Konstitutiv ist rechtsbegruendend. Die Gesellschaft entsteht mit der Eintragung ins Handelsregister. Bei der GmbH und der AG ist die Eintragung konstitutiv.

Bei der OHG ist die Eintragung konstitutiv, wenn ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb nicht notwendig. Deklaratorisch (Rechtsanzeigend), wenn ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb notwendig ist.

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Du kannst das beim Finanzamt als freiberuflichkeit anmelden, und abwarten, was die dazu sagen. Wenn man kein abgeschlossenes Studium hat, ist das aber umstritten.

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Das ist dann ein Einzelunternehmern, wenn du keinen Geschäftspartner hast. Eine GBR ist eine Gesellschaft mit mindestens zwei gesellschaftern.

Als einzelunternehmer bist du erst verpflichtet ab einem Umsatz von ca. 250.000 Euro dich ins HR eintragen zu lassen. Bleibst du weit darunter bist du sogennannter Kleingewerbetreibender im Sinne des HGB § 1. Als Kleingewerbetreibender kannst du dich aber freiwillig ins HR eintragen lassen.

https://bilder.buecher.de/zusatz/35/35506/35506142_lese_1.pdf

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Das heisst ja nur, dass es mit 90 kW bei bedarf eine grössere leistung abgeben kann. Von dem Punkt aus gesehen, kannst du das nehmen.

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