Bestandschutz E-check/VDE?
Als Elektriker ist man beim ändern einer Anlage doch verpflichtet alles auf den neuesten Stand der Technik zu bringen oder?
Das bedeutet wenn ich eine defekte steckdose tausche bzw. Eine anlage um eine steckdose erweitere, bei einem Altbau der 2-Adrig ist muss ich den raum 3-adrig machen und einen fi einbauen. Das bedeutet wiederum ich muss die Verteilung neu machen. Das wiederum bedeutet ich muss die Wohnung neu machen und das 4x10 gegen ein 5x16 tauschen und blitzschutz. Das wiederum bedeutet ich muss die zähleranlage neu machen. Das wiederum bedeutet ich muss das Hochhaus neu installieren. Hört die Pflicht alles auf den neuesten Stand zu bringen irgendwann auf? Oder wird aus einem steckdosen-tausch wirklich eine Neu-installation aus dem gesamten Gebäude?
5 Antworten
Ein eins-zu-eins-Austausch eines Gerätes stellt keine Änderung oder Erweiterung der Anlage dar, sonst müsstest du bei jedem Glühlampenwechsel die komplette Bude renovieren.
Ein Austausch eines Betriebsmittels (Schalter, Steckdose etc.) ist keine Änderung der Anlage. Wenn du beispielsweiste eine zusätzliche Steckdose installierst wäre das eine Änderung bei der die Erneuerung der gesamten Anlage fällig würde.
Austauschen heißt Reparatur.,
Stechfose zusätzlich dann ist Fi gefordert und für deinen Fall werden im Handel Fi/ Steckdosen angeboten.
Also eine Steckdose mit eingebautem Fi und das tolle daran ist du kannst nun von dieser Fi Steckdose weitere Steckdosen verwirklichen wenn sie über diese spezielle Steckdose angeschloßen werden ., die sind dann automatisch über diese eine geschützt.
Der Austausch von Betriebsmitteln stellt keine Erweiterung oder Neuinstallation der Anlage dar.
Als Elektriker ist man beim ändern einer Anlage doch verpflichtet alles auf den neuesten Stand der Technik zu bringen oder?
Schlichtweg falsch. Näheres in den VDE-Richtlinien.
Der Bestandschutz gilt generell, aber
es gibt wenige Ausnahmen (z.B. FI-Schutzschalter für Badezimmer) und da gibt es dann auch wieder verschiedene Lösungsmöglichkeiten.