Autohändler Gewerbe?

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Das ist dann ein Einzelunternehmern, wenn du keinen Geschäftspartner hast. Eine GBR ist eine Gesellschaft mit mindestens zwei gesellschaftern.

Als einzelunternehmer bist du erst verpflichtet ab einem Umsatz von ca. 250.000 Euro dich ins HR eintragen zu lassen. Bleibst du weit darunter bist du sogennannter Kleingewerbetreibender im Sinne des HGB § 1. Als Kleingewerbetreibender kannst du dich aber freiwillig ins HR eintragen lassen.

https://bilder.buecher.de/zusatz/35/35506/35506142_lese_1.pdf

Alandoo 
Fragesteller
 29.05.2021, 23:57

Wenn zum Beispiel verdiene ich weniger als 250.000, dann bin ich nicht verpflichtet in Handelsregister registrieren ?

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Du meldest ganz normal dein Gewerbe unter deinem Namen an. Dann bist du Einzelunternehmer. Das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft und auch die IHK melden sich dann automatisch bei dir.

Viel wichtiger ist aber, wo stellst du deine Autos ab ? Dafür gibt es gesonderte Auflagen. Machst du nur Handel / Vermittlung oder auch Werkstatt ? Denke an deine Gewährleistung die du den Käufern geben musst. Welche Finanzierungsvermittlungen kannst du anbieten ? Garantieversicherungen ?

Wie viel Startkapital hast du ? Hast du genug "Spielgeld" ohne jedes mal deine Bank fragen zu müssen ? Nur mit, ich mache mal eben einen Autohandel auf, ist es nicht getan. Die Konkurrenz ist sehr gross.

Einzelunternehmer und GbR sind keine Gewerbetypen, sondern die Rechtsform. Und wenn da das Gewerbe alleine betreiben willst, dann bist du Einzelunternehmer.

Eine Eintragung ins Handelsregister ist nicht notwendig.

Da der Gebrauchtwagenhandel zu den überwachungsbedürftigen Gewerben (§ 38 GewO) gehört, sei nicht überrascht, wenn man bei der Gewerbeanmeldung von dir auch ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister verlangen wird. Kostet jeweils 13 € extra.