Gewerbeabmeldung.Wie kann ich meine restliche Teile verkaufen

2 Antworten

Bei der Aufgabe eines Gewerbebetriebes muss eine Schlussbilanz erstellt werden, auch wenn vorher die Gewinne durch Einnahme- Überschuss- Rechnungen ermittelt wurden. In diese Schlussbilanz sind alle Wirtschaftsgüter mit ihren Gemeinen Werten aufzunehmen. Danach sind diese Bestände in das Privatvermögen zu überführen, selbstverständlich als Warenentnahme umsatzsteuerpflichtig.

Dadurch ist die Versteuerung der stillen Reserven gewährleistet, und bei einem späteren Verkauf können somit keine höheren Preise erzielt werden als in der Schlussbilanz angegeben. Die Warenbestände können dann insgesamt oder einzeln verkauft werden Umsatzsteuer fällt dabei nicht noch einmal an.

Da gibt es verschiedene Wege. Wegen Steuerhinterziehung kannst Du immer dann belangt werden, wenn irgend ein Finanzbeamter das Gefühl hat, dass Teile in einer Anzahl und in einem Umfang verkauft werden, der nicht mehr rein privat sein kann. War es vorher eine GmbH oder ein Einzelunternehmen bzw. eine Personengesellschaft? War es eine GmbH würde ich Dir einfach empfehlen, für 20 Euro ein Kleingewerbe anzumelden und dann verkaufst Du das restliche Zeug auf Ebay oder quoka oder auf Flohmärkten. Falls es bis 31.12. schon ein Einzelunternehmen war, such Dir ein Motorradgeschäft oder einen Zubehörunternehmen oder einen Resteaufkäufer, der alles auf einmal zu einem halbwegs guten Preis abnimmt. Den Erlös meldest Du dann bei Deiner nächsten Steuererklärung an. Schließlich kannst Du auch noch Deinen Steuerberater um Rat fragen. Er weiß sicher auch ganz gut, was man in so einem Fall tun kann.