nur 1 RCD bei der Messung aus. Weder bei der Zeitmessung noch bei der Differenzstrommessung lösen die restlichen 6 aus (Angezeigte Messwerte: 999ms; >40mA). Der RCD der auslöst hat Top Werte (35ms; 22mA).

Der PA ist angeschlossen und hat einen guten Wert (0,16 Ohm) sowie der PE der Zuleitung (0,19 Ohm), TN-Netz. Spannung liegt am RCD an, 230V Eingang sowie Abgang RCD. Die Prüftaste funktioniert bei allen RCD´s, die Messung wie gesagt nur bei einem. Die Anlage ist ca. 10 Jahre alt. Kann es nun wirklich sein das alle RCD´s, bis auf einer, innerhalb von 4 Jahren einfach kaputt gehen? Verklebung kann es nicht sein da die Prüftaste funktioniert. Installation abgangsseitig des RCD´s kann es nicht sein da die Messung des RCD´s unabhängig davon ist, ich muss nur den Strom über einen anderen Kreis fließen lassen als über den am RCD angeschlossenen Neutralleiter und da Spannung vorhanden ist sollte der RCD auslösen. Egal ob ich an der Steckdose oder am RCD direkt messe, er löst nicht aus. Wahrscheinlich der Summenstromwandler im RCD defekt oder? Die RCD´s sind von der marke Siemens; 40A; 30mA. Messgerät: Gossen Metrawatt Profitest Mtech. Gemessen wurden alle 3 Phasen gegen PE, PA und sogar gegen geerdete Steige Trassen und Neutralleiter von anderen RCD Stromkreisen.

Bevor ich die 6 RCD´s tauschen lasse, frage ich sicherheitshalber nochmal nach ob bei anderen das Problem schon mal aufgetreten ist und ob es eine Lösung gibt.

Strom, fi, Messung, RCD, VDE
Wie kann man messen wie viel Strom auf dem einen und dem anderen Stromzähler läuft?

Ein haushaltsübliches Gerät steht im Keller.

Problem: Der Vermieter kam und hat in einer persönlichen Ansprache behauptet, dass der Strom, den das Gerät verbraucht, über seinen Stromzähler läuft.

Mit der Info konnte ich so erst einmal nichts anfangen. Ich wusste aber, alles rund um Elektrik ist in diesem Haus schon immer eigenartig gewesen. Und ich hatte das auch mal selbst durchgeprüft. Also eigenen Stromzähler aus gemacht und dann genau geguckt, wo dennoch Strom vorhanden ist.

Nach einer erneuten Überprüfung habe ich soeben definitiv Folgendes feststellen können:

Schalte ich meinen Stromzähler aus, dann geht die Waschmaschine erst gar nicht an. Keine Chance! Ziehe ich aber den Stecker raus und stecke einen ganz profanen Prüfstift rein, dann glimmt in diesem Prüfstift irgendetwas auf, was mir ja dann beweist: Irgendwie ist da auf jeden Fall Strom. Nun habe ich leider keine Ahnung von Elektrik, darf aber dann wohl davon ausgehen, dass diese Steckdose in irgendeiner Weise sowohl über meinen Stromzähler läuft als auch über den Stromzähler des Vermieters, wobei der Anteil beim Vermieter verschwindend gering sein dürfte, wenn bloß der Prüfstift "angeht". Ich nehme an, dafür reicht schon ein ganz kleines Bisschen Strom aus. Nur weiß ich natürlich nicht - und kann ich auch nicht nachmessen - wie viel Strom genau über welchen Stromzähler läuft.

  1. Finde ich es bloß an und für sich schon sehr skurril, dass es so viel Durcheinander in der Elektrik im Haus gibt.
  2. Weiß ich nicht ab wie viel Strom ein Prüfstift überhaupt "anschlägt" und wie viel Strom genau dann so eine Waschmaschine braucht und ob sie diese im Betrieb dann doch nur über einen Stromzähler bezieht oder dann doch über beide.

Was Strom/Elektrik betrifft ist in diesem Haus jedenfalls schon immer alles ganz komisch und ganz anders gewesen als so wie es Elektriker mir mal erklärt haben. Und was haben mir Elektriker schon alles erzählt...! "Das ist immer so!" ... Und blaaablaablaa, immer das Gleiche...

Das Hauptproblem: Ich weiß jetzt nicht genau wie und welche Lösung ich mit dem Vermieter finden kann. Der geht davon aus, dass ich seinen Strom verbrauche. Ich gehe davon aus, dass genau das nicht der Fall ist oder eigentlich nicht sein kann.

Elektronik, Strom, Energie, Elektrik, Stromverbrauch, Messtechnik, Steckdose, Stromversorgung, Stromzähler, VDE
Welche Art (DIN) Zählerschrank ist das, was im Bild zu sehen ist?

Könnt' ihr mich aufklären?

(Was ich nicht will (!): Beleidigungen und wirre Vorwürfe, ich hätte die Frage schon mehrfach gestellt; also nur rein vorsorglich (!): Nein, ich habe diese Frage noch nie gestellt!)

Die Frage basiert auf den aktuell gültigen TAB NS Westnetz. (Seite 31)

Hintergrund der Frage: "Umstellung von konventioneller Messeinrichtung (Ferraris) auf moderne Messeinrichtung"

(weisse und schwarze Felder dienen nur zum Datenschutz, sind nicht relevant für die Beantwortung der Frage)

Vielleicht relevant: Der Zähler (Wechselstromzähler) rechts ist von 1974 (zuletzt geeicht 1985), darüber steht an der "Befestigungsplatte", wie ich es mal nenne, "NZ", links über dem der neuen Messeinrichtung steht "NH". An selber Stelle des neuen Zählers war vorher der selbe Zähler wie rechts. Zählerkasten selbst ist aus Holz. Den Rest sieht man ja, wie es innen aussieht.)

Zusatzfrage: Sieht die Anlage eurer Meinung nach aus, als sei sie nach den heutigen anerkannten Regeln der Elektrotechnik (VDE usw.) zulässig?

Bild zu Frage
43870 DIN; um genau zu sein: 0%
DIN VDE 0603 (VDE 0603) 0%
Andere Antwort: 0%
Unzulässig/grob fahrlässig/dilettantisch/Gefahr in Verzug 0%
Technik, Strom, Handwerk, Elektrik, Elektrotechnik, Immobilien, Tabs, DIN, Elektroinstallation, HAK, Hausinstallation, Haustechnik, normen, Stromversorgung, Konfession, Netzbetreiber, VDE
Elektroinstallation nach Teilung des Hauses - So Richtig?

Hallo zusammen,

und zwar haben wir letzes Jahr eine Wohnung in einem 3-Parteienhaus gekauft. Dieses Haus war bis vor 3-4 Jahren ein Einfamilienhaus ( Tochter im EG, Eltern im OG und Tante im DG). Das Haus wurde gesetztlich durch eine Teilungserklärung geteilt und schriftlich festgehalten. In dem Zuge wurde Wasser und Strom auch getrennt, bzw immer an die richtigen Zählwerke der jeweiligen Wohnung angeschlossen.

Wegen eines Vorfalls habe ich nun bei der Gebäudebrandschutzversicherung nachgefragt, ob die Versicherung im Schadensfall auch zahlt, wenn keine elektrisch unterwiesene Person, Elektrik innerhalb seiner Wohnung verändert.

Die Versicherung antwortete: Wenn alles der LBO vom jeweiligen Bundesland entspricht, wird gezahlt.

Nun gut sowet...Mein Kumpel (Elektromeister) meinte zu mir, das unser Verteiler, und die Kabelkanäle im Treppenhaus/Kellergang, so nicht zulässig sind nach VDE. Würde bedeuten, es entspricht nicht der LBO und die Versicherung würde im Schadensfall nciht bezahlen. Er sagt auch, das der Verteiler in einen eigenen Raum mit Brandschutztüre müsse. Alle Kabel die im Treppenhaus/Keller laufen, müssen in Brandschutzkanal oder unter unterputz verlegt werden. Das alles muss gemacht werde, sobald das Haus mehr als 2 Parteien hat.

Nun Meine Frage:

Kennt sich hier jemand aus und kann das besättigen? Oder fällt das ganze unter den Bestandsschutz usw? Falls das jetzt so korrekt ist und der Verteiler in einen eigenen Raum mit Brandschutztüre muss, und alle Aufputz Kabel in Keller und Treppenhaus in einen Brandschutzkanal müssen, wer muss das denn bezahlen? Alle Eigentümer, oder die Verkäuferin? Denn schließlich wurde das Haus erst vor 3-4 Jahren geteilt. Sprich, vor der Teilung hätte die Elektrik ja schon der LBO entsprechen müssen, oder nicht?

Hilfe, ich bin echt ratlos und habe angst, im Schadenfall auf der Straße zu sitzen mit Schulden.

Elektrik, Recht, Gesetz, Elektroinstallation, Teilungserklärung, Mehrfamilienhaus, VDE
Was könnte passieren, wenn der Monteur, der im Auftrag des Netzbetreibers den Stromzähler wechseln soll, den unplombierten Stromzähler sichtet?

Sachlage:

  • alter Stromzähler soll/muss ausgetauscht werden gegen eine moderne Messeinrichtung. (=mMe)
  • am alten Stromzähler war etwas laut dem Monteur nicht in Ordnung
  • das, was nicht in Ordnung war, sollte laut Monteur von einem Elektromeisterbetrieb in Ordnung gebracht werden (der auch eine spezielle Zulassung vom Netzbetreiber hat)
  • dies war vermutlich nicht der Fall, stattdessen hat ein nicht zugelassener Bekannter des Vermieters am Stromzähler gearbeitet
  • der Bekannte hat die Plombe entfernt
  • es wurde nicht neu plombiert
  • Stromzähler war über mehrere Wochen lang unplombiert
  • Anruf beim Netzbetreiber ergab' die Auskunft, dass ein Stromzähler nicht über einen längeren Zeitraum unplombiert sein darf (!)
  • nun liegt ein neuer Termin vor, da schließlich beim letzten Termin nicht gewechselt werden konnte (der Monteur sprach von einer "veralteten, mangelhaften technischen Anlage")

Wenn der Monteur nun zum Zählerwechsel aufschlägt und den Stromzähler in Augenschein nimmt und dann feststellt, dass die Plombe, die er letztes Mal dran gemacht hat, zerstört und entfernt wurde:

Was genau sind jetzt seine Anweisungen? Was muss oder müsste er tun?

Was wird er möglicherweise tun?

(Hintergrund des Fragenkomplexes sind die relativ vielen, sehr unterschiedlichen Antworten in ähnlichen Fragen; selbst 5 verschiedene Elektriker geben 5 verschiedene Antworten; Und der Punkt ist einfach auch, dass das Entfernen und Beschädigen einer Plombe eine Straftat ist.)

[Und, ja, es ist bereits bekannt, dass das grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich des Vermieters fällt. Ich habe insofern aber doch etwas damit zu tun, weil der Stromzähler meinen Stromverbrauch zählt, weil ich der Mieter bin. Und ich habe kein Interesse an Stromdiebstahl.]

Technik, Strom, Watt, Gesetz, Elektrotechnik, Hausinstallation, Haustechnik, Stromzähler, Netzbetreiber, VDE
Wie kann ein Netzbetreiber beweisen, dass man den Stromzähler manipuliert hat?

(Vorweg (!): Ich habe kein Interesse an Stromdiebstahl. Mir sind sämtliche Straftatbestände in dem Zusammenhang bekannt und ich distanziere mich von Straftaten. Auch habe ich absolut keine Ahnung davon wie und was ich an einem Stromzähler manipulieren könnte und ich würde auch niemals irgendwen mit Manipulation beauftragen, da ich mir sicher bin, dass so etwas sowieso raus kommt!)

Hintergrund der Frage ist reines Interesse an Wissen. Und es ist so, dass ich eben ein Telefonat mit dem Netzbetreiber hatte. Damit ist nun die "Bombe" hoch gegangen offensichtlich. Und ich weiß noch nicht genau welche Folgen das haben kann. Hatte in dem Zusammenhang bereits andere Fragen gestellt. Leider kamen dazu auch viele unsachliche Angriffe verschwörungstheoretischer Natur. Ich bitte an dieser Stelle nachdrücklich darum von so etwas Abstand zu nehmen.

Ich hatte neulich festgestellt und auch mit Fotobeweisen dokumentiert, dass die Plombe des Stromzählers entfernt wurde. Danach wurde nicht neu verplombt. Ich hatte seitens des Vermieters die Info erhalten, dass der, der es gemacht hatte, die Berechtigung vom Netzbetreiber erhalten habe. Der, der es gemacht hatte, sah aber nicht aus wie ein zugelassener Elektriker. Das ist das, was ich bloß mit eigenen Augen gesehen habe (!).

Nun habe ich mit einer Mitarbeiterin des Netzbetreibers telefoniert. Wollte eigentlich nur wissen wann der neue Stromzähler kommt. Die Mitarbeiterin wurde währenddessen hellhörig und erklärte mir, dass ein Stromzähler nicht über einen längeren Zeitraum unplombiert sein darf. Sie erklärte weiter, dass ich ja jetzt machen könnte was ich wollte und manipulieren könnte. Ich erklärte, dass ich nicht mal weiß wie das geht und sowas auch nicht im Sinn hätte, weil ich keine Probleme gebrauchen kann. Und dass die ganze Sache an und für sich auch Sache des Vermieter sei. Denn ich bin nur der Mieter. Der Stromzähler allerdings zählt meinen Strom. Insofern habe ich dann doch etwas damit zu tun und aus meiner eigenen Sicht auch bloß ein Interesse daran, dass alles funktioniert und alles seine Richtigkeit hat (!). Die Mitarbeiterin sagte dann, sie wird jetzt im Haus mal etwas telefonieren und man würde sich für Rückfragen bei mir melden. Auf Nachfrage hin, ob der ganze Vorgang nun beschleunigt würde, erklärte Sie mir, "Ja, davon können Sie ausgehen." Und vorher erklärte sie mir noch, dass der Fremddienstleister (der Monteur) den Auftrag bereits bekommen hatte, aber eben erst dann kommt, wenn sich die Tour "lohnt", wenn also im selben Gebiet noch mehrere andere Stromzähler zu wechseln sind.

Was haltet ihr davon?

Wie könnte jetzt ein Netzbetreiber beweisen, dass ich etwas manipuliert habe?

Wohl bemerkt (!): Dass jemand Anderes am Stromzähler dran war und die Plombe entfernt hat, das ist bekannt. Das hat derjenige nämlich bereits zugegeben gegenüber dem Netzbetreiber! Das ist dokumentiert!)

Technik, Elektronik, Strom, Energie, Elektrik, Kabel, Recht, Gesetz, Stromanbieter, Jura, Leitungen, Stromzähler, Netzbetreiber, VDE
Strombelastbarkeit von Leitungen, wer kann helfen?

Hallo zusammen,

ich bin in dem Thema noch etwas unsicher.

Laut Aufbauanleitung (Bildungszentrum) sollen wir die Steuerleitung mit einem B16A Automaten absichern. Die Steuerleitungen sind feindrätig mit einem Querschnitt von 0,75qmm.

Für Steckdosenstromkreise (damit sind vermutlich allgemein alle Laststromkreise gemeint?) ist mir bekannt, dass hier 1,5qmm als Mindestquerschnitt vorgeschrieben sind (oder entsprechend mehr).

Ist es richtig, dass hier die 0100-298-4 zuständig ist? Hier habe ich aber für für "frei Luft" Verlegung mehr Infos gefunden zum Querschnitt von 0,75qmm. Und das ist ja hier nicht der Fall.

Außerdem liegen in dem Kabelkanal auch noch die NYM Leitungen für die Laststromkreise.

Meine konrekte Fragen sind.

In welcher Norm finde ich hier die Erlösung?

Sind überhaupt auf kurzen Strecken 0,75qmm erlaubt, wenn mit 16A abgesichert wird?

Immerhin liegt ja auch noch mit den NYM Leitungen eine B2 Verlegeart vor (neben der Steuerleitungen mit B1), muss man dann nicht für alle Leitungen die schlechteste Verlegeart B2 wählen (also auch für die Steuerleitungen)?

PS: Hier auf der Seite habe ich zwar was gefunden, aber auf welcher Norm sich die Tabelle bezieht, habe ich leider nicht entnehmen können "Tafel 1": https://www.elektropraktiker.de/ep-2003-07-527-530.pdf?eID=tx_nawsecuredl&falId=6342&hash=3b5ff8c0b97e35c71a0caa96ad4f57c3

Damit wären die 0,75qm wohl zulässig bei B16A, aber hier heißt es eben, dazu kommt erst noch eine Norm. Damit wären also aktuell diese nicht zulässig?

Technik, Elektronik, Strom, Elektrotechnik, Elektro, Steuerungstechnik, Technologie, VDE, Auto und Motorrad

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