Restbestände aus vergangener Geschäftsaufgabe verkaufen?
Hallo. Ein Bekannter hatte mal vor vll 15-20 Jahren ein eigenes Kleidungsgeschäft, nun aber nicht mehr. Im Keller ist aber noch ein Restbestand an Kleidungsstücken, diese haben auch noch Etiketten und sind im guten Zustand.
Das Gewerbe existiert nicht mehr, aber diese ganze Kleidung wird dort im Keller ja auch nicht besser und ist zu schade zum Wegwerfen.
Kann man diese dann als Privatperson z.b auf Kleinanzeigen noch verkaufen? (Natürlich mittlerweile weit unter dem ursprünglichen Preis.) Oder würde das dann schon als gewerblich gelten?
Wäre ja auch irrsinnig, wenn man nur deshalb ein Gewerbe anmeldet und nach einer Woche dann wieder aufgibt.
Danke schon einmal, falls jemand da eine Einschätzung geben kann.
1 Antwort
Ein Gewerbe muss angemeldet werden, wenn ein Geschäft zur Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden soll. In der parteiischen Diskussion wird das auf den Umfang hinaus laufen. Wenn es wirklich sehr viele Einzelpositionen sind, werden Ebay, etc. eine Anmeldung fordern. Bis dahin kann man das Ganze auch einfach mal so machen. Aber nicht alles auf einmal reinsetzen. Ein gutes Indiz ist: Bleibt die Anzeige kostenlos und ist die Menge haushaltstypisch.