Was darf eine Elektrofachkraft im Privaten Bereich?

4 Antworten

Elekttro-Fachkraft ist tätigkeitsübergreifend nicht 1:1 je nach konkreter Ausbildungsinhalten und Ausbildungszertifizierungen ihrer jeweiligen Teilscschlüsse miteinander in Befugnissen der Hantierung an Versorgungsnetzen daheim, fremd und in Betrieben gleichermaßen selbstverantwortlich zulässig in der Arbeitsausführung.

Im Zweifel muss Deine Befugnis samt entsprechend in Ausbildungsinhalten zertifizierte Befähigungsnachweisbarkeit auch etwaigen Versicherungsansprüchen bei nicht installationsbedingten Geräteeinzelfehlern einer Ausführungsbefugnis der Arbeiten an Versorgungsnetzen stand halten können.

Im Zweifel stehst Du mit Deinen "privaten" Arbeiten mit Deinem Namen und Deinem Vermögen, wenn Du etwas Deiner Kompetenzen Überschreitendes an elektrischen Versorgungs- / und Unterverteilungsanlagen unzulässig Deiner Kenntnisstufen und Handlungszulässigkeiten verändertest.

Jeder darf den Herd selbst in Betrieb nehmen. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die das verbietet. Allerdings kann im Falle eines Schadens aufgrund fehlerhafter Installation eine Versicherung die Reguliergun des Schadens verweigern, da sie dann von grober Fahrlässigkeit ausgeht. Als Elektrofachkraft würde man ihm vermutlich zusprechen, dass die Installation fachgerecht erfolgt ist und dann gibt es kein Problem.

Elektroinstallationen dürfen zum Teil auch Laien durchführen, also z.B. ein Kabel durch ein Leerrohr ziehen. Mit Änderungen an der Installation, die "mit der ordnungsgemäßen Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung von elektrischen Anlagen hinter der Hausanschlusssicherung“ zu tun haben„dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden.“

Das ergibt sich aus §13 Abs. 2 Satz 4 der Niederspannungsverordnung. Als Elektrofachkraft dürfte er das also nur, wenn er für ein entsprechendes Unternehmen tätig ist.

Jeder darf das. Jeder sollte nur tun, was er wirklich kann.

Lala1804 
Fragesteller
 15.02.2024, 15:45

Ist ja am Ende auch nicht schwer nur dürfen es tatsächlich nicht alle deshalb meine Frage.

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RareDevil  15.02.2024, 16:13
@ronalda

Nein. Anschlussarbeiten und Änderungen an fester Installation dürfen nur Fackkräfte! Deine Versicherung wird das verlangen, sonst zahlt sie im Schadenfall nicht. Bei Personenschaden stehst du vor Gericht. Du akzeptierst mit der Stromlieferung die NAV und TAB, welche verlangen, dass Änderungen nur nach VDE und durch Fachkräfte erfolgt, sowie verlangt der Gerätehersteller das auch. Siehe Montageanweisung. Sonst verweigert dieser die Gewährleistungen.

Es hält sich nur keiner dran und jeder meint, er dürfe, weil er einen Schraubendreher halten kann....

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AMG38  15.02.2024, 17:47
@ronalda

Nein. Laut Gesetz bzw. der Niederspannungsverordnung (NAV) darfst du es nicht, egal ob du ein ausgebildeter Elektriker, studierter Ingenieur mit/ohne Elektrikerausbildung oder ein Guru in Elektrotechnik bist. Du musst für Anschlussarbeiten (auch an der Hauselektrik) ein im jeweiligen EVU bzw. Netzbetreiber eingetragenes Unternehmen sein und die Arbeiten dürfen nur von dem oder den jeweiligen Fachkräften dieser Unternehmen durchgeführt werden, und das auch nur im Auftrag/Dienstlich. D.h. selbst wenn du als Elektriker in solch einer Firma arbeitest, dürftest du das außerhalb deiner Arbeit ebenfalls nicht machen. Weder bei anderen, noch bei dir selbst.

Das ist an vielen Stellen gerade für Elektrofachkräfte bescheuert. Aber so ist die Gesetzeslage, die Laien und außerdienstlich tätige Elektrofachkräfte auf gleiche Stufe setzt. Bezogen auf den Laien ist das Gesetz passend und richtig, bezogen auf die EFK hingegen absurd. Da hätte man mehr differenzieren müssen, wie etwa EFK, die nicht mehr als EFK tätig ist, EFK, die regelmäßig dienstlich dem Beruf nachgeht etc., doch Lobbyarbeit lässt grüßen.

Dinge die du darfst, sind u.a. Kabel und Rohre verlegen, Schlitze stemmen, Leuchten montieren (ohne den elektrischen Teil anzuschließen) und ähnliche Dinge. Sobald es auch nur irgendwas mit ner Verdrahtung im NS-Netz zu tun hat, sei es auch im spannungsfreien Zustand, darfst du es nicht.

Allerdings gibt es aber auch kein Organ, was diese Geschichte überwacht und kontrolliert. Deshalb machen das viele Fachkräfte außerhalb ihrer Dienstzeit dennoch, sei es für sich selbst oder andere. Bei einem Schaden wird aber auch das von der Versicherung idR nicht durchgewunken. Das ist für die Versicherung ein gefundenes Fressen, da sie sich ganz entspannt auf die NAV berufen und dir ganz leicht behaupten kann, dass du nicht die Vorschriften eingehalten hast, weil wurde ja nicht von einem zertifizierten Betrieb durchgeführt und bescheinigt.

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Wo kein Kläger, da kein Richter.

solange er sich auskennt, kann der Elektriker so gut wie alles machen.

Habe einen Kollegen, der Elektriker gelernt hat, aber nicht unbedingt in der Hausinstallation tätig ist. Der macht bei mir trotzdem alles, was Steckdosen und Sicherungskasten angeht. Wenn er sich nicht weiter weiß, fragt er jemanden.