Hallo zusammen, bei der EGS AP1 muss u.a. die DGUV-Prüfung durchgeführt werden, für die wir ein Schutzklasse I Oszi (siehe Bild) geplant hätten, es sind nur noch ein paar Sachen unklar:
Bei der Isolationsmessung müssen theoretisch alle berührbahren, leitfähigen Teile, die nicht mit dem Schutzleiter verbunden sind, durch die Messspitze des Prüfgeräts überprüft werden.
Diese Prüfung würde ich aber bei den Ausgängen zum Abgleichen eines Tastkopfes ("Pattern Generator", S0 ...S3) entfallen lassen, da die Elektronik durch die 500V Messspannung beschädigt werden könnte.
Kann ich das genau so begründen wenn mich ein Prüfer danach frägt?
Kann ich an diesen Ausgängen den Berührungsstrom messen?
Durch das niederohmige Amperemeter des Messgeräts würde ich diese doch gegen Erde kurzschließen und evtl. den RCD auslösen, oder?
Entfällt diese Prüfung, wenn es außer diesen Ausgängen keine berührbahren, leitfähigen Teile, die nicht mit dem Schutzleiter verbunden sind, gibt?
Müssen die beiden oben genannten Messungen auch an den Pins des "Logic Channel POD" durchgeführt werden? (Diese können z.B. mit dem Finger berührt werden)