Elektroinstallation,Vorschriften,VDE,Normen?
Hi, ich habe gerade mit einem Elektromeister geredet und er hat mir gesagt es würde eine Vorschrift geben wo geregelt ist das man nicht von einem kleinen Querschnitt auf einen größeren in einer Abzweigdose verlängern darf, weil es eine "Schwachstelle" wäre.
Es würde eine Norm geben.
Gibt es eine Norm bei der VDE?
Stimmt das ?
6 Antworten
Ist mir nicht bekannt. Man darf meines Wissens auch von 2,5mm² oder 4mm² auf 1,5mm² wechseln, so lange die Sicherung für den schwächsten Leitungsquerschnitt ausgelegt ist und die Schleifenimpedanzen noch passen... Man darf nur nicht vom Querschnitt unter den Mindestquerschnitt wechseln, der für die jeweilige Absicherung notwendig ist oder wenn man die Schleifenimpedanz überschreitet, die zur sicheren Auslösung notwendig ist...
Ich habe mal für ein paar Sekunden meine grauen CPU-Zellen auf Hochtouren laufen lassen und kann mich an keine Norm oder Verordnung erinnern, die darauf zutrifft.
Um es dir mal ganz ehrlich zu sagen, die deutschen Normen würden eine ganze Festplatte füllen, wenn man die alle auswendig kennen müsste bei der heutigen Überregulierung wie in Deutschland.
Ich habe Elektrotechnik studiert - muß aber dazusagen, daß ich heute in der Industrie /Maschinenbau arbeite, und das auch nicht mehr in Deutschland, da gelten etwas andere Vorschriften als bei der Installation auf der Baustelle.
Was mir aber bereits damals mein erster Meister beigebracht hat: "Wo steht es, zeig mal her - dann sind wir beide schlauer..." So würde ich auch deinen Meister fragen ob er eine Quellangabe liefern kann, die man dann verifizieren kann auf welche Tätigkeiten das den zutrifft.
Das dürfte nämlich auch ein Knackpunkt sein - es gibt in vielen Firmen und Betrieben Werksvorschriften nach denen eine Tätigkeit ausgeführt werden muß.
Wenn man mal diese Aussage zerlegt, dann stellt sie ja eine mögliche Fehlerquelle dar: Jemand der später einmal ein Gerät zusätzlich an die verlängerte - also im Querschnitt größere - Leitung anschließen möchte, kann hier schnell zu einem Fehlurteil gelangen. So kann ein Auftraggeber oder ein Betrieb eine entsprechende Betriebsvorschrift generieren.
Wenn ich das Ganze jetzt aber rein aus technischer Sicht betrachte:
- Der LSS ist auf den schwächsten Querschnitt ausgelegt so daß er sicher auslöst
- Leitungslänge und der damit verbundene Widerstand wird auch nicht zu groß
- Übergangswiderstände der Klemmen auch berücksichtigt
- Im Tätigkeitsbericht vermerken und übergeben
Dann würde ich sagen: Es gibt nichts was mir das verbietet.
Aber es darf mir gerne jemand die Quelle liefern, die mir diese Tätigkeit unter gewissen Voraussetzungen verbietet. Ich kann mir hier jetzt vorstellen zwei unterschiedliche Leitungsquerschnitte bei gewissen Klemmenleisten in einer Klemme. Das geht manchmal nicht.
Ich stelle das im Übrigen auf eine Stufe mit den Diskussionen, mit denen sich sogar Elektrotechniker zerfleischen: Welche Aderfarbe ist für einen Außenleiter zulässig, darf ich einen RCD ohne Neutralleiter betreiben, usw...
Und der Shitstorm darf beginnen :-D
Ja, diese Vorschrift gibt es. Das schwächste Teil im Stromkreis muss die Sicherung sein. Ist eine andere Stelle "schwächer", würde dort der Stromkreis bei Überlastung unterbrochen und evtl. käme es zum Kabelbrand und die Sicherung bliebe drin. Sowas darf absolut nicht passieren, daher diese Vorschrift und Normen!
Wenn man von mit16A abgesicherter 1,5qmm-Leitung auf 2,5mm-Leitung in einer passenden Dose wechselt — das soll verboten sein? Verstehe ich nicht!
Die Frage bezog sich auf eine Vergrößerung des Querschnitts, dann bleibt die Sicherung doch erst recht das schwächste Glied!
Naja... Es gibt viele Grauzonen.
Allerdings würde ich es unterlassen, aus der Verteilung mit 4qmm abzugehen und das irgendwo auf 1,5qmm ohne weitere Maßnahmen zu verjüngen. Von 1,5qmm ein paar Meter auf 2,5qmm aufzustocken, da hätte ich kein Problem.
Das ist Käse. Es dürfen Leitungen unterschiedlicher Querschnitte verbunden werden, so lange sichergestellt ist, dass die Strombelastbarkeit an den schwächsten Stellen größer oder gleich der vorgelagerten Sicherung ist. Außerdem muss der Gesamtschleifenwiderstand gering genug sein, damit das Schutzorgan im Falle eines Erd- oder Kurzschlusses rechtiezitg auslöst.
Du dürftest also theoretisch von 1,5 auf 16 mm² erweitern, und dann am Ende wieder reduzieren.
Dann dürfte man ja niemals ein Kabel verlängern mit einem anderen Querschnitt . Ich gehe ja von klein auf groß. Ich erhöhe den Querschnitt in der Abzweigdose und nicht umgekehrt.