Bestandschutz E-check/VDE?

5 Antworten

Von Experte germanils bestätigt

Ein eins-zu-eins-Austausch eines Gerätes stellt keine Änderung oder Erweiterung der Anlage dar, sonst müsstest du bei jedem Glühlampenwechsel die komplette Bude renovieren.

Ein Austausch eines Betriebsmittels (Schalter, Steckdose etc.) ist keine Änderung der Anlage. Wenn du beispielsweiste eine zusätzliche Steckdose installierst wäre das eine Änderung bei der die Erneuerung der gesamten Anlage fällig würde.

Austauschen heißt Reparatur.,

Stechfose zusätzlich dann ist Fi gefordert und für deinen Fall werden im Handel Fi/ Steckdosen angeboten.

Also eine Steckdose mit eingebautem Fi und das tolle daran ist du kannst nun von dieser Fi Steckdose weitere Steckdosen verwirklichen wenn sie über diese spezielle Steckdose angeschloßen werden ., die sind dann automatisch über diese eine geschützt.

Der Austausch von Betriebsmitteln stellt keine Erweiterung oder Neuinstallation der Anlage dar.

Als Elektriker ist man beim ändern einer Anlage doch verpflichtet alles auf den neuesten Stand der Technik zu bringen oder?

Schlichtweg falsch. Näheres in den VDE-Richtlinien.

Der Bestandschutz gilt generell, aber

es gibt wenige Ausnahmen (z.B. FI-Schutzschalter für Badezimmer) und da gibt es dann auch wieder verschiedene Lösungsmöglichkeiten.